Person A ist ratlos:
Person A hat vor ein paar Tagen die Anmeldungsbestätigung vom Rundfunkbeitragsservice erhalten, obwohl sie weder vor dem 01.01.2013 noch danach Geräte angemeldet hatte.
Person A bezieht seit dem 01.01.2013 Bafög. Seit dem 01.01.2014 sogar Leistungen nach dem ALGII. Ein Befreiungsantrag wurde von der Person jedoch nicht gestellt, da ein Befreiungsantrag einer Anmeldung gleichkommen würde. Dieser Anmeldung kann sie jedoch aufgrund der Verletzung diverser Rechte nicht in Kauf nehmen. Die Schuld gegenüber dem Beitragsservice wächst nun dementsprechend.
Sollte die Person A nun:
- beim Beitragsservice um eine rückwirkende Befreiung betteln (mit geringer Aussicht auf Erfolg) oder
- Widerspruch gegen den noch ausstehenden Beitragsbescheid einlegen? (zwar auch geringe Aussicht auf Erfolg, aber immerhin das Widersetzen gegen die Zwangsanmeldung)