Ist das nicht bemerkenswert, mit welcher Staatsferne mit dem Artikel 5 Abs. 1 GG umgegangen wird? Es sollte ja auch ein Jugendkanal (Radio, Fernsehen, Internet) eingerichtet werden. Viel (Beitrags)Geld wurde in die Planung gesteckt von ARD und ZDF. Und jetzt sagen die staatsfernen Gremien, in denen Politiker - aller großen Parteien - das Sagen haben, ne die Digitalkanäle müssen weg (obwohl das digitale Zeitalter noch gar nicht richtig begonnen hat) und die Jugendlichen zwischen 14 - 29 Jahren dürfen 'Netzen', aber kein eigener Radiosender und Fernsehkanal. KEINE SORGE, auch ich bin nicht unbedingt ein Befürworter dieses 'möglichen Rundfunkangebots', dass ja keiner zu hören und sehen braucht - insbesondere die Jugendlichen nicht, aber Programmmangebot machen wir (ÖRR) trotzdem, weil wir (ÖRR) ja für 17,98 Euro Zwangsbeitrag im Monat neben hohen Betriebsrentenausgaben auch noch ein bisschen Rundfunk machen sollen.
Die kleine Mitteilung hat für mich mehr Wirkung und Nachdenkliches ausgelöst und ich versuche noch Argumente zu sammeln, die für meine Klage - über die ja noch immer nicht entschieden wurde, seit meiner Stellungnahme im Februar 2014 ist 'Funkstille' - bzw. weiteren Schritte vor einem höheren Gericht von Nutzen sein könnte.
Der Schwerpunkt ist doch, dass hier für eine typisierte Gruppe kein Rundfunk- und Fernsehangebot geschaffen werden soll (nach Entscheidung der Länderchefs - also politisch), staatsnäher geht es doch nicht! Oder? Andererseits ist die Argumentation bemerkenswert, die Jugendlichen einfach mit einem 'Netzangebot' abzuspeisen - auch wenn die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass die Jugendlichen sich mehr im Netz aufhalten - aber es auch wahrscheinlich ist, nicht zu einem hohen Anteil im ARD und ZDF Netz. Aber da ja das 'mögliche Angebot, dass keiner zu nutzen braucht, nicht mit einer Wohnung und Betriebstätte empfangen werden kann, sondern über Empfangsgeräte wie Radio, Fernsehen, Computer und Smartphone, schiebt man die Jugendlichen einfach in die Ecke und die freuen sich, dass sie mit ihrem Smartphone 17,98 Euro bezahlen (eigentlich die Eltern, die haften ja schließlich für ihre Kinder!, bis 18, 25 oder 32 oder älter?)
So wird also mit Artikel 5 des Grundgesetzes umgegangen! Politisch! Wie und wer sonst?
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. (Jean-Jacques Rousseau, 1712 - 1778)
Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden. (Rosa Luxemburg, 1871 - 1919)