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Autor Thema: Frage zur Revision  (Gelesen 1323 mal)

r
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Frage zur Revision
Autor: 24. Oktober 2014, 21:01
Ist es so, daß das Verwaltungsgericht entscheidet, ob eine Revision erlaubt ist oder erhält man die automatisch ?
Ich frage das deshalb, weil Herr Ichgucknicht wissen möchte, ob er durch sein anwaltloses und dadurch wenig kompetentes(weil er juristisch unbehuft ist) Auftreten sich eine Chance  in die nächste Instanz zu kommen, verbauen könnte.


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Re: Frage zur Revision
#1: 25. Oktober 2014, 11:20
Das könnte vermutlich gar nicht so "kritisch" sein, denn nach meinem Verständnis wäre bei Nichtzulassung der Berufung/ Revision entweder Beschwerde beim OVG einzulegen - oder gar direkt der Weg zum Bundesverfassungsgericht frei.
Der "Instanzenweg" muss für letzteres ja "erschöpft" sein...

So oder so hätte der fiktive Herr Ichgucknicht noch nicht "verloren"...
...bräuchte aber für den nächsten Schritt wohl zwangsläufig Herrn Anwalt, da lediglich in der ersten Instanz keine Anwaltspflicht besteht.


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Re: Frage zur Revision
#2: 27. Oktober 2014, 08:19
Habe Herrn Ichgucknicht ein Dankeschön flüstern hören, gebs mal weiter ;)


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