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Der Beitragsservice ist immer der Gläubiger, weil kraft Gesetz dazu ermächtigt, die Beiträge beizutreiben und die Beitragsbescheide (Verwaltungsakte) sowie die Festsetzungsbescheide (Titel) zu versenden.
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Oh mann, viel mehr Blödsinn kannst du nun wirklich nicht mehr schreiben.
Der BS kann niemals Gläubiger sein, weil
nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft. Gegen einen Gläubiger muß man aber rechtlich vorgehen können, dass ist hier aber nicht möglich, weil
nicht rechtsfähig, Was ist daran nicht zu verstehen ?? ?
Und sie werden nicht 'kraft Gesetz' dazu ermächtig, sondern die LRA's darf dem BS rechtsunbedeutende Aufgaben zuteilen. Dazu haben die haben 'kraft Gesetz' die Ermächtigung. Nichtsdestotrotz bleiben aber die LRA's Vollstreckungbehörde und Gläubigerin !
Und du kannst noch so viel dick, fett und rot schreiben, es wird dadurch nicht richtiger !
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Vollstreckungsbehörde und Gläubiger müssen nicht identisch sein!
Vollstreckungsbehörde ist nach §4 LVwVG die Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat.
Gläubiger in der Zwangsvollstreckung ist derjenige, der der aus einem vollstreckbaren Titel vollstreckt.
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zu Satz 1. Das ist im Grunde zwar richtig, trifft im Fall des Rundfunkbeitrags aber nicht zu !
zu Satz 2. Wer erlässt denn widerrechtlich i.d.R. den Verwaltungsakt? Der BS, das dürfen sie aber nicht !
zu Satz 3. Es gibt keinen vollstreckbaren Titel, solange der BS sich als Vollstreckungbehörde und/oder als Gläubiger ausgibt !
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Du musst nicht ständig weiter deine Ahnungslosigkeit demonstrieren.
Meinst du mich oder dich selber damit??
- Strafbar können sich nur Menschen machen, keine Institutionen.
->falsch ->richtig wäre: juristische Personen, und diese arbeiten beim BS. Info: juristische Personen sind nicht nur Menschen
- Die Straftat in § 263 heißt Betrug.
->Richtig, und zum Betrug gehört das vortäuschen falscher Tatsachen, somit ist das vortäuschen f. Tatsachen eine strafbare Handlung.
- Die Täuschung ist nur eins von mehreren Tatbestandsmerkmalen, für Betrug müssten noch einige dazukommen.
->Nein, müssen nicht, es reicht ein Punkt, um den Tatbestand zu erfüllen. Der Versuch ansich ist schon strafbar !
- Es wird keine Berechtigung vorgetäuscht, die RFA hat sie.
->Die LRA'S haben sie, der BS täucht vor sie zu haben. Das, und nichts anderes habe ich bisher geschrieben
- Einen rechtswidrigen Vermögensvorteil gibt es eh nicht.
->Der BS versucht auf rechtswidrige Art und Weise an mein Vermögen zu kommen, in dem sie rechtswidrige (weil nicht dazu befähigt) Verwaltungsakte erlassen.
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Das kann doch alles nicht so schwer zu kapieren sein ... man man man
Die ist keine Rechtsberatung meinerseits. Meine Beiträge stellen lediglich mein bescheidenes Wissen, Gedanken und/oder Erfahrungen dar.