Zu früheren Punkten in diesem Thema:
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"Spende"
ist definiert durch "freigebig". Ich gebe mich geschlagen. Das Argument "bitte Spendenquittung" ist nur begrenzt hilfreich, kann allerdings helfen, allerlei durcheinander zu bringen.
ATTAC:
Meine Meinung war, Politikarbeit außerhalb Mainstream sollte möglichst den Status der Gemeinnützigkeit meiden aus rein strategischen Gründen, Dies war keine Meinung zur Frage, ob ATTAC Anspruch auf diesen Status habe.
Eine pluralistische Gesellschaft muss einem breiten politischen Spektrum zuhörend Raum geben und nicht künstlich zu hemmen versuchen.
Wenn die Stiftungen der politischen Parteien insgesamt wohl einige 100 Millionen Euro vom Steuerzahler "geschenkt" erhalten, so wirft das Versagen von steuerlicher Abzugsarbeit für anderweitige Politikarbeit viele Fragen auf.
Bei dieser Aussage will ich es bewenden lassen.
Zur Frage der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Betriebsausgabe:
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Das gehört zwar nicht ganz zu diesem Thema. Denn die steuerliche Abzugsfähigkeit ist als "immer gegeben" anzusehen - auch beim Einpersonenbetrieb.
Aber da die Frage hier berührt wurde, wie viel dieser steuerliche Ausfall sein mag im Verhältnis zur verweigerten Gemeinnützigkeit für andere Konstellationen, liefere ich mal die nirgends so klar ausgewiesenen Zahlen:
(Teil einer kommenden Landesverfassungsbeschwerde)
Das Thema: Dass das Finanzamt die Haushaltsabgabe nicht abziehen lassen will und bei Gemeinnützigkeit kleinlich ist, aber sich durch den unzulässigen Teil der Betriebsabgabe 100 Millionen Euro oder noch mehr Steuern "unterdrücken lässt".
Abgeleitet nach Stand 2016-10 von
http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/unternehmen_und_institutionen/index_ger.html Jährliche Rundfunkabgabe pro Beschäftigte von Betriebsstätten (ab 1.04.2015)
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1 Arbeitnehmer: 1 bis 9 -- Euro 5,83 / 1 * 12 = pro Kopf ~70 € --- Summe 70 €
9 Arbeitnehmer: 9 bis 19 --- Euro 17,50 / 9 * 12 = pro Kopf ~23 € --- Summe 207 €
20 Arbeintnerhmer: 20 bis 49 --- Euro 35.00 / 20 *12 = pro Kopf ~21 € --- Summe 420 €
50 Arbeitnehmer: 50 bis 249 --- Euro 87,50 / 50 *12 = pro Kopf ~21 € --- Summe 1 050 €
500 Arbeitnehmer: 500 bis 999 --- Euro 350,00 / 500 *12 = pro Kopf ~8,40 € --- Summe 4 200 €
10 000 Arbeitnehmer: 10.000 bis 19.999 --- Euro 2.100,00 / 10 000 *12 = pro Kopf 2,50 € --- Summe 25 000 €
20 000 Arbeitnehmer: ab 20.000 --- Euro 3.150,00 / 20 000 *12 = pro Kopf ~1,90 € --- Summe 37 000 €
100 000 Arbeitnehmer: ab 20.000 --- Euro 3.150,00 / 100 000 *12 = pro Kopf ~0,40 € --- Summe 37 000 €
Faktoren "Benachteiligung von Kleinbetrieb gegenüber DAX-Konzern":
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- also Grad des Verstoßes gegen die Gleichheitspflicht gemäß Grundgesetz:
- zugleich Verstoß "Soziale Diskriminierung" (Menschenrechtskonvention):
1 zu 100 000 Arbeitnehmer 70 € zu 0,40 € = rund das 175-fache
9 zu 100 000 Arbeitnehmer 23 € zu 0,40 € = rund das 57-fache
1 zu 10 000 Arbeitnehmer 70 € zu 2,50 € = rund das 28-fache
9 zu 10 000 Arbeitnehmer 23 € zu 2,50 € = rund das 9-fache
Vorherrschender realer Ungleichheits-Faktor:
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Die Kleinen der Wirtschaft zahlen etwa das 20- bis 30-fache der Großen der Wirtschaft.
Über 90 % der Betriebsabgaben-Einnahmen der Sender-Anstalten ist als verfassungswidrig einzustufen.
Jahressumme wohl rund 10 Prozent der Rundfunkabgabe, wohl rund 800 Millionen Euro.
Geschätzte durch Landesrecht (Rundfunkabgabe) rechtswidrig zerstörte normale Steuereinnahmen:
rund 100 Millionen Euro oder deutlich mehr.