Ich wiederhole mich - es macht es für uns nicht einfach:
Tut mir Leid, aber der fiktive Fall der fiktiven Person A ist hier zu fragmentarisch beschrieben als dass man auf die Schnelle den Überblick hätte.
Einfach mal chronologisch und mit den jeweiligen Beträgen auflisten, gegen welche/n Bescheid/e Widerspruch eingelegt wurde, welche davon mit Widerspruchsbescheid beschieden und dann per Klage angefochten wurden.
Kann es sein, dass Du hier auch noch einen Tippfehler hast?
Beitragsbescheid 01.01.13 Widerspruch und Klage erfolgt Betrag 115,88 EUR (wobei davon 53,94 EUR gezahlt worden sind). Hat sich überschnitten. [...]
Die Klage bezieht sich daher auf den Beitragsbescheid (vom 01.01.13) in Folge DAVON mit den Widerspruchbescheid vom 06.10.2014.
Bitte - wir brauchen präzise Angaben, um es nachvollziehen und verstehen zu können.Am besten noch mal den widersprochenen/ angefochtenen/ beklagten Bescheid hochladen zum Vergleich mit dem aktuellen...
...und auflisten z.B. nach folgendem SchemaBescheid 15.11.2013(?), Zeitraum 01.10.2013-31.12.2013(?), 1x53,94 + 8 = 61,94
Widerspruch 01.12.2013, Betrag 1x53,94 + 8 = 61,94
Widerspruchsbescheid 06.10.2014, Betrag 1x53,94 + 8 = 61,94
Klage 01.11.2014, Betrag 1x53,94 + 8 = 61,94
Und nochmal:
"Kontostände" sind nicht relevant, relevant sind die jeweils
festgesetzten Beiträge.
Danke.
Ansonsten würde ich prinzipiell sagen:
Bei laufendem Verfahren - sofern es sich wirklich um das gleiche Beitragskonto handelt - entweder die Klage "erweitern" (was beim bisherigen Streitwert ja ohnehin keine Auswirkung auf die Gerichtskosten haben dürfte)...
...bzw. unter Verweis auf das bereits laufende Verfahren bzgl. des Erstbescheids darauf plädieren, vorzuschlagen bzw. bitten zu prüfen, dass/ ob der Streitwert beibehalten werden soll/ kann, da hier mglw. eine Überschneidung stattfand.
Oder soll das eine Art "berichtigter" Bescheid sein bzgl. des festgesetzten Betrags für den damaligen Zeitraum?
Werde hier nicht schlau...