Hallo Moritz,
Seien wir mal für einen Moment völlig objektiv und ehrlich: Die tatsächliche Lebenserfahrung ist ganz auf der Seite der GEZ. Niemand geht in der eigenen Stadt in ein Internetcafe, sofern er nicht durch einen Ausnahmezustand hierzu gezwungen wird.
was ist mit einer WG? Wer hat dort zu zahlen? Was ist wenn er beim Nachbarn ins Internet gegangen ist, bei einem Freund? Was wenn er im Ausland in den diversen Hotspots eingeloggt war weil im Ausland die Regierungen anders ticken als hier? Was wenn er in einer Uni die Rechner benutzt hat, oder am Arbeitsplatz?
-
Wer ist Rundfunkteilnehmer?
(2) 1 Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält.2 Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunk, unabhängig von Art, Umfang und Anzahl der empfangbaren Programme, unverschlüsselt oder verschlüsselt, empfangen werden können.
Was ist technischer Aufwand? Für meine Frau ist das bereits einen Stecker in die Steckdose zu befördern (ist halt blond). Ich kann einen Seitenschneider bedienen... Also?
Also, der Staat hat versagt, schwammige Aussagen in ein Gesetz gegossen, die Gerichte können es ja klären!!!
(5) 1 Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann vom Rundfunkteilnehmer oder von Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend nach § 3 Absatz 1 und 2 angezeigt haben, Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangen, die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht betreffen.2 Die Auskunft kann auch von Personen verlangt werden, die mit den in Satz 1 genannten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben.3 Die Landesrundfunkanstalt kann dabei neben den in § 3 Absatz 2 genannten Daten im Einzelfall weitere Daten erheben, soweit dies nach Satz 1 erforderlich ist; § 3 Absatz 3 Satz 1 gilt entsprechend.4 Der Anspruch auf Auskunft kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.
Was sind tatsächliche Anhaltspunkte??? Wieder haben die Politiker kläglich versagt! Ich hatte das eh nicht anders erwartet (Abstimmung im Gemeinderat einer Kleinstadt: Hinni, heb dein Arm - äh, wie, was um was gehts - is egal, heb den Arm)
Aber bei den ÖRR sind die Politiker die Sieger! Immer für Gebührenerhöhungen stimmen, das garantiert positive Berichterstattung zur lokalen Diskussion über Legehennenhaltung. Und wenn man dann später mal einen Posten beim Sender bekommt, oder nur zur Party des Intendanten eingeladen wird - das ist doch was.
2 Die Auskunft kann auch von Personen verlangt werden, die mit den in Satz 1 genannten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben
Das ist Stasi: Kranke, Kinder, geistig Behinderte können ausgehorcht werden. Das ist Abschaum. Diese "Staatsvertreter" gehören in den Knast. Das ist der Anlass das ich nicht mehr zu Wahlen gehen werde. Ich habe mein ganzes Leben gegen Korruption gekämpft, jetzt will ich nicht mehr.
Wer so etwas unterstützt ist ist für mich nicht wählbar.
Also, da bleiben nicht mehr so viele übrig!
Deali
Hier mal wo die Politik sich ganz korrekt äußern kann:
Kinder-Sicherung:
Tatbestand
Mitnahme eines Kindes ohne Verwendung einer Rückhalteeinrichtung
Bußgeld 40 Euro
Natürlich kann man jetzt diskutieren was eine Rückhalteeinrichtung ist! Unter Umständen sogar ein Vorschlaghammer...