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Autor Thema: Bereinigung von Bundesrecht  (Gelesen 1899 mal)

L
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Bereinigung von Bundesrecht
Autor: 24. Oktober 2014, 23:10
Ich habe zwar wenig Hoffnung dass mir jemand dabei helfen kann, aber man sollte niemals nie sagen.

Im besagten Gesetz ( Bereinigung von Bundesrecht) findet sich http://www.buzer.de/gesetz/7965/a152543.htm Folgendes:
Die nachfolgenden Rechtsvorschriften werden als Bundesrecht aufgehoben:
4.    das Gesetz Nr. 1039 - Radiogesetz vom 6. April 1949 (Regierungsblatt Württemberg-Baden S. 71, BGBl. III 2251-2-d),

Ein Blick in das alte Gesetz http://www.verfassungen.de/de/bw/wuerttemberg-baden/wuertt-b-radiogesetz49.htm sagt uns:
aufgehoben durch
Gesetz Nr. 1096 Radiogesetz vom 21. November 1950 (RegBl. 1951 S. 1).


Im Gesetz 1096  http://www.verfassungen.de/de/bw/wuerttemberg-baden/wuertt-b-radiogesetz50.htm findet man:
aufgehoben durch
Staatsvertrag über den Südwestrundfunk vom 31. Mai 1997 (GBl. S. 297, 313).

Also wurde das Gesetz Nr. 1039 - Radiogesetz vom 6. April 1949 zuerst vom Gesetz 1096 und dann, indirekt, noch vom Staatsvertrag 1997aufgehoben.

Wieso muss man ein Gesetz von 1949 quasi 3 mal aufheben, zuletzt im Jahre 2007 durch das "Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz"
Und warum muss das Gesetz als Bundesrecht aufgehoben werden, obwohl es ein Landesgesetz war/ist?

Ich steh gerade auf dem Schlauch.


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