Da nur ein Gericht entscheiden kann, ob dem Widerspruch stattgegeben wird, ist es nicht so wichtig, was BS antwortet. Wichtig ist, was in der Klage steht, die auf den Widerspruchsbescheid folgt. Da schon viele Argumente von verschiedenen Gerichten abgewiesen wurden, ist es nötig, immer wieder neue Argumente zu verwenden, jeder hat eine andere Vorstellung von Zwang und Gerechtigkeit. Die Formulierung lässt meistens wenig Spielraum, es sind nunmal die Grundrechte, die verletzt werden, da kann man nicht ständig neue Argumente hervorbringen. Nur der persönliche konkrete Grund muss in der Klage vorhanden sein, da reicht es nicht, sich auf die Grundrechte zu beziehen.
Nur auf Beitragsbescheide reagieren, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten ist. Datum erneuern und darauf hinweisen, dass man den Widerspruchsbescheid für die Klage braucht, weil auch zukünftig nicht gezahlt wird.
Wenn eine Befreiung möglich ist, sollte diese schnellstens beantragt werden.