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Autor Thema: Ausländischem Mieter steht Anspruch auf Anbringung einer Satellitenschüssel zu  (Gelesen 1556 mal)

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http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Halle_2-S-27212_Empfang-auslaendischer-Fernsehsender-Verweis-auf-das-Internet-wegen-stoerungsanfaelliger-Uebertragung-und-schwieriger-Installation-der-Internetverbindung.news19030.htm?sk=eeb060ad40a069961a8eb4818139d1f7

Zitat
Soweit die Vermieterin anführte, dass der Mieter den sudanesischen Sender auch über das Internet habe empfangen können, hielt das Landgericht dies für unbeachtlich. Es sei dem Mieter angesichts der in Halle bestehenden Schwierigkeiten bei der Datenübertragung selbst bei der schnellsten Internetverbindung und den erforderlichen technischen Vertrautheit zur Installation einer Internetverbindung nicht zumutbar auf das Internet verwiesen zu werden. Darüber hinaus gab das Gericht zu bedenken, dass das Betrachten eines Fernsehprogramms über einen Rechnerbildschirm weniger komfortabel sei als über einen Fernsehbildschirm. So müsse man vor einem Rechner in geringerem Abstand sitzen. Weiterhin sei eine Einschränkung im Blickwinkel zu befürchten.

Damit hat es sich ja dann wohl endgültig erledigt, wenn die ÖRR meinen, die könnten den PC dem regulären Fernsehgerät gleichsetzen. Und daran zeigt sich auch schon die fehlende Praxisnähe der damaligen PC-Gebühr und vor allem der These, man könne ja immer und überall durch Medienkonvergenz Empfang haben und sei deshalb zur Zahlung des Rundfunkbeitrages verpflichtet.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Sehr interessant. Dann wird es schwer für die neuartigen Geräte (PC, Smartphone,..), die u.a. auch Internetfähig sind eine Fernsehgebühr in Form eines RF-Beitrages zu verlangen. Vermutlich sehen die Anstalten das wieder anders, aber wenn der Konsum nicht oder nur bedingt zumutbar ist.....dann geht es am Ende wieder um TV-Geräte.


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"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

 
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