Hallo Dynamic,
die Fragen wurden bereits alle hier im Forum zu genüge abgehandelt, deshalb nur kurz:
1. Befreit wird nur, wer bestimmte staatliche Sozialleistungen, z.B. Bafög oder ALG II, in Anspruch nimmt und dies gegenüber der Rundfunkanstalt durch Bescheide der entsprechenden Stellen nachweist.
Laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gibt es zwar die Möglichkeit, einen Härtefallantrag bei geringem Einkommen zu stellen, diese werden aber erfahrungsgemäß immer abgelehnt.
2. Es erfolgte bei der Umstellung von den Rundfunkgebühren auf den Rundfunkbeitrag ein einmaliger Meldedatenabgleich mit allen Einwohnermeldeämtern. Wer laut Einwohnermeldeamt eine Wohnung bewohnt, aber noch kein Beitragskonto beim Beitragsservice hatte, wurde inzwischen Zwangsangemeldet. Das Einzugsdatum war dabei Bestandteil der abgeglichenen Daten.
Meine Vorgehensweise in dem beschriebenen Fall wäre, einen Härtefallantrag zu stellen und dann nach Ablehnung desselben durch die zuständige Rundfunkanstalt, einen Widerspruch einzulegen. Bei negativem Widerspruchsbescheid kann dann Klage eingereicht werden.
Wie gesagt, das wäre nur meine Vorgehensweise und ist keinesfalls als Empfehlung oder Beratung zu verstehen!