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Autor Thema: Sohn mit Eltern in Altersrente nach 10 Monaten Nachricht  (Gelesen 19822 mal)

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Und der Rest

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Sie beziehen sich jetzt alle auf das Urteil des Oberverwaltungsgericht NRW  (2A 2423/14) vom 12.3.2015 (mit Verfassung und Europarecht vereinbar - nicht einmal den geringsten Zweifel) und beachten die 16 anstehenden Revisionsverfahren am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, welche hoffentlich zu einer Vorlage an das BVerfG führen werden, überhaupt nicht.
Sie hätten das Verfahren wenigstens solange für ruhend erklären können.
Aber das VG Köln scheint da ja besonders GEZ-freundlich zu urteilen.


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Die Familie hat die Ruhenstellung beantragt

Es wurde wenigstens versucht

Aber es geht hier um das VG Münster in NRW.

Restschuld jetzt ca 450 EUR also müsste dann ja bald der Feststetungsbescheid dafür kommen :-(


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Zitat
Aber es geht hier um das VG Münster in NRW.
Ups, weiss auch nicht, wie ich auf Köln komme, sorry.

Aber vielleicht sollten wir alle nach Tübingen ziehen ;)


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Alles das gleiche...

Hier gab es mindestens einen Termin zur mündlichen Behandlung und ein Urteil. Bei anderen hat man direkt einen Beschluss verfasst mit Zulassung einer Berufung. Um noch einen reinzuwürgen hat man den streitwert um Faktor 3 erhöht, solche Fälle gibt es ja auch.

Aber ich denke beim genannten Fall ist man mit  den 105 EUR Kosten durch.

Jetzt auf neuen Festsetzungsbescheid warten und und dann irgendwie auf Ratenzahlung gehen


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