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Autor Thema: der Schwachsinn geht weiter  (Gelesen 8809 mal)

G
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der Schwachsinn geht weiter
Autor: 17. Juni 2009, 23:39
und weiter will ein gewisser Herr Si***ann, eigenem Bekunden nach mal nur ein kleiner juristischer Referent im Justiziariat des NDR, dann aber wieder der Justiziar höchstselbst, den Schwachsinn, möglicherweise auf Gebührenzahlers Kosten betreiben und von Bernd Höcker nicht ablassen. Erst die unsinnige und leicht als mutwillige Boshaftigkeit zu erkennende Zwangsanmeldung, jetzt eine weitere, diesmal Unterlassungsklage gegen Bernd Höcker www.gez-abschaffen.de. Mir scheint, daß hier von Seiten einer Rundfunkanstalt nur dreiste Prozesshansel und Abzocker am Werke sind, die eine Niederlage und Kritik an ihrem Treiben einfach nicht hinnehmen wollen, sondern, die Millionen der Gebührenzahler im Rücken, Gerichte bemühen um Kritiker mundtot zu machen. Schade, daß es keine Regelungen gibt, die diese uneinsichtigen Verschwender persönlich in Haftung nehmen.


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"Philosophische oder Kommunikative Probleme kann nur verstehen oder auflösen, wer begreift, welche Fehlanwendung von Sprache sie erzeugten."

(Ludwig Wittgenstein)

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Re: der Schwachsinn geht weiter
#1: 17. Juni 2009, 23:49
Ich gebe dir vollkommen Recht. Wir können aber was dagegen machen: Gehe auf die Eingangsseite und lade den Leserbrief herunter. Diesen schickst du dann an deine Tageszeitung. Es kostet nur zwei Minuten, der Nutzen könnte jedoch viel größer sein.


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maxbaumann

Die Medaille hat zwei Seiten
#2: 17. Juni 2009, 23:55
Auf der anderen Seite will Herr H nicht davon ablassen, den Namen von Herrn S, den er auch im Zusammenhang mit Strafanzeigen erwähnt, zu veröffentlichen. Wenn sich zwei streiten, nun dann muss eben ein Gerichtsentscheid her.

Übrigens kann man den einzig wahren Justitiar des NDR sehr einfach über eine Google-Suche (Stichwort: "justitiar ndr") ausfindig machen. Die Presse neigt bisweilen zum Abkürzen der Formel "für den Justitiar" in ein reines "Justitiar". Jedenfalls ist Herr S tatsächlich nur einer von vielen Mitarbeitern des NDR und muss Veröffentlichungen seines Namens daher nicht zwingend hinnehmen.

Die Kritik des Herrn H bliebe auch dann noch gewahrt, wenn er den Namen von Herrn S unkenntlich machen würde.


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G
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Re: der Schwachsinn geht weiter
#3: 21. Juni 2009, 18:57
dieser Herr Si***ann hat ja auch sonst nichts gegen Öffentlichkeit einzuwenden. Nur bei Kritik reagiert er etwas empfindlich. Das ist unglaubwürdig


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S
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Re: der Schwachsinn geht weiter
#4: 22. Juni 2009, 11:17
Auf der anderen Seite will Herr H nicht davon ablassen, den Namen von Herrn S, ........................., zu veröffentlichen.

Man könnte bei Höcker auch fragen, müßte Herr S, wäre er seines Zeichens der "echte" Justitiar des NDR, die Veröffentlichung seines Klarnamens "ertragen"?

Wenn nein, dann könnte sich Höcker die Verteidigung gegen die Klage des Herrn S sparen.


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Wer nichts macht, der kann auch nichts falsch machen!

h
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Re: der Schwachsinn geht weiter
#5: 07. Juli 2009, 12:20
Hallo, ich bin neu hier und aus Thüringen.
Die www.gez.de hat mich heute mal "kräftig schmunzeln" lassen. Dort steht in etwa:
Von Gebühren befreit kann nur werden, wer auch Gerät(e) zum Empfang bereit
hält......Also anders herum: wer keines bereit hält, kann auch nicht davon befreit
werden - ha ha ha ha ha ha ha ha ha ha ha ha ha ha ha ha ha ha ha ha ha ha ha
ha ha ha ha ha ha ha ha ha ha ha ha ha ha ha ha . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Der Schwachsinn geht also weiter. Bei uns ist die GEZ**** gerade unterwegs.


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maxbaumann

Re: der Schwachsinn geht weiter
#6: 07. Juli 2009, 13:41
hh55, allein die Tatsache, dass ein Abrufen der Seite "gez.de" möglich ist, setzt bereits das Bereithalten eines neuartigen Rundfunkgeräts voraus!

Also, da gibt es nichts zu lachen: Jeder, der privat die Homepage der GEZ ansurfen kann, ist gebührenpflichtig und könnte sich selbstverständlich befreien lassen.


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Re: der Schwachsinn geht weiter
#7: 07. Juli 2009, 13:53
Von Gebühren befreit kann nur werden, wer auch Gerät(e) zum Empfang bereit
hält......Also anders herum: wer keines bereit hält, kann auch nicht davon befreit

Das ist nicht zum Lachen, dass ist logisch. Warum sollte man auch befreit werden, wenn keine Gebührenpflicht vorliegt. Dies impliziert auch schon das Wort "befreien", also von etwas "entlastet" werden, eben z.B. von einer bestehenden Gebührenpflicht entlastet, befreit zu werden.



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Wer nichts macht, der kann auch nichts falsch machen!

D
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Re: der Schwachsinn geht weiter
#8: 10. Juli 2009, 20:37
hh55, allein die Tatsache, dass ein Abrufen der Seite "gez.de" möglich ist, setzt bereits das Bereithalten eines neuartigen Rundfunkgeräts voraus!

Also, da gibt es nichts zu lachen: Jeder, der privat die Homepage der GEZ ansurfen kann, ist gebührenpflichtig und könnte sich selbstverständlich befreien lassen.

Das ist genauso wie bei den ÖRR argumentiert wird, ist ein Abrufen der Seite "gez.de" möglich, dann muß gezahlt werden...Das man das auch vom Internetcafe machen kann ist egal.

Deali 8)


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F
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Re: der Schwachsinn geht weiter
#9: 11. Juli 2009, 15:44
@hh55,

wie es schon Seid-Nett geschrieben hat: Das ist absolut logisch, was die GEZ bzgl. der Rundfunkgebührenbefreiung schreibt.

Denn wer keine Rundfunkgeräte hat (genauer: zum Empfang bereit hält), ist nicht rundfunkgebührenpflichtig. Wieso sollte man sich also dann von der Rundfunkgebührenpflicht befreien lassen, wenn man doch gar nicht gebührenpflichtig ist?

Viele Grüße
Flappi


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maxbaumann

Re: der Schwachsinn geht weiter
#10: 11. Juli 2009, 22:08
Zitat von: deali
...ist ein Abrufen der Seite "gez.de" möglich, dann muß gezahlt werden...Das man das auch vom Internetcafe machen kann ist egal.

Seien wir mal für einen Moment völlig objektiv und ehrlich: Die tatsächliche Lebenserfahrung ist ganz auf der Seite der GEZ. Niemand geht in der eigenen Stadt in ein Internetcafe, sofern er nicht durch einen Ausnahmezustand hierzu gezwungen wird.

Dass die praktische Gesetzeslage eher auf der Seite des GEZ-Boykotts ist, steht auf einem anderen Blatt. Wer konsequent seine Rundfunkgeräte verbirgt und gar keine oder nur Negativ-Auskünfte erteilt, macht sich nicht gebührenpflichtig und muss nicht einmal eine Ordnungswidrigkeitsanzeige fürchten.


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Re: der Schwachsinn geht weiter
#11: 12. Juli 2009, 02:02
Hallo Moritz,


Seien wir mal für einen Moment völlig objektiv und ehrlich: Die tatsächliche Lebenserfahrung ist ganz auf der Seite der GEZ. Niemand geht in der eigenen Stadt in ein Internetcafe, sofern er nicht durch einen Ausnahmezustand hierzu gezwungen wird.


was ist mit einer WG? Wer hat dort zu zahlen? Was ist wenn er beim Nachbarn ins Internet gegangen ist, bei einem Freund? Was wenn er im Ausland in den diversen Hotspots eingeloggt war weil im Ausland die Regierungen anders ticken als hier? Was wenn er in einer Uni die Rechner benutzt hat, oder am Arbeitsplatz?

-

Wer ist Rundfunkteilnehmer?

(2) 1 Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält.2 Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunk, unabhängig von Art, Umfang und Anzahl der empfangbaren Programme, unverschlüsselt oder verschlüsselt, empfangen werden können.

Was ist technischer Aufwand? Für meine Frau ist das bereits einen Stecker in die Steckdose zu befördern (ist halt blond). Ich kann einen Seitenschneider bedienen... Also?

Also, der Staat hat versagt, schwammige Aussagen in ein Gesetz gegossen, die Gerichte können es ja klären!!!
 
(5) 1 Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann vom Rundfunkteilnehmer oder von Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend nach § 3 Absatz 1 und 2 angezeigt haben, Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangen, die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht betreffen.2 Die Auskunft kann auch von Personen verlangt werden, die mit den in Satz 1 genannten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben.3 Die Landesrundfunkanstalt kann dabei neben den in § 3 Absatz 2 genannten Daten im Einzelfall weitere Daten erheben, soweit dies nach Satz 1 erforderlich ist; § 3 Absatz 3 Satz 1 gilt entsprechend.4 Der Anspruch auf Auskunft kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.

Was sind tatsächliche Anhaltspunkte??? Wieder haben die Politiker kläglich versagt! Ich hatte das eh nicht anders erwartet (Abstimmung im Gemeinderat einer Kleinstadt: Hinni, heb dein Arm - äh, wie, was um was gehts - is egal, heb den Arm)
Aber bei den ÖRR sind die Politiker die Sieger! Immer für Gebührenerhöhungen stimmen, das garantiert positive Berichterstattung zur lokalen Diskussion über Legehennenhaltung. Und wenn man dann später mal einen Posten beim Sender bekommt, oder nur zur Party des Intendanten eingeladen wird - das ist doch was.

2 Die Auskunft kann auch von Personen verlangt werden, die mit den in Satz 1 genannten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben


Das ist Stasi: Kranke, Kinder, geistig Behinderte können ausgehorcht werden. Das ist Abschaum. Diese "Staatsvertreter" gehören in den Knast. Das ist der Anlass das ich nicht mehr zu Wahlen gehen werde. Ich habe mein ganzes Leben gegen Korruption gekämpft, jetzt will ich nicht mehr.
Wer so etwas unterstützt ist ist für mich nicht wählbar.

Also, da bleiben nicht mehr so viele übrig!

Deali

Hier mal wo die Politik sich ganz korrekt äußern kann:

Kinder-Sicherung:

Tatbestand
Mitnahme eines Kindes ohne Verwendung einer Rückhalteeinrichtung
Bußgeld  40 Euro         

Natürlich kann man jetzt diskutieren was eine Rückhalteeinrichtung ist! Unter Umständen sogar ein Vorschlaghammer...



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Re: der Schwachsinn geht weiter
#12: 12. Juli 2009, 10:30
(...) Das ist der Anlass das ich nicht mehr zu Wahlen gehen werde. (...)

Ich gebe dir in allen Punkten Recht, außer in diesem. Ich bin auch von der Politik enttäuscht, aber was ist die Alternative? Nicht wählen sicher die schlechteste. Und warum? Weil man somit die Randparteien doppelt unterstützt. Willst du dass Randparteien, seien es Kommunisten in der Gestalt von "Die Linken" (denke an die SED, die Stasi usw.) oder die Rechten (da weißt jeder, sich etwas darunter vorzustellen) diese Republik mitgestalten? Ich sicher nicht und daher gehe ich zur Wahl.

Im Leben ist es auch oft so, dass man sich nicht für gut oder schlecht sondern für schlecht oder weniger schlecht entscheiden muss. So ist es leider bei den Wahlen und die weniger schlechte Möglichkeit besteht darin, eine Partei des bürgerlichen Lagers zu wählen.

Es ist auch nicht so, dass das Thema ÖRR und GEZ bei den bürgerlichen Parteien nicht behandelt wird: Die Jungen bei der CDU hatten sogar einen ganzen Entwurf für die Reformierung des ÖRR und die FDP ist relativ offen gegen das jetzige System. Die SPD, na tja, solange die Geburtstage deren Bosse pompös mit unseren Geldern von den ÖRR gesponsert werden... Aber was ist von der SPD noch übrig? Irgendwann unterschreitet sie auch noch die 20%-Marke...

Wie eingangs gesagt: Ich bin mit allen Punkten einverstanden, außer mit dem letzten. Wenn du gegen die Politik schimpfen willst, dann musst du deinen Verpflichtungen als Bürger nachgehen und zur Wahl gehen. Wähle das kleinere Übel, zumindest um die Randparteien nicht indirekt zu unterstützen, denn das wäre die durchaus schlechteste Wahl...


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maxbaumann

Re: der Schwachsinn geht weiter
#13: 12. Juli 2009, 14:18
Deali, der Rundfunkgebühren-Staatsvertrag ist natürlich etwas schwammig und ungenau zu lesen. Dafür gibt es aber jede Menge Urteile, Rechtskommentare und allgemeine Auslegungsregeln. Da bleiben dann schlussendlich weit weniger Fragezeichen offen ;)

Übrigens ist das mit allen Gesetzen so, deswegen braucht es ja die Rechtswissenschaft!

Zitat von: Deali
was ist mit einer WG?

In der WG müsste jeder Wohnungsteilhaber für seinen eigenen Internet-PC die Radiogebühr entrichten. Gibt es nur einen PC für alle, müsste der Hauptmieter eine einzige Gebühr bezahlen.

Zitat von: Deali
Was ist technischer Aufwand?

Tätigkeiten, die auf Grund von inhärenter Gefährlichkeit nur durch entsprechend geschultes Personal durchgeführt werden dürften. Das Anlöten einer Empfangsantenne an eine Platine zählt mit Sicherheit dazu, das Einführen eines Schuko-Steckers in die Steckdose nicht. Individuelle Unbedarftheit oder Hobbykenntnisse werden von einem allgemeingültigen Gesetz grundsätzlich missachtet.  ;)

Zitat von: Deali
Das ist Stasi: Kranke, Kinder, geistig Behinderte können ausgehorcht werden. Das ist Abschaum

Naja, solange es nur um das Bereithalten von Rundfunkgeräten geht, hat das mit "Stasi" sehr wenig zu tun. Die Stasi hätte sich insbesondere für den Lieblingssender interessiert und aus dieser Information gegebenenfalls Straftaten abgeleitet.

In der BRD geht es den Bürgern im historischen Vergleich durchaus gut, das darf man auch durch Wählen zu würdigen wissen! Immerhin gibt es auch Parteien, die mit einer Abschaffung der GEZ liebäugeln.  :D


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Re: Die Medaille hat zwei Seiten
#14: 15. Juli 2009, 02:08

Übrigens kann man den einzig wahren Justitiar des NDR sehr einfach über eine Google-Suche (Stichwort: "justitiar ndr") ausfindig machen. Die Presse neigt bisweilen zum Abkürzen der Formel "für den Justitiar" in ein reines "Justitiar". Jedenfalls ist Herr S tatsächlich nur einer von vielen Mitarbeitern des NDR und muss Veröffentlichungen seines Namens daher nicht zwingend hinnehmen.


Sucht man bei Google nach Sickman und NDR findet man zahlreiche Seiten  mit Justitiar Sickman und seinem Anwalt Michael Fricke! Die beiden sind schon ein seltsames Duo das auf Kosten der Rundfunkgebührenzahler ihre krankhaften Vorlieben ausüben darf.
Deshalb ist jeder Gebührenverweigerer sehr wichtig!!!
Jeder Euro der nicht in die Hände dieser Raubritter gelangt ist ein Euro für eine gute Sache!!!


Deali


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