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Autor Thema: Zwangsanmeldung Azubi  (Gelesen 1899 mal)

D
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Zwangsanmeldung Azubi
Autor: 23. Oktober 2014, 19:48
Hi,

die fiktive Person A folgendes Problem.
Person A hat ihren Wohnort erst nach zwei Jahren gemeldet und wurde jetzt vom Beitragsservice zwangsangemeldt.
Person A soll über 400€ zahlen, rückwirkend zum 01.01.2013

1. Frage: Kann Person A das als Azubi irgendwie umgehen?
2. Frage: Können die einsehen, seit wann Person A hier wohnt? Kann Person A sich bei denen melden und sagen, dass sie erst seit kurzem hier wohnt? Oder wollen die dann eine Meldebescheinigung sehen?

Vielen dank


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c
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Re: Zwangsanmeldung Azubi
#1: 26. Oktober 2014, 19:03
Hallo Dynamic,

die Fragen wurden bereits alle hier im Forum zu genüge abgehandelt, deshalb nur kurz:

1. Befreit wird nur, wer bestimmte staatliche Sozialleistungen, z.B. Bafög oder ALG II, in Anspruch nimmt und dies gegenüber der Rundfunkanstalt durch Bescheide der entsprechenden Stellen nachweist. 

Laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gibt es zwar die Möglichkeit, einen Härtefallantrag bei geringem Einkommen zu stellen, diese werden aber erfahrungsgemäß immer abgelehnt.

2. Es erfolgte bei der Umstellung von den Rundfunkgebühren auf den Rundfunkbeitrag ein einmaliger Meldedatenabgleich mit allen Einwohnermeldeämtern. Wer laut Einwohnermeldeamt eine Wohnung bewohnt, aber noch kein Beitragskonto beim Beitragsservice hatte, wurde inzwischen Zwangsangemeldet. Das Einzugsdatum war dabei Bestandteil der abgeglichenen Daten.

Meine Vorgehensweise in dem beschriebenen Fall wäre, einen Härtefallantrag zu stellen und dann nach Ablehnung desselben durch die zuständige Rundfunkanstalt, einen Widerspruch einzulegen. Bei negativem Widerspruchsbescheid kann dann Klage eingereicht werden.

Wie gesagt, das wäre nur meine Vorgehensweise und ist keinesfalls als Empfehlung oder Beratung zu verstehen!


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Re: Zwangsanmeldung Azubi
#2: 26. Oktober 2014, 19:47
A hat seinen Wohnort erst nach zwei Jahren gemeldet und wurde jetzt vom Beitragsservice zwangsangemeldt.
A soll über 400€ zahlen, rückwirkend zum 01.01.2013

Was ist mit den fetten Worten gemeint?

Für mich klingt das nach Meldung beim Einwohnermeldeamt. Wie kommt dann der BS auf die Idee, dass A schon am 1.1.13 dort gewohnt hat? Normalerweise erfolgt eine Zwangsanmeldung zum Termin, der beim Amt als Einzugstermin steht.


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Re: Zwangsanmeldung Azubi
#3: 27. Oktober 2014, 22:28
Hallo danke für die Antwort.

Die Person A hat zwei Jahre lang in der Wohnung gewohnt, aber war unter der Adresse der Eltern gemeldet. Person A war so doof und hat beim ummelden angegeben, dass sie bereits seit zwei Jahren in der neuen Wohnung lebt.


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s
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Re: Zwangsanmeldung Azubi
#4: 27. Oktober 2014, 23:05
Dann ist der BS eigentlich das geringere Problem. (Und auch nicht ohne Verfassungsgericht zu lösen, wenn der Azubilohn zu hoch für Berufsausbildungsbeihilfe ist.)
Wie hoch war das Bußgeld für die verspätete Anmeldung?


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Re: Zwangsanmeldung Azubi
#5: 28. Oktober 2014, 18:28
Warum ist der BS das geringere Problem?

Person A muss 80€ an die Stadt zahlen. An den BS sind es 450€  :(


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Re: Zwangsanmeldung Azubi
#6: 28. Oktober 2014, 18:38
Ich hätte eine deutlich höhere Geldbuße von der Stadt erwartet. Glück gehabt.

Für den BS muss sich A überlegen, ob er klagen will.


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