Liebe Mitstreiter,
Hier der Widerspruch von Person A. Sie hat ein paar Anregungen von Ines übernommen (danke!!!), aber aus Zeitgründen sonst nicht mehr viel geändert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Bescheid entspricht nicht den rechtlichen Anforderungen. Ich beantrage die Ausstellung eines rechtskonformen Bescheids, der auf meine konkret formulierten Begründungen eingeht. Außerdem lege ich hiermit fristgerecht Widerspruch gegen Ihren ablehnenden Bescheid ein.
Begründung:
In Ihrem Antwortschreiben schließen Sie die Möglichkeit der Befreiung aus religiösen bzw. Gewissensgründen nach § 4 Abs. 6 RBStV kategorisch aus. Zudem fehlinterpretieren Sie das erwähnte Urteil vom Bundesverfassungsgericht (1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012). In diesem heißt es:
„Nach § 4 Abs. 6 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags hat die Landesrund-funkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Satz 2 der Vorschrift nennt zwar ein Bespiel eines Härtefalls, enthält jedoch keine abschließende Aufzählung, so dass andere Härtefallgesichtspunkte ebenso geltend gemacht werden können.“
Diese Punkte bedeuten laut Bundesverfassungsgericht das auch Punkte außerhalb des Bereiches der Sozialleistungen im Härtefallantrag geltend gemacht werden dürfen. Würde man das Gegenteil annehmen, nämlich dass die Befreiungs-tatbestände des § 4 Abs. 1 bis Abs. 2 RBStV eine abschließende Regelung enthalten, bliebe für die Härtefallklausel des § 4 Abs. 6 RBStV überhaupt kein Anwendungsbereich außer des einen in Satz 2 der Norm genannten Regelbeispiels übrig.
Weiterhin heißt es: „Es ist jedenfalls auch nicht von vorneherein ausgeschlossen, dass der Beschwerde¬führer mit einem solchen Härtefallantrag, bei dem er seine religiöse Einstellung und seine gesamten Lebensumstände darlegen könnte, eine Beitragsbefreiung erreichen kann. So soll nach der Begründung des baden-württembergischen Zustimmungs¬gesetzes zum Fünfzehnten Rundfunkänderungs-staatsvertrag ein besonderer Härtefall unter anderem dann anzunehmen sein, wenn es einem Rundfunkbeitrags¬schuldner objektiv unmöglich wäre, zumindest über einen Übertragungsweg Rundfunk zu empfangen (LTDrucks Baden-Württemberg 15/197, S. 41).“
Aus diesen Punkten folgt, dass Sie mir ohne überzeugende Begründungen Ihrerseits nicht von vornherein den Härtefall verwehren dürfen. Diese Begründungen können sich auch nur aus der Einzelfallprüfung meiner Argumente ergeben. Allerdings nicht aus den von ihnen dargelegten Satzbausteinen. Diese gehen nicht auf meinen Antrag und meine Klagebegründung ein, in denen ich sehr konkret und ausführlich dargelegt habe, worin die Verletzung meines Gewissens und die Beleidigung meiner religiösen Überzeugung besteht, die es mir unmöglich macht, Ihr Programm zu konsumieren oder zu finanzieren.
Das Bundesverfassungsgericht weist in seinem Urteil darauf hin, dass eine Befreiungsmöglichkeit auch besteht, wenn ein Rundfunkbeitragsschuldner in einem Funkloch wohnt, also nicht über Fernsehen, Radio, Internet oder Handy die Angebote des öffentlich – rechtlichen Rundfunks innerhalb der Wohnung als Anknüpfungspunkt des Rundfunkbeitrages empfangen kann. Demgegenüber steht meine religiöse Überzeugung und mein Gewissen, aus denen ich die Angebote des öffentlich – rechtlichen Rundfunks aufgrund ihrer Darstellungen nicht wahrnehmen und im entfernteren Sinne nicht empfangen kann.
Das Grundgesetz (Artikel 1,2 und 4) und die Europäische Menschenrechtskonvention garantieren mein Grundrecht auf die Freiheit des Gewissens, der Religionsausübung und der persönlichen Entfaltung.
Das von Ihnen ausgestrahlte Programm verhöhnt meine religiösen Überzeugungen und es ist erwiesenermaßen schädlich für die seelische Gesundheit unserer Gesellschaft und unserer Familien. Allein die vielen Programmbeiträge mit sexuellem Inhalt verletzen meine religiösen Anschauungen in der Art, dass ich aus meinem Glauben heraus diese Angebote nicht wahrnehmen darf. Dies ist darüber hinaus auch erwiesenermaßen schädlich für die seelische Gesundheit unserer Bevölkerung und trägt zur Zerstörung von Ehen und Familien bei. Außerdem wird mein Glaube und meine Glaubensgemeinschaft regelmäßig in öffentlich-rechtlichen Programmen herabgewürdigt und lächerlich gemacht (z.B. in der Sendung „Götter wie wir“). Wiederholt wurden evangelikale Christen mit radikalen Islamisten verglichen. Ermordete sozial wohltätige Bibelstudentinnen mit Selbstmordattentätern. Das ist mir besonders schmerzlich in Erinnerung, weil ich mit einer schockierten und trauernden Kommilitonin der Ermordeten und persönlichen Freundin unserer Familie trauerte.
Bitte erwidern Sie an dieser Stelle nicht, dass Sie in Ihrem Programm alle gesellschaftlichen Strömungen berücksichtigen müssen (Müssen Sie Jesus und Gott veräppeln? Interessanterweise trauen Sie sich nicht, Allah oder Mohammed aufs Korn zu nehmen), oder dass das Missgefallen von einzelnen Sendungen nicht geeignet ist, das ganze Programm in Frage zu stellen. Es geht hier nicht um einige wenige Sendungen. Leider enthält der Großteil Ihres Unterhaltungs¬pro-gramms (welches wieder den größten Teil ihres Gesamtprogrammes ausmacht) schädigende und meiner biblischen christlichen Weltanschauung entgegenstehende Inhalte. Wir sprechen hier nicht von der Ausnahme sondern von der Regel!
Es geht nicht nur um meinen Willen Rundfunkdar¬bietungen nicht empfangen zu wollen. Ich will darüber hinaus nicht durch meinen Zwangsbeitrag Ihr zerstörerisches Programm mitunterstützen und mich damit mitschuldig machen! Außerdem werden, selbst wenn ich persönlich diese Sendungen nicht ansehe, andere aufgrund Ihrer Sendungen abfällig über mich und meinen Glauben denken. Menschen werden sich möglicherweise von dem Glauben an Gott abwenden, weil sie ihn aufgrund Ihrer Sendungen als lächerlich empfinden. Menschen werden möglicherweise aus den christlichen Kirchen austreten. Mädchen werden sich als Objekte empfinden. Das könnte auch meine Tochter einmal betreffen, falls sie in Zukunft außerhalb unseres Hauses Ihre Sendungen konsumiert. Unsere gesellschaftliche Grundordnung und die Menschenrechte, die auf dem jüdisch/christlichen Wertesystem beruhen, werden untergraben. Deshalb bringt mir der öffentlich-rechtliche Rundfunk selbst dann einen Nachteil, wenn ich persönlich ihn nicht konsumiere. Sein Programm ist auch schädlich für die Gesellschaft, unabhängig ob ich es konsumiere oder nicht. Ich will Ihr Programm nicht empfangen. Aber mein Hauptpunkt ist, dass ich Ihr Programm aus Gewissensgründen nicht durch meinen Zwangsbeitrag unterstützen kann und will! Deshalb habe ich Gebührenbefreiung beantragt.
Unter der alten Regelung konnte ich mich beim Gewissenskonflikt der Mitfinan-zierung und damit der Mitschuld an der Verbreitung dieses schädlichen Programmes entziehen durch die Entfernung von Empfangsgeräten aus meiner Wohnung. Daher ist es nur schlüssig, dass auch der 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag im Rahmen der Härtefallregelung eine Befreiung aus religiösen bzw. Gewissensgründen zulässt. Sonst wäre er meines Erachtens auch verfassungswidrig.
Ich könnte nicht ungehindert meine Religion ausüben, wenn ich zwangs-verpflichtet würde, die Zerstörung meiner Religion mitzufinanzieren. Es ist mir auch nicht zuzumuten die Beleidigung meiner Werte oder für mich und meine Mitmenschen schädigende Inhalte mitzufinanzieren. In Artikel 2 GG heißt es: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ ? Eine Verletzung von „Rechten anderer“ als Gegenargument (nämlich die der Rundfunkfreiheit) steht meiner Forderung nach Erlass des Rundfunkbeitrags nicht entscheidend entgegen, da ich den Anstalten nicht verbieten will, das zu senden, was diese für richtig halten, sondern dass ich lediglich nicht dafür bezahlen will.
Ich habe in meiner Klagebegründung meine obigen Ausführungen ausführlich mit Fakten belegt. Da Sie mich auffordern, die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel in meinem Widerspruch anzugeben, fasse ich diese hier nochmals als Anhang zusammen.
Mit freundlichen Grüßen,
Anhang:
Faktische Belege für meine Antragsbegründung:
Ein großer Anteil des Unterhaltungsprogramms der öffentlich-rechtlichen Fernseh-anstalten präsentiert einen aus biblisch-christlicher Sicht inakzeptablen gottlosen, unmoralischen und damit zerstörerischen Lebensstil, inklusive der expliziten oder angedeuteten Darstellung von praktizierter Sexualität außerhalb der Ehe, Nacktheit und der Darstellung von Gewalt. Das öffentlich-rechtliche Fernsehprogramm (und in geringerem Ausmaß auch das Radioprogramm) trägt zur Sexualisierung und zur Desensibilisierung der Gesellschaft Gewalt gegenüber bei. Als Beispiele kann man praktisch jede beliebige Fernsehserie aufführen, aber auch „Bildungssendungen“ wie „Make Love“. Die negativen Folgen der Sexualisierung und Desensibilisierung vor allem auch unserer jungen Menschen sind durch zahlreiche Studien belegt.
„70% aller Fernsehsendungen beinhalten Sexualität, 34% zeigen Sexualpraktiken. Der typische Jugendliche, der zwischen drei und fünf Stunden täglich fernsieht, sieht etwa 14.000 Hinweise auf Sexualität und 2000 Sexualakte jährlich im Fernsehen. Umfragen haben ergeben, dass 75% der Jugendlichen der Meinung sind, dass die erotischen Inhalte im Fernsehen Jugendliche beeinflussen. Die überwiegende Mehr¬heit ist der Meinung, dass das Fernsehen zu einem freizügigen Sexualleben verführt. In der Tat bestätigen Studien, dass es eine Korrelation zwischen Fernsehkonsum und freizügigem Sexualverhalten gibt. Ebenso gibt es eine deutliche Korrelation zwischen sexueller Freizügigkeit und Depressionskrankheiten. Persönlichkeits¬störungen sind unter diesen katastrophalen Umständen kaum zu vermeiden. Levin und Kilbourne berichten von 300 Studien, die zeigen, dass die permanente Aus¬setzung gegenüber erotisierender Werbung, Pop-Musik, Fernseh¬serien usw. dazu führt, dass sich Mädchen als pure Objekte empfinden. Viele leiden unter emotionalen Ungleichgewichten, krankhaften Angst- und Schuldgefühlen und Depressionen. Es ist nachgewiesen, dass viele Mädchen eine gestörte Wahrnehmung ihres eigenen Körpers haben.“
"Wir haben eine Vielzahl von Beweisen dafür, dass diese Sexualisierung von Mäd-chen heute negative Auswirkungen in den verschiedensten Bereichen verursacht. Dazu gehört die kognitive Funktion, die geistige und körperliche Gesundheit und die Entwicklung einer gesunden Sexualität.“
Die vom Bayrischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen in Auftrag gegebene Studie “Weltbild des Fernsehens“ des bekannten Regensburger Professors für Medienpsychologie, Helmut Lukesch, macht deutlich: in 78,7 % aller Sen¬dungen des deutschen Fernsehens kommt Gewalt vor. Zu Beginn der 90er Jahre lag der Anteil noch bei knapp 47,7 %. In jeder Stunde Fernseh¬programm werden im Durchschnitt 4,12 schwerste Gewalttaten (z.B. Morde) und 5,11 schwere Gewalt¬taten (z.B. Schlägereien) gezeigt. Nach Programm-kategorien getrennt zeigt sich, dass 93,6 % der fiktionalen Unterhaltungssendungen Gewalt enthalten, an zweiter Stelle (!) gefolgt von Kindersendungen mit 89,4 % und Informationssendungen mit 77,7 %. Aufgrund einer Vielzahl von Langzeitstudien ist die sozial schädigende Wirkung sowohl für männliche wie auch für weibliche Rezipienten medialer Gewaltbotschaften belegt.
In seinem Buch “Vorsicht Bildschirm“ sieht der Hirnforscher, Neurologe und Direktor einer Uniklinik in Ulm, Prof. Manfred Spitzer, sogar einen Zusammenhang zwischen Bildungsniveau und Fernsehen. Den Zusammenhang von Gewalt und Fernsehen sieht er durch die empirische Forschung eindeutig belegt. Der Forscher Prof. Dr. Christian Pfeiffer spricht von “Medienverwahrlosung“, als Ursache von Schul¬versagen und zunehmender Krimi¬nali¬tät im Jugendalter. Britische Wissen-schaftler des „UK Medical Research Council“ haben festgestellt, dass der Charakter von Kindern sich deutlich verschlechtert, wenn sie zu viel fernsehen.
Man findet fast keine guten Vorbilder mehr in der vorgespielten Realität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dies beginnt schon beim Kinderprogramm. Die Helden lügen, sie sind selbstsüchtig, frech, rebellisch, respektlos und den Eltern ungehorsam.
„Normale Familien gibt es nicht, so die deutsche Fernsehlandschaft: Auffällig ist auch, dass es keinen einzigen Tatort-Kommissar in der ARD mehr gibt, der glücklich verheiratet oder überhaupt verheiratet ist. Kommissar Bootz aus Stuttgart ist noch verheiratet, aber seine Frau verlässt ihn gerade wegen eines anderen Mannes. Auch alle anderen – gescheiterte Figuren, beziehungsunfähig, beziehungsunwillig. Frau Furtwängler als LKA-Ermittlerin ist alleinerziehend mit einem Kind von einem One-Night-Stand mit einem Spanier, der nichts von seinem Sohn weiß. Diese Lebens¬weisen ziehen sich durch alle Folgen mit unseren Fernsehhelden. Demnach bleibt der Wunsch: Ein Kommissar, der morgens von seinem Kollegen beim Familien¬frühstück abgeholt wird und nicht mit Kopfschmerzen aus einer Kneipe.“
Das öffentlich-rechtliche Programm entspricht in weiten Teilen nicht unseren religiö¬sen und kulturellen Wertvorstellungen und ästhetischen Vorstellungen. Um es an einem persönlich erlebten Beispiel festzumachen: Letztes Jahr, als wir bei meinen Eltern in Österreich zu Besuch waren, schauten sie „Wetten dass“ im Fernsehen. Die in ein lächerliches pinkes Outfit gezwängte Moderatorin, die in ihrem kindischen Auftreten an Peinlichkeit kaum zu überbieten war, bekannte dem Gast, einem amerikanischen Rapstar, dass sie gerne Geschlechtsverkehr mit ihm hätte. Spätes¬tens an diesem Punkt war ein weiteres Zusehen unerträglich. Das ist nicht unsere Vorstellung von Unterhaltung oder Kultur und schon gar nicht von Bildung. Es ist das Gegenteil davon.
Selbst der Journalist Scholl-Latour klagte vor Kurzem, es fehle an Bildung in den öffentlich-rechtlichen Programmen. Statt Qualität stünde die Quote im Blickpunkt. Doch damit, so Scholl-Latour, brächten sich die Öffentlich-Rechtlichen um ihre eigene Existenzberechtigung.
Das öffentlich-rechtliche Fernsehprogramm hat einen zerstörerischen Einfluss auf unsere Gesellschaft, unsere Kinder, die Ehen und Familien in unserem Land und die Seelen von Menschen, die es konsumieren. Insofern ist der öffentliche Rundfunk für jeden zum allgemeinen Schaden, egal ob er persönlich diesen konsumiert oder nicht.
Darüber hinaus werden immer wieder bibelgläubige Christen und ihr Glaube im öffentlich rechtlichen Fernsehen verunglimpft und lächerlich gemacht. Z.B. wurden in der ZDF-Sendung „Frontal 21“ vom 4.8.2009 zwei Bibelschulstudentinnen, die in einem Krankenhaus im Jemen Menschen halfen und dafür von moslemischen Extre¬misten ermordet wurden, mit moslemischen Selbstmordattentätern verglichen. Ein Vergleich von friedliebenden, ihren Nächsten dienenden bibeltreuen Christen mit mordenden moslemischen Extremisten hat überhaupt keine sachliche Grundlage und ist beleidigend für Christen. Dieses Ereignis ist uns in guter Erinnerung, denn eine Freundin unserer Familie, die unsere Kirchengemeine besucht, war Kommilitonin dieser beiden ermordeten jungen Frauen, und sie war sehr traurig und betroffen. Ebenso hat auch uns persönlich dieser Mord und auch diese darauf folgende Verunglimpfung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk betroffen gemacht. Diese Art des Umgangs mit evangelikalen Christen ist im öffentlich-rechtlichen Rundfunk leider keine Ausnahme, sondern eher Tradition.
Erst in diesem Sommer wurde wieder implizit ein ähnlicher Vergleich zwischen bibel¬gläubigen Christen und radikalen Moslems hergestellt. Der ARD Dokumentation „Sterben für Allah? – Der Weg deutscher Gotteskrieger nach Syrien“ wurde direkt zuvor die Dokumentation „Mission unter falscher Flagge – Radikale Christen in Deutschland“ vorangestellt. Es sollte wohl impliziert werden, dass Religion ganz ohne Unterscheidung generell gefährlich ist.
Der erste Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Weltanschauungsfragen e.V., Michael Kotsch beschreibt den Inhalt dieser Sendung über „radikale Christen“ folgender¬maßen: „Evangelikale Christen sind geldgierig, machthungrig, hinterwäld-lerisch, leichtgläubig, dumm und gefährlich. So könnte man die ARD-Dokumentation vom Montag dem 4.August 2014 zusammenfassen. ... Offensichtlich ist den kommentierenden Journalisten jede Art engagierter Religiosität ein Dorn im Auge. Es wird in den betreffenden Beitrag nicht einmal der Versuch gemacht, die positiven Erfahrungen evangelikaler Christen und ihre Weltanschauung einfach stehenzu¬lassen oder gar zu würdigen.“
„Christen wiederum können nur betrübt den Kopf schütteln. Warum setzen Journa-listen singende und betende Jugendliche in einen bedrohlichen Kontext, statt ihren Glauben zu tolerieren? Warum ist jedes ehrenamtliche Engagement verdächtig und weniger wert, wenn es aus christlicher Motivation heraus geschieht? Warum muss man sich automatisch rechtfertigen, wenn man zu einer Freikirche gehört? Die ARD stellt mit ihrer Reportage Evangelikale unter Generalverdacht, schreibt Moritz Breckner“
Ebenso schreibt der Vorsitzende der Deutschen Evangelischen Allianz, Dr. Michael Diener: “In seinem Fazit differenziert der Film zwischen evangelikalen Christen als solchen und radikalen Auswüchsen an ihren Rändern. Dieses Fazit kann ich durchaus mittragen, leider stellen die beiden Filmtitel wie auch die Zusammen-stellung der einzelnen Filmbeiträge evangelikale Christen unter einen Generalver-dacht. Das kann und darf in dieser Weise nicht geschehen.“
Der Geschäftsführer des Christlichen Medienverbundes, Christoph Irion, prangerte fehlende Differenzierung an. Bis zum Ende habe der Zuschauer den Eindruck, die im Film gezeigten Beispiele stünden repräsentativ für evangelikale Christen. Das sei jedoch mitnichten so: „In Wahrheit haben sich die Autorinnen in einer sehr fokus¬sierten Recherche auf die Suche nach Skandalen begeben – und sie natürlich gefun¬den.“ Aus journalistischer Sicht sei diese Zuspitzung auf so genannte „radikale Christen“ nicht überzeugend, „aus medienethischer Sicht ist sie in dem dargestellten Kontext problematisch“, erklärte Irion. „Wer einerseits aufklärerisches Denken fordert, Schwarz-Weiß-Denken kritisiert und auf der anderen Seite derart undifferenziert Pauschalurteile über eine sehr heterogene Minderheit wie die Evangelikalen fällt, wird seiner Rolle als Aufklärer nicht gerecht.“
Ich führe diese offiziellen Wortmeldungen an um aufzuzeigen, dass nicht nur ich so empfinde, sondern dass im öffentlich-rechtlichen Programm immer wieder eine ganze christliche Minderheit herabgewürdigt und in ihrer Menschenwürde verletzt wird.
Die beiden verantwortlichen Journalistinnen haben in ihrer Dokumentation offenbar selbst Fakten bewusst falsch dargestellt bzw. unterschlagen, sie setzten angeblich schwer psychisch Kranke Menschen unter Druck um dort negative Argumente zu finden zur Denunzierung einer Gemeinde, belegten Gottesdienstbesucher mit verächtlichen Worten und Blicken und reagierten „feindselig“ auf Fragende.
Ein weiteres Beispiel ist die ZDF-Sendereihe „Götter wie wir“ in der der christliche Glaube lächerlich gemacht wird. Diese Sendungen achten nicht die Würde und die religiösen Überzeugungen gläubiger Menschen.