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Autor Thema: Facebook"erfolge" gegen den BS  (Gelesen 30295 mal)

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Facebook"erfolge" gegen den BS
Autor: 04. November 2014, 15:03
Ich möchte hier in regelmäßigen Abständen die (vorübergehenden) Erfolge verschiedener Facebooknutzer gegen den BS teilen. Das Forum soll so mit mehr praktischen Beispielen, die ja durchaus diskutiert werden können, bereichert werden.

1. Aussetzung der Eintragungsanordnung durch das AG Bayreuth


2. Abmeldung wegen Wohnungslosigkeit




3. Pfändungs- und Einziehungsverfügung von der Stadt zurückgezogen (wegen Klage?)

https://www.youtube.com/watch?v=mZZShBFXqQE


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"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
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Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
#1: 04. November 2014, 15:55
Leonardo,
danke für die Dokumente.


Das finde ich interessant:
2. Abmeldung wegen Wohnungslosigkeit

Da steht:
Zitat
Sie melden Ihr Beitragskonto ab, da Sie zur Zeit wohnungslos sind.

Ihr Beitragskonto haben wir … abgemeldet.

… eine Abmeldung kann …… durchgeführt werden, nachdem uns eine schriftliche Mitteilung vorliegt.
….
Dabei diente Ihre Nachrichtals Bearbeitungsgrundlage.

Da steht nichts von Unterlagen und/oder Nachweisen!
( bspw.: "sendeten uns Unterlagen, aus denen hervor geht" o. "haben nachgewiesen, dass..." oder
haben die sich da bloß schlecht ausgedrückt? )

Jedenfalls lt. dem Text, so wie ich das verstehe, würde das doch bedeuten,
dass einfach nur die schriftliche Mitteilung, wohnungslos zu sein, dann ausreicht,
um aus der Zwangsverpflichtung heraus zu kommen (?)

( Wenn das wirklich so einfach wäre, dann nichts wie los .... (?) . )

Markus


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Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
#2: 04. November 2014, 16:44
Es scheint so gelaufen zu sein:

Originalpost:

Zitat
Liebe Anti-GEZ Gemeinde!

Ich möchte hier, hoffnungsvoll optimistisch, einen Erfolg bekunden!
Ich kann es noch selbst nicht glauben, aber ich bin ABGEMELDET!!!

Hatte mir das Formular runter geladen:
https://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e1756/Buergerinnen_und_Buerger_Wohnungsabmeldung_0106.pdf
"Sonstiges" angekreuzt und Wohnungslosigkeit eingetragen - und siehe da, ich bin frei

Also Deutschland, werde obdachlos!

Ist allerdings mit Datum und Unterschrift zu quittieren.


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Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
#3: 04. November 2014, 17:09
Das geht solang gut, bis der BS wieder die aktuellen Meldedaten abgleicht!
Dann gibt es wieder Post und wer sich unrechtmäßig, als wohnungslos, gemeldet hat, bekommt doppelt Ärger. (Meldpflicht und Betrug)
Der BS braucht doch auch keine Nachweise. Er bekommt sie immer aktuell, von den Behörden oder zahl demnächst für den Datenabgleich. Geld nimmt er ja genug ein und der Witz ist, dass dieses Geld wieder vom Bürger kommt!  >:D >:(
Das Gleiche trifft auch für die zu, die jemals im ALG 2 waren und ihre "Beitragsbefreiungen" frisiert an den BS schicken.

Mit solchen Sachen wäre ich sehr vorsichtig, weil man dann unter Umständen beim normalen Klageweg, sich selbst ins Knie geschossen hat, wenn solche Dinge zur Ansprache kommen.


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Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
#4: 04. November 2014, 17:11
Zitat
Jedenfalls lt. dem Text, so wie ich das verstehe, würde das doch bedeuten,
dass einfach nur die schriftliche Mitteilung, wohnungslos zu sein, dann ausreicht,
um aus der Zwangsverpflichtung heraus zu kommen (?)

( Wenn das wirklich so einfach wäre, dann nichts wie los .... (?) . )

Markus

Ich hatte dir doch in einem anderen Thread schon mal erklärt, dass das so nicht ausreicht. Lies die §§ 7+8 RVStV. https://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e1734/15terRundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf

Es genügt eben nicht sich einfach wohnsitzlos zu melden und sonst keine Nachweise/Beweise dem Beitragsservice zu senden.

§ 7 (2) regelt, wann die Beitragspflicht endet und welche Forderungen noch gestellt werden können?

Beispiel: A meldet sich zum 31.10.2014 wohnsitzlos und schickt die erforderlichen Nachweise dem Beitragsservice. Da diese natürlich erst 11/2014 beim BS eintreffen, ist für 11/2014 auch noch zu zahlen. Kommt das Schreiben erst 12/2014, dann eben auch noch für 12/2014 u.s.w.!

§ 8 (2) regelt die schriftliche Abmeldung (siehe oben).

§ 8 (5) regelt genau, welche Nachweise/Beweise zu erbingen sind.

Beispiel: A meldet sich wohnsitzlos. Wenn A jetzt keine eindeutigen Nachweise/Beweise liefern kann, dann läuft die Beitragspflicht weiter. A ist nach dem Meldegesetz verpflichtet sich beim EMA abzumelden. Die Abmeldepflicht besteht nur, wenn A ins Ausland zieht oder seine Wohnung (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung) aufgibt, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Deshalb erhält A auch eine Abmeldebestätigung vom EMA. Bedeutet weiterhin, dass i.d.R. auch auf dem Ausweis von A ein Vermerk ofW (ohne festen Wohnsitz) eingetragen wird, aber nur wenn A im Bundesgebiet bleibt.

Sind die Nachweise/Beweise von A erbracht, dann muss der BS gemäß § 11 (5) das Konto schließen und die Daten löschen. In dem Fall wäre es für A auch vorteilhaft trotz Wohnsitzlosigkeit eine Postadresse zu haben, weil sonst die Abmeldebestätigung vom BS nicht zugestellt werden kann.

Zitat
Liebe Anti-GEZ Gemeinde!

Ich möchte hier, hoffnungsvoll optimistisch, einen Erfolg bekunden!
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Hatte mir das Formular runter geladen:
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"Sonstiges" angekreuzt und Wohnungslosigkeit eingetragen - und siehe da, ich bin frei

Also Deutschland, werde obdachlos!

Da meint wohl einer ganz schlau zu sein!  >:D

Es ist eben nicht damit getan nur zu verschwinden oder sich unsichtbar zu machen. Das wars allerdings auch nach dem alten Rundfunkgebührenvertrag nicht. ;)


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Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
#5: 04. November 2014, 17:22
4. Vollstreckung durch Stadtkasse - Zurückweisung unter (hier im Forum als unseriös angesehener) Bezugnahme auf BGB, AEMR u. dgl. - Stadtkasse leitet Fall an BS weiter - Informationsschreiben des BS und Beauftragung von Creditreform - Schreiben von Creditreform - erneute Zurückweisung in ähnlicher Form wie zu Anfang - Antwort von Creditrefom, Einstellung der Bemühungen und Rückgabe an den BS


Informationsschreiben des BS und Beauftragung von Creditreform





Antwort von Creditrefom, Einstellung der Bemühungen und Rückgabe an den BS



_____________________________________________________

Also ich sage einmal: Wer heilt, hat Recht. Bin gespannt, wie's weitergeht.


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Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
#6: 04. November 2014, 17:38
Zitat
4. Vollstreckung durch Stadtkasse - Zurückweisung unter (hier im Forum als unseriös angesehener) Bezugnahme auf BGB, AEMR u. dgl. - Stadtkasse leitet Fall an BS weiter - Informationsschreiben des BS und Beauftragung von Creditreform - Schreiben von Creditreform - erneute Zurückweisung in ähnlicher Form wie zu Anfang - Antwort von Creditrefom, Einstellung der Bemühungen und Rückgabe an den BS

Das Problem an diesem Sachverhalt ist ebend, dass nicht genau bekannt ist, warum die Creditreform den Sachverhalt eingestellt hat? Es ist stark zu vermuten, weil sie ganz einfach nicht für die Vollstreckung zuständig sind.

Verwaltungsvollstreckung obliegt dem Amtsgericht und nicht einem anderen Vollstreckungsorgan außerhalb der Verwaltung und deren Gesetze. ;)


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Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
#7: 04. November 2014, 17:40
Könnte natürlich sein, dass der Vorteil in solchen Fällen darin liegt, dass hier Stadtkassen und nicht etwa Gerichtsvollzieher beauftragt werden. Wenn die Sache so klar und eindeutig wäre, warum dann das Hin- und Hergeschiebe zwischen Stadtkasse, BS und Creditreform?

Mir soll's recht sein.


Edit: Ein ergänzender Gedanke zu den Fällen, in denen auf Handelsrecht, Vertrag zu Lasten Dritter usw. Bezug genommen wird:

Auch wenn hier Rechtsirrtümer vorliegen sollten, so wird eine gewisse kritische Masse dennoch das verfolgte Ziel erreichen können. Wir wissen ja aus einem anderen Thread, dass die Vollstreckungsstellen schon jetzt überlastet sind. Wenn hier noch hunderttausende (oder gar Millionen?) Rundfunkfälle - und das auch noch jedes Quartal wiederkehrend - hinzukommen, dann bricht der Laden zusammen. Bei diesen Massen an mittlerweile bis zum Anschlag gereizten BS-Opfern wird es sich der Staat nie und nimmer leisten können, z. B. quartalsweise immer wiederkehrend Konto-, Lohn- oder sonstige Pfändungen durchzuführen. Dann würden die Ämter und Rundfunkanstalten wahrscheinlich wirklich brennen. Insofern verfolge ich das Ganze nicht ohne eine gewisse Sympathie. Wenn die Rundfunkmacher* illegal handeln, haben sie nichts anderes verdient.


*Edit Bürger: Korrigiert. Bitte auf gemäßigte Wortwahl achten. Danke.


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Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
#8: 04. November 2014, 17:55
Das richtet sich nach den Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzen der einzelnen Bundesländer. Je nachdem ist eine andere Vollstreckungsbehörde (Stadtkasse, Gerichtsvollszieher, Finanzamt) zuständig. Es kann also niemals eine Behörde außerhalb der Verwaltung Vollstreckungsorgan i.Z.m. dem RBStV sein.

Allerdings regelt ja § 10 (7) RBStV, dass die LRA Ermittlungen von Beitragsschuldnern und die Durchführung des Beitragseinzugs auf Dritte übertragen kann. Vielleicht wird jetzt schon die Creditreform eingesetzt, weil die GV´s die Schnauze voll haben. Zuzutrauen ist denen mittlerweile alles.  >:D

Keine Ahnung, welche Hohlbirne den Vollstreckungsauftrag an die Creditreform weitergeleitet hat?  >:D Vielleicht wars ein Azubi?  (#)


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Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
#9: 04. November 2014, 17:56
Das richtet sich nach den Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzen der einzelnen Bundesländer. Je nachdem ist eine andere Vollstreckungsbehörde (Stadtkasse, Gerichtsvollszieher, Finanzamt) zuständig. Es kann also niemals eine Behörde außerhalb der Verwaltung Vollstreckungsorgan sein.

Keine Ahnung, welche Hohlbirne den Vollstreckungsauftrag an die Creditreform weitergeleitet hat?  >:D Vielleicht wars ein Azubi?  (#)

Das viel Wichtigere ist doch, dass die Stadtkasse den Fall zurückgeleitet hat. Es war ja der BS, der Creditreform beauftragt hat.


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Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
#10: 04. November 2014, 18:14
Zitat
Das viel Wichtigere ist doch, dass die Stadtkasse den Fall zurückgeleitet hat. Es war ja der BS, der Creditreform beauftragt hat.

Das ist korrekt. Habe es oben noch ergänzt. Der BS bedient sich wohl jetzt gemäß § 10 (7) RBStV der Creditreform als Dritten. Kann schon sein, dass in der Zukunft vermehrt die Creditreform auftaucht. Warum die Stadtkasse den Vorgang zurückgesendet hat wissen wir nicht. Kann ja sein, dass beim Schuldner nix zu holen ist.

Was mich viel mehr interessiert ist, ob durch den Einsatz der Creditreform vorab Anfragen bei der Schufa durchgeführt werden können/dürfen, wodurch das Wegfallen einer Androhung zur EV beim GV oder dem AG im Raume steht?

Das wäre in der Tat ein Hammer und ganz sicher ein Verstoß gegen mehrere Gesetze.


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Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
#11: 04. November 2014, 18:24
Warum die Stadtkasse den Vorgang zurückgesendet hat wissen wir nicht. Kann ja sein, dass beim Schuldner nix zu holen ist.

Die Stadtkasse konnte gar nicht wissen, ob beim Schuldner Zu-Recht-Boykottler etwas zu holen ist. Das Schreiben der Stadtkasse enthielt ja erst die Aufforderung zu bezahlen.


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Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
#12: 04. November 2014, 20:14
5. Stadtkasse schließt den Vorgang und gibt ihn an den BS zurück



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Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
#13: 04. November 2014, 21:04
Der BS braucht doch auch keine Nachweise. Er bekommt sie immer aktuell, von den Behörden oder zahlt demnächst für den Datenabgleich. Geld nimmt er ja genug ein und der Witz ist, dass dieses Geld wieder vom Bürger kommt!  >:D >:(
Das Gleiche trifft auch für die zu, die jemals im ALG 2 waren und ihre "Beitragsbefreiungen" frisiert an den BS schicken.

Weil Du das direkt auch wegen dem ALG2 schreibst:
Wenn das wirklich stimmt (?), wäre es theoretisch möglich, dass alle ALG2-Empfänger automatisch(?) befreit werden könnten.
Die Frage steht z. Zt. noch unbeantwortet in einem anderen Thema:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11308.msg77002.html#msg77002


Diese Macht müssten die Anstalten normalerweise anstandshalber (wenn vorhanden) dann dazu nutzen,
um durch diese automatische Befreiung  dann zu verhindern,
dass ALG2-Empfänger theoretisch durch "nicht fristgemäße Befreiungsbeantragung"
finanziell dann komplett ruiniert werden können.

Markus


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d
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Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
#14: 04. November 2014, 22:23
Das geht solang gut, bis der BS wieder die aktuellen Meldedaten abgleicht!

soweit mir bekannt ist war der Datenabgleich bei den Einwohnermeldeämter einmalig! nur nach einem Umzug werden die Daten erneut nach Köln übermittelt.


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