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Autor Thema: Beitragsservice bittet um Anruf - bzw. bietet Rückruf an  (Gelesen 10750 mal)

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Hallo.

Diese Rückrufschreiben haben folgenden Hintergrund:

Mit Einführung der Haushaltsabgabe - also pro Wohnung - konnte die GEZ zwar über das Einwohnermeldeamt alle gemeldeten Büürger und deren Adressen abschnorcheln, aber sie wissen dadurch nicht wer mit wem zusammenwohnt und wer für welche Wohnung bereits zahlt. Es sind Karteileichen entstanden.

Diese Karteileichen hat man dann mit Zwangsanmeldungen, Drohungen, Mahnungen, Bescheiden usw. bearbeitet, bis die Leute eingeknickt sind und jetzt die Gebühr zahlen.

Das hat aber nicht überall funktioniert, denn es sind immernoch Karteileichen übrig. Darin befinden sich tatsächlich falsche Daten, aber auch Leute die sich immernoch nicht zu erkennen gegeben haben und nicht geantwortet haben. Und genau diese Leute, die sich von Drohungen und Mahnungen nicht einschüchtern lassen, gilt es jetzt zu enttarnen.

Der Trick ist wirklich genial! Die GEZ schickt einfach an alle übrig gebliebenen Karteileichen ein simples Schreiben - bitte um Rückruf - dies aber als Einschreiben mit Rückschein. Die falschen Adressen kommen als unzustellbar zurück, und die echten Adressen - also da wo die Leute mit dickem Fell wohnen - nehmen das Einschreiben an, und bestätigen mit ihrer Unterschrift auf dem Rückschein dass sie und ihre Adresse korrekt sind und existieren.

Ein gerichtliches Mahnverfahren gegen alle Karteileichen - wo vielleicht 50% der Daten falsch sind - wäre viel Verwaltungsaufwand und kostet viel Geld. Mit diesem Trick haben sie jetzt herausgefunden dass dort wirklich ein Mensch existiert den man gerichtlich mahnen kann.

Man sollte sich also darauf einstellen dass im Frühjahr das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wird.

Für alle die das per Google finden: Wenn ein Einschreiben kommt, den Postboten fragen wer der Absender ist, wenn es irgendeine Rundfunkanstalt ist, AUF GARKEINEN FALL annehmen! Das schreiben zurücksenden lassen. Wenn man den Postboten 'kennt', kann der auch ein "Empfänger unbekannt" draufbappen ;-)

Dieser scheinbar fundierte Beitrag eines Neulings ist mir verdächtig, weil da auch völliger Unsinn drinsteht (gerichtliches Mahnverfahren).

Die ganze Erklärung würde nur ziehen, wenn diese Schreiben wirklich per Einschreiben kämen. War das irgendjemandem wirklich so?

Zudem haben dieses Schreiben vielfach Leute bekommen, die ihre Adresse per Widerspruch schon selbst bestätigt haben.
Und wenn der BS wirklich per Einschreiben Adressen verifizieren wollte, könnte er das auch bei den Festsetzungsbescheiden machen, womit auch gleichzeitig ein Beweisproblem erledigt wäre.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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Die ganze Erklärung würde nur ziehen, wenn diese Schreiben wirklich per Einschreiben kämen. War das irgendjemandem wirklich so?

Kein Einschreiben bekommen je von denen.


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