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Autor Thema: Verschicken BS/ GV per Einschreiben? Wieviele Zustellungsversuche?  (Gelesen 15320 mal)

P
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Und nochmal, selbst das Einwurfeinschreiben sagt nur, das irgendwo irgendwann irgendetwas in ein x beliebigen Briefkasten eingeworfen wurde, Fall A falscher Briefkasten Fall B falscher Inhalt z.B leerer Umschlag, das hatte PersonX sogar bereits eine Suchmeldung bei der Post hat nichts gebracht ;-)
Falls es ein Einschreiben mit Rückschein ist gilt das für die Information das ein Einschreiben zur Abholung bereit liegt analog. Will irgend eine Partei etwas wirklich gerichtsfest zustellen bleiben nur wenige Wege Einschreiben gehören nicht dazu, zumindest kann das erheblich angezweifelt werden.


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K
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Zitat
Will irgend eine Partei etwas wirklich gerichtsfest zustellen bleiben nur wenige Wege

Deshalb klopft ja auch irgendwann der Gerichtsvollzieher an! ;)

Eine plausible Erklärung wäre trotzdem nicht schlecht. Wie schon ein paar mal hier niedergeschrieben, kann mal ein Schreiben vom BS verschwinden, aber dass alle nicht angekommen sein sollen klingt doch schon sehr unglaubwürdig.


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Das Problem ist ein ganz anderes. BS und LRAs versenden aus eher Hinterhältigkeit grundsätzlich nur mit gewöhnlicher Post . Briefe deren Inhalte nur ignorierfähige Informationsschreiben enthalten sind so nicht von Briefen mit den eigentlich nur wichtigen Bescheiden zu unterscheiden.
Würde das anders laufen und Bescheide nachweislich zugestellt werden , würde das gewünschte Bedrohungsszenario im Vorfeld eines Bescheides sang-und klanglos untergehen.
Es ist doch so eindeutig erkennbares Ziel , den "Beitragsschuldner" schon vorher mürbe zu machen und zur Zahlung zu bewegen , bevor er jemals einen Bescheid in den Händen halten wird.
Bescheide werden solange wie möglich zurück gehalten und dann auch nur bewusst der gewöhnlichen Post untergejubelt. Es ist klare Masche , dass diese nicht auf den ersten Blick als wichtig erkennbar sein sollen.
Schließlich sollen diese auf der gleichen Stufe des Interesses stehen wie die gezielte Einschüchterung in den Informationsschreiben.
Dann leider eben deren Problem , wenn eine bestimmte Sorte von Schreiben von Briefkästen seltsamerweise nicht angenommen wird und auf unerklärlichen Wegen verloren geht. >:D


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Schrei nach Gerechtigkeit

P
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Nicht aus Hinterhältigkeit, sondern um die Kosten niedriger zu halten, wenn die Kosten noch weiter gesenkt würden, dann würden auch diese Infoschreiben nicht mehr kommen, sondern sofort die Bescheide. Ausgelegt ist diese Art auf Gut Will, es ist schlicht preiswerter diese vielen Infobriefe zu versenden, als gleich richtige Bescheide zu erstellen. Zudem eine nachweisbare Zustellung wesentlich mehr Kosten verursacht. Die meisten Personen reagieren sehr wohl, wenn Ihnen ein Bescheid mit normaler Post zu geht, wäre das anders, würden die Bescheide grundsätzlich anders zugestellt. Jetzt werden nur bei Personen, welche diese Art der Zustellung ablehnen und angeben dass nichts angekommen ist "besonders" behandelt, würden dass alle Personen machen, würden alle "besonders" behandelt.

Egal wo oder wie, wenn eine Partei A sichergehen will, dass eine Partei B ein Schreiben tatsächlich und auch im vollen Umfang und fristgerecht erhalten hat, bleibt am Ende nur, die Übermittlung A persönlich, wobei die Unterschrift nebst Datum vom Emfänger B auf einer Kopie zu leisten ist.

Persönlich kann jederzeit ersetzt werden durch einen dafür direkt qulifizierten Boten.


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C
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Das Problem ist ein ganz anderes. BS und LRAs versenden aus eher Hinterhältigkeit grundsätzlich nur mit gewöhnlicher Post ...

Den letzten Widerspruchsbescheid vom August 2014, nicht jedoch die zwei vorangegangenen, auch nicht die bisher ergangenen Beitragsbescheide, hat Person T per Postzustellungsauftrag ("Förmliche Zustellung") erhalten. Ich meine, einige andere Forumsteilnehmer hätten davon auch schon berichtet.

Diese Versandart wird u.a. von Gerichten für wichtige Schreiben genutzt. Vom Prinzip her funktioniert es quasi wie ein Einwurfeinschreiben, aber mit - sagen wir - erweiterter Dokumentationspflicht des Zustellers.

Ich kann mich nicht erinnern, gelesen zu haben, dass Beitragsservice oder Rundfunkanstalten Sendungen per Einschreiben zusenden, jedenfalls soweit es um den Rundfunkbeitrag geht.

Für den Moment einfach folgende Links zum Weiterlesen:

https://www.deutschepost.de/de/p/pza_postzustellungsauftrag.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungszustellung, dort auch die beiden Links unter "Siehe auch" beachten.


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Den letzten Widerspruchsbescheid vom August 2014, nicht jedoch die zwei vorangegangenen, auch nicht die bisher ergangenen Beitragsbescheide, hat Person T per Postzustellungsauftrag ("Förmliche Zustellung") erhalten.

Interessant.
Hat T schon mal den Erhalt von wichtigen Schreiben bestritten? Oder gab es mal Umstimmigkeiten über Fristen?
Offenbar glaubt man, dass bei T ein Nachweis über den Zugang erforderlich ist.


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Den letzten Widerspruchsbescheid [...] hat Person T per Postzustellungsauftrag ("Förmliche Zustellung") erhalten.
Hat T schon mal den Erhalt von wichtigen Schreiben bestritten? Oder gab es mal Umstimmigkeiten über Fristen? Offenbar glaubt man, dass bei T ein Nachweis über den Zugang erforderlich ist.
Das ist wohl schwer zu sagen.
Mir ist dies auch mind. 1x aus persönlichem Umkreis bekannt, wo es aber keine wirklich offensiven Auseinandersetzungen bzgl. vorheriger Zustellungen gegeben hat.
Auch Bernd Höcker hatte seinen Widerspruchsbescheid augenscheinlich per förmlicher Zustellung erhalten:
Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.msg67046.html#msg67046

Olaf Kretzschmann offenbar wiederum nicht:
Do, 14. November 2013 - ablehnender Widerspruchsbescheid des rbb
"Widerspruchsbescheid des Rundfunk Berlin-Brandenburg vom 11.11.2013 "
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/11/widerspruchsbescheid-des-rundfunk.html


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Der BS und die LRAs versenden ihre Infoschreiben und Bescheide meines Wissens zu annähernd 100% in üblichen kleinformatigen Umschlägen. Ich habe vor geraumer Zeit einen wichtigen Bescheid im großformatigen A4-Umschlag als gewöhnlichen Großbrief erhalten. Der Umfang in Seitenzahl war im hier bekannten Rahmen , kann also also nicht der Grund sein.
Ist durchaus eine feine Sache und eine Augenweide im Hefter , die hässlichen Knickfalten fallen weg. 8)
Hat hier schon ein anderer Schreiben in Umschlägen im A4-Format erhalten oder ist dies die absolute Ausnahme ?
Kann dies als Seitenhieb verstanden werden , wenn man bereits einen Bescheid als verschollen reklamiert hat. Nach dem Motto , groß kommt sicherer an als klein.


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Hat hier schon ein anderer Schreiben in Umschlägen im A4-Format erhalten oder ist dies die absolute Ausnahme ?
Kann dies als Seitenhieb verstanden werden , wenn man bereits einen Bescheid als verschollen reklamiert hat. Nach dem Motto , groß kommt sicherer an als klein.
Diverse fiktive Personen A-Z, die den Zugang der vorherigen Post nicht abgestritten haben, haben den Widerspruchsbescheid dennoch im weißen C4-Umschlag erhalten... (so ja u.a. auch Olaf Kretschmann)
Wie so oft bei ARD-ZDF-GEZ, so scheint es auch hier keine klar erkennbare Systematik zu geben.


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Nein, mit der Dokumentationpflicht hat das nichts zu tun. Die Zustellung von Einwurf-Einschreiben wird vom Briefträger auch dokumentiert. Der Unterschied ist, dass bei einer förmlichen Zustellung (gelber Brief) der Empfänger festgenagelt wird und dem Absender quasi die rechtlich unanfechtbare Zustellung dokumentiert wird. Bei einem Einwurf-Einschreiben liegt die Beweispflicht über den Empfang des Schreibens trotz Dokumentation des Briefträgers weiterhin beim Absender. Das betrifft letztendlich nur einzuhaltene Fristen, weshalb der gelbe Brief versendet wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Oktober 2014, 14:04 von Konspirativ«

k
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Person A hat ein Schreiben vom GV erhalten zwecks vollstreckbarem Titel etc., das Übliche. Nur, wie kann er beweisen, dass ein Bescheid jemals zugegangen ist? A wird auf jeden Fall so argumentieren und schauen, was passiert. Oder hat jemand bereits Erfahrung damit?

Des Weiteren, ein vollstreckbarer Titel gibt es bei Urteilen etc. Diesen müsste er A zunächst vorlegen, mit Stempel etc. oder? Das wird A auch anfordern.

Vorschläge und Kommentare dazu?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Januar 2015, 07:12 von Uwe«

S
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Nicht aus Hinterhältigkeit, sondern um die Kosten niedriger zu halten, wenn die Kosten noch weiter gesenkt würden, dann würden auch diese Infoschreiben nicht mehr kommen, sondern sofort die Bescheide. Ausgelegt ist diese Art auf Gut Will, es ist schlicht preiswerter diese vielen Infobriefe zu versenden, als gleich richtige Bescheide zu erstellen.

Bescheide werden genauso automatisch erstellt wie die Infopost. Warum soll das also teurer sein? Selbst wenn sie mit gelbem Umschlag verschicken würden anstatt dem normalen, müßte das immer noch gleich viel kosten. Nee, ich denke mal das ist zumindest ne Mischung aus Hinterhältigkeit und Kosten unten halten.


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