Person A hat auch einen ablehnenden Bescheid aufgrund von religiösen/Gewissensgründen erhalten. Mit einer Textbaustein-Begründung, die völlig an der Antragsbegründung vorbeigeht. A arbeitet gerade am Widerspruch, den er dann auch hier zur Verfügung stellen will. Er wird auf die offensichtlich nicht erfolgte Einzelfallprüfung hinweisen und zur Ausstellung eines neuen gültigen Bescheids auffordern.
Hier die Begründung der Ablehnung des SWRattenfängers:
"Sie stellten einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht und geben an, dass Sie aus religiösen Gründen kein Fernsehgerät besitzen und auch zukünftig auf Fernsehangebote verzichten wollen. Zur Begründung Ihres antrags beziehen Sie sich auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12.12.2012 (Az.: 1 BVR 2250/12).
Nach Prüfung der besonderen Umstände Ihres Einzelfalls lässt sich die annahme eines besonderen Härtefalls nach §4 Abs. 6 Satz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht rechtfertigen. Allein der willentliche Verzicht auf die Nutzung von Rundfunkgeräten aus religiöser Überzeugung stellt keinen Härtefall dar.
In dem oben genannten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht entgegen Ihrer Ansicht nicht den Anspruch auf Befreiung aus religiösen Gründen bejaht. Er hat lediglich ausgeführt, dass erst der Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten ausgeschöpft werden muss, bevor eine verfassungsbeschwerde erhoben werden kann.
Der subjektive Wille Rundfunkdarbietungen nicht empfangen zu wollen, ist für die Rundfunkbeitragspflicht unerheblich. Für jede Wohnung ist ein Rundfunkbeitrag zu zahlen, unabähngig davon, ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind."
... Wenn Ihr noch Ideen habt, dann los! ... Gemeinsam werden wir besser!
Liebe Grüße,
Zwanglos