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Autor Thema: Facebook"erfolge" gegen den BS  (Gelesen 31771 mal)

K
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Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
#15: 04. November 2014, 23:03
Das geht solang gut, bis der BS wieder die aktuellen Meldedaten abgleicht!

soweit mir bekannt ist war der Datenabgleich bei den Einwohnermeldeämter einmalig! nur nach einem Umzug werden die Daten erneut nach Köln übermittelt.
Hallo zusammen,

das steht zum einen im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag- Beispiel RP (Rheinland-Pfalz)
hier - ab Seite 32: http://www.swr.de/-/id=11576220/property=download/nid=7687256/1m4aav5/index.pdf

7. Datenübermittlungen von Einwohnermeldeämtern
Der SWR erhält (wie die übrigen Landesrundfunkanstalten auch) Daten von den Einwohnermeldeämtern. Hierbei sind drei Fallkonstellationen zu unterscheiden:
1. Die einmalige Datenübermittlung des Gesamtbestandes der Meldebehörde zu einem Stichtag nach § 14 Abs. 9 RBStV.
2. Die Übermittlung von den Einwohnermeldebehörden im Einzelfall nach den jeweiligen Meldegesetzen des Landes (z.B. § 29 MeldeG BW; § 31 MeldeG RP; § 31 MeldeGSaarland).
3. Die regelmäßigen Übermittlungen bei Veränderungen (Umzüge und Todesfälle) erfolgen ebenfalls aufgrund bestehender landesgesetzlicher Vorschriften im Melderecht (bislang § 35 MeldeG BW geändert durch Artikel 2 des Gesetzes 20. November 2012 (GbI. S. 631; § 16 MeldDÜVO RP und § 31a Meldegesetz Saarland). Die wurden im Wortlaut angepasst, da jetzt ein Rundfunkbeitrag und nicht mehr eine Rundfunkgebühr erhoben wird.


zum anderen im jeweiligen Bundesland in der Meldedaten-Übermittlungsverordnung

Beispiel RP (Rheinland-Pfalz) - hier: (oder auch im oberen link auf Seite 33)
http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/1vdy/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-MeldD%C3%9CVRPrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#jlr-MeldD%C3%9CVRPV4P16%20jlr-MeldD%C3%9CVRPV3P16
§ 16 Datenübermittlung an den Südwestrundfunk
(1) Zum Zwecke der Erhebung und des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag dürfen dem Südwestrundfunk oder der von ihm beauftragten Stelle aus Anlass der An- oder Abmeldung oder des Todes volljähriger meldepflichtiger Personen folgende Daten übermittelt werden:

1.     Familiennamen,
2.     Vornamen,
3.     frühere Namen,
4.     Doktorgrad,
5.     Tag der Geburt,
6.     gegenwärtige und letzte frühere Anschriften,
7.     Tag des Ein- und Auszugs,
8.     Familienstand,
9.     Sterbetag.

Datensätze, für die eine Auskunftssperre nach § 34 Abs. 8 oder Abs. 9 Nr. 2 MG besteht, dürfen nicht übermittelt werden; im Übrigen gilt § 1 Abs. 3.

(2) Die übermittelten Daten dürfen nur verarbeitet werden, um den Beginn und das Ende der Rundfunkbeitragspflicht sowie diejenige Landesrundfunkanstalt zu ermitteln, der der Beitrag zusteht. Der Südwestrundfunk und die von ihm beauftragte Stelle haben durch organisatorische und technische Maßnahmen sicherzustellen, dass nur berechtigte Bedienstete zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung Kenntnis erhalten und dass nicht mehr benötigte Daten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten, gelöscht werden.

(3) Zum Zwecke der Erhebung und des Einzugs der Rundfunkgebühren nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag vom 31. August 1991 (GVBl. S. 369), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Staatsvertrages vom 18. Dezember 2008 (GVBl. 2009 S. 113), in Verbindung mit § 14 Abs. 11 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.

*************************************************************

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

s
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Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
#16: 05. November 2014, 00:01
Das geht solang gut, bis der BS wieder die aktuellen Meldedaten abgleicht!

soweit mir bekannt ist war der Datenabgleich bei den Einwohnermeldeämter einmalig! nur nach einem Umzug werden die Daten erneut nach Köln übermittelt.

Dann bedienen sie sich ab nächsten Jahr womöglich anderer Quellen.

Zitat
§14 Übergangsbestimmungen RBStV
Absatz (10) Die Landesrundfunkanstalten dürfen bis zum 31. Dezember 2014 keine Adressdaten privater Personen ankaufen.


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Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
#17: 05. November 2014, 09:30
Zitat
Die Stadtkasse konnte gar nicht wissen, ob beim Schuldner Zu-Recht-Boykottler etwas zu holen ist. Das Schreiben der Stadtkasse enthielt ja erst die Aufforderung zu bezahlen.
5. Stadtkasse schließt den Vorgang und gibt ihn an den BS zurück



 >:D LOL...  >:D So kann man es natürlich auch machen. Klassisch ausgekontert würde ich sagen, auch wenns nix bringt außer Zeitgewinn. Die Schuldner haben wohl ihre Widersprüche nach BGB und dgl. verfasst, worauf die Stadtkasse den Vorgang an den BS zurück gab, weil Verwaltungsvollstreckung nicht anwendbar war und die Creditreform gabs zurück, weil sie erkannte, dass es um Verwaltungsvollstreckung geht. ;)


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Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
#18: 05. November 2014, 14:23
>:D LOL...  >:D So kann man es natürlich auch machen. Klassisch ausgekontert würde ich sagen, auch wenns nix bringt außer Zeitgewinn.

Ob's nichts bringt, wird man sehen. Was soll denn als nächstes kommen? Nochmal an die Stadtkasse? Das hätte der BS auch gleich machen können. Ich bin da nicht ganz so pessimistisch. Und überhaupt gilt auch hier: Die Masse macht's.


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"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

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Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
#19: 05. November 2014, 15:03
Was soll denn als nächstes kommen? Nochmal an die Stadtkasse? Das hätte der BS auch gleich machen können. Ich bin da nicht ganz so pessimistisch. Und überhaupt gilt auch hier: Die Masse macht's.

Das hat der BS doch getan. Natürlich geht das später wieder an die Stadtkasse zurück, weil hier eindeutig das Verwaltungsrecht greift. Der Schuldner hat aber mit seinem Widerspruch (vermutlich BGB und dgl.) bei der Stadtkasse derart Verwirrung ausgelöst, dass die den Fall wieder zurückgesendet haben. Es ist auch nicht deren Aufgabe zu ermitteln, welche Rechtsform laut RBStV da jetzt gilt. Die bekommen bestimmt bald noch ne Einweisung (öhm Einlauf).  :P

Der Hinweis bzw. Aufklärung in ihrem Schreiben macht deren Verunsicherung recht deutlich. Die haben dort Null Plan. ;)  Klar doch, die Masse machts immer. Hauptsache Widerspruch.

Mich würde in der Tat aber mehr interessieren, welcher Trottel die Creditreform beauftragt hat und weshalb? Vielleicht kannst du das ja herausbekommen Leonardo? ;)  >:D


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Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
#20: 05. November 2014, 15:46
Ob's nichts bringt, wird man sehen. Was soll denn als nächstes kommen? Nochmal an die Stadtkasse? Das hätte der BS auch gleich machen können. Ich bin da nicht ganz so pessimistisch. Und überhaupt gilt auch hier: Die Masse macht's.
Das hat der BS doch getan. [...]

Das hat der BS eben nicht getan. Erst ging's an die Stadtkasse, ja. Aber nach Rücküberweisung zum BS ging's eben nicht wieder an die Stadtkasse! Es ging an Creditreform.

Ich kenne den Namen des/der Bearbeiters/Bearbeiterin des BS, der/die es an Creditreform weitergeleitet hat. Ist im Dokument oben geschwärzt.


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Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
#21: 05. November 2014, 16:02
Ach so war der Ablauf.  ;D

Wird ja immer abenteuerlicher. Ja was denn nun? Creditreform oder Amtsgericht?
Die haben schwer einen an der Klatsche. So ist das nunmal, wenn man nur geldgeil ist und eine Vollstreckung ohne gesetzliche Handhabe bei der Creditreform einleitet. Kann mir nicht vorstellen, dass da der Sachbearbeiter ohne Anordnung eines Vorgesetzten tätig wurde.

Ich habs doch schon immer gesagt. Briefkasten zu, Namensschild weg, Post ohne Nachsendeauftrag umleiten und auf den Schwachsinn gar nicht reagieren.

Das Ersuchen geht mit Sicherheit wieder an die Stadtkasse zurück, weil die nunmal für die Vollstreckung zuständig sind. Vielleicht findest ja noch mehr raus Leonardo! ;)

Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass der BS sich der Creditreform bedient hat, um Daten über die Bonität des Schuldners zu erfahren. Das ist meines Wissens seit dem 01.01.2013 durch die Anpassung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes in NRW möglich.


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Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
#22: 05. November 2014, 16:13
Ach so war der Ablauf.  ;D

Wird ja immer abenteuerlicher. Ja was denn nun? Creditreform oder Amtsgericht?
Die haben schwer einen an der Klatsche. So ist das nunmal, wenn man nur geldgeil ist und eine Vollstreckung ohne gesetzliche Handhabe bei der Creditreform einleitet. Kann mir nicht vorstellen, dass da der Sachbearbeiter ohne Anordnung eines Vorgesetzten tätig wurde.

Ich habs doch schon immer gesagt. Briefkasten zu, Namensschild weg, Post ohne Nachsendeauftrag umleiten und auf den Schwachsinn gar nicht reagieren.

Das Ersuchen geht mit Sicherheit wieder an die Stadtkasse zurück, weil die nunmal für die Vollstreckung zuständig sind. Vielleicht findest ja noch mehr raus Leonardo! ;)


Vielleicht noch einmal in Ruhe und gründlich Fall #4 und #5 lesen, liebe/r/s Konspirativ  :)

Ist eigentlich alles ersichtlich.


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Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
#23: 05. November 2014, 16:26
Es geht hier aber nicht um §4+5, sondern wie ich bereits hier geschrieben habe um §10 (7) RBStV.

Ab Nr. 16.6. ist alles ersichtlich. Insbesonders das gelb markierte unter Inkasso. ;)

http://www.winterhilfe.rockdiele.de/Ablage/Rundfunkgebhren-2013.pdf


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Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
#24: 05. November 2014, 16:30
#4 und #5 meiner Beispiele, nicht § des RBStV...


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Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
#25: 05. November 2014, 16:41
Zitat
Könnte natürlich sein, dass der Vorteil in solchen Fällen darin liegt, dass hier Stadtkassen und nicht etwa Gerichtsvollzieher beauftragt werden. Wenn die Sache so klar und eindeutig wäre, warum dann das Hin- und Hergeschiebe zwischen Stadtkasse, BS und Creditreform?

Yo sorry, hab ich falsch gedeutet mit der 4+5. ;)

In dem Link http://www.winterhilfe.rockdiele.de/Ablage/Rundfunkgebhren-2013.pdf sind unter Vollstreckungsbehörden die jeweils pro Bundesland zuständigen Stellen ersichtlich.


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Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
#26: 05. November 2014, 16:43
Die Frage ist eben, was bei einer erneuten Überweisung an die Stadtkasse passiert. In ihrer ersten Antwort haben sie ja trotz Darlegung der Rechtsgrundlagen den Fall zurückgeleitet.


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Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
#27: 05. November 2014, 16:52
Naja, im Link wird ja erklärt, warum die Creditreform tätig werden darf. War von mir auch nur ne Vermutung und aus §10 (7) abgeleitet, bis ich auf den Link gestoßen bin. Der ist echt gut. ;) http://www.winterhilfe.rockdiele.de/Ablage/Rundfunkgebhren-2013.pdf

Wenn beim Schuldner was zu holen ist, dann wird jetzt die Zwangsvollstreckung durch die Stadtkasse eingeleitet. Die sind für die Verwaltungsvollstreckung zuständig. Vorher wars ja vermutlich nur ein Ersuchen zur Abnahme der EV bzw. um eine gütliche Einigung herbeizuführen.


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Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
#28: 05. November 2014, 16:53
Zitat
Weil Du das direkt auch wegen dem ALG2 schreibst:
Wenn das wirklich stimmt (?), wäre es theoretisch möglich, dass alle ALG2-Empfänger automatisch(?) befreit werden könnten.
Die Frage steht z. Zt. noch unbeantwortet in einem anderen Thema:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11308.msg77002.html#msg77002

Hallo Markus!

Es gibt doch bei jedem Bewilligungsbescheid, für ALG 2 ein Beiblatt, welches sich "Beitragsbefreiung GEZ" oder so ähnlich nennt.
Das Ding ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig.
Das schickt man an den BS und ist für einen gewissen Zeitraum dann davon befreit. (Also bis zum nächsten Bescheid. Dann gehts wieder von vorn los.)
Natürlich ist jeder ALG 2- Empfänger davon befreit und wenn er dieses Beiblatt nicht automatisch mitgeschickt bekommt, dann holt man sich das beim Sachbearbeiter ab. Da gibt es auch keine Ausnahmen!

Ich kenne Fälle, da machte der BS dann wieder Schwierigkeiten, indem er sagte, dass man diesen "Antrag" nicht erhalten habe.
Und jetzt kommts!
Leute die das einfach per Normalpost verschickt hatten und NICHT auf diesem Papier, "ORIGINAL", draufgeschrieben haben, bekamen Post vom BS und wurden zur "Spende" ermahnt!

Begründung des BS, sinngemäß: "Wenn sie per Normalpost an uns schicken und kein Vermerk, "ORIGINAL", zugefügt wurde, kann unter Umständen dazu führen, dass diese Schreiben vernichtet und nicht anerkannt werden."
Das ist echt unglaublich aber wahr! >:D >:(


Also muss man es per Fax und/oder Einschreiben schicken und ja nicht vergessen, diesen lächerlichen Vermerk darauf zu machen.
Ach, und man muss beim JC ein neuen Befreiungsantrag abholen, weil man das Andere ja schon verschickt hat.  ::) :P

Und jetzt gibt es Leute, die aus der ALG 2 Sache raus sind aber weiterhin diese Befreiungen an den BS schicken.
Eingescannt und mit PDF-bearbeitet, ist das ja auch kein Thema.
Ich rate aber davon ab, dies zu machen. Wenn es rauskommt, ist es auch wieder Betrug und "Urkundenfälschung")
Froh sein, aus diesem Sumpf raus zu sein und dann mit den legalen Mitteln für Unruhe sorgen! :-)


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Re: Facebook"erfolge" gegen den BS
#29: 05. November 2014, 17:02
Zitat
Begründung des BS, sinngemäß: "Wenn sie per Normalpost an uns schicken und kein Vermerk, "ORIGINAL", zugefügt wurde, kann unter Umständen dazu führen, dass diese Schreiben vernichtet und nicht anerkannt werden."
Das ist echt unglaublich aber wahr! >:D >:(

So machen es einige von uns auch und hoffentlich in der Zukunft noch mehr! Also was wollen die? Ist eben Altpapier oder was auch immer!  >:D Die gehören alle in ne Zwangsjacke gesteckt. Dann wissen die endlich, wie sich Zwang anfühlt.  |-


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