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Autor Thema: Kostenfestsetzung durch MDR über VG  (Gelesen 2314 mal)

b
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Kostenfestsetzung durch MDR über VG
Autor: 07. August 2014, 14:41
Person A hat nach abgelehnten Antrag der aufschiebenden Wirkung und Begleich der Rechnung i.H.v. r. 52 EUR nun einen weiteren Brief erhalten, dass der MDR einen Antrag auf Kostenfestsetzung stellt i.H.v. 20 EUR inkl. 5 % Zinsen bezügl. Auslagen.

Person A soll nun Stellung zu nehmen.

- macht es Sinn den Antrag abzulehnen ? Was würde hier passieren ?
- sich gar nicht zu melden und schauen was passiert ?
- Antrag stattgeben, da die Kosten vielleicht bei einer Ablehung höher festgesetzt werden könnten



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. August 2014, 03:44 von Bürger«

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Re: Kostenfestsetzung durch MDR über VG
#1: 07. August 2014, 22:54
Das sind etwas wenige Informationen, um antworten zu können.


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Re: Kostenfestsetzung durch MDR über VG
#2: 08. August 2014, 03:43
...ich kann nur erahnen, dass obiger hypothetischer Fall diese Themen tangiert

Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" = Antrag auf "Eilrechtsschutz"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151

Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980

Rundfunkanst. muss wg. Eilantrag Verfahrenskosten tragen, VwG Darmstadt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10348.0.html

Vielleicht finden sich dort für Person A schon hilfreiche Hinweise...?


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Re: Kostenfestsetzung durch MDR über VG
#3: 21. Oktober 2014, 18:46
Eine fiktive Person B hat das gleiche Problem mit dem Kostenfestsetzungsantrag und weiß nicht, wie sie darauf reagieren soll.
Gibt es hier niemanden mehr, der einen Rat geben kann?

Vor allem die 5% über dem Basiszinssatz. Dies läuft wohl solange bis eine höchstrichterliche Entscheidung getroffen wurde? Kann also u.U. sehr teuer werden, wenn sich das Verfahren noch weiter in die Länge zieht.

Mir ist auch völlig unklar, weshalb der SWR hier überhaupt Kosten geltend machen kann.
Bei der Person B wurde vom SWR beantragt, die Kostenabrechnung nach § 104 VwGO festzusetzen.
Weitere Einzelheiten:
- Gegenstandswert 31 Euro
- Auslagen des SWR gem. § 162 Abs. 2 VwGO i. V. m. Nr. 7002 VV RVG
- Es wird vom SWR beantragt, den festzusetzenden Betrag mit 5% Punkten über dem Basiszins ab Antragsstellung zu verzinsen.
- Im Schreiben vom Verwaltungsgericht steht unter Betreff "Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz" (Der Antrag von Person B auf Aussetzung der Vollziehung wurde bereits abgelehnt und Person B hat seither sämtliche Forderungen des SWR beglichen)

Wie kann nun reagiert werden?


Edit "Bürger":
Bitte keine Doppelpostings. Anliegen wird bereits behandelt unter
Post vom Verwaltungsgericht - Auslagen §162 Abs.2 VwG i.V.m. 7002 VV RVG
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9799.0.html
Da dieser andere Thread etwas detailliertere Infos bereitstellt, wird dieser Thread hier zur Wahrung der Übersicht des Forums geschlossen.
Danke für das Verständnis.


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