Jedenfalls lt. dem Text, so wie ich das verstehe, würde das doch bedeuten,
dass einfach nur die schriftliche Mitteilung, wohnungslos zu sein, dann ausreicht,
um aus der Zwangsverpflichtung heraus zu kommen (?)
( Wenn das wirklich so einfach wäre, dann nichts wie los .... (?) . )
Markus
Ich hatte dir doch in einem anderen Thread schon mal erklärt, dass das so nicht ausreicht. Lies die
§§ 7+8 RVStV. https://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e1734/15terRundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdfEs genügt eben nicht sich einfach wohnsitzlos zu melden und sonst keine
Nachweise/Beweise dem Beitragsservice zu senden.
§ 7 (2) regelt, wann die Beitragspflicht endet und welche Forderungen noch gestellt werden können?
Beispiel: A meldet sich zum 31.10.2014 wohnsitzlos und schickt die erforderlichen Nachweise dem Beitragsservice. Da diese natürlich erst 11/2014 beim BS eintreffen, ist für 11/2014 auch noch zu zahlen. Kommt das Schreiben erst 12/2014, dann eben auch noch für 12/2014 u.s.w.!
§ 8 (2) regelt die schriftliche Abmeldung (siehe oben).
§ 8 (5) regelt genau, welche
Nachweise/Beweise zu erbingen sind.
Beispiel: A meldet sich wohnsitzlos. Wenn A jetzt keine eindeutigen Nachweise/Beweise liefern kann, dann läuft die Beitragspflicht weiter.
A ist nach dem Meldegesetz verpflichtet sich beim EMA abzumelden. Die
Abmeldepflicht besteht nur, wenn A ins
Ausland zieht oder seine Wohnung (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung) aufgibt,
ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Deshalb erhält A auch eine
Abmeldebestätigung vom EMA. Bedeutet weiterhin, dass i.d.R. auch auf dem Ausweis von A ein Vermerk
ofW (ohne festen Wohnsitz) eingetragen wird, aber nur wenn A im Bundesgebiet bleibt.
Sind die Nachweise/Beweise von A erbracht, dann muss der BS gemäß
§ 11 (5) das Konto schließen und die Daten löschen. In dem Fall wäre es für A auch vorteilhaft trotz Wohnsitzlosigkeit eine Postadresse zu haben, weil sonst die
Abmeldebestätigung vom BS nicht zugestellt werden kann.
Liebe Anti-GEZ Gemeinde!
Ich möchte hier, hoffnungsvoll optimistisch, einen Erfolg bekunden!
Ich kann es noch selbst nicht glauben, aber ich bin ABGEMELDET!!!
Hatte mir das Formular runter geladen:
https://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e1756/Buergerinnen_und_Buerger_Wohnungsabmeldung_0106.pdf
"Sonstiges" angekreuzt und Wohnungslosigkeit eingetragen - und siehe da, ich bin frei
Also Deutschland, werde obdachlos!
Da meint wohl einer ganz schlau zu sein! Es ist eben nicht damit getan nur zu verschwinden oder sich unsichtbar zu machen. Das wars allerdings auch nach dem
alten Rundfunkgebührenvertrag nicht.