Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Handelsblatt: "DER MEDIEN-KOMMISSAR Medienwächter im Schwitzkasten"  (Gelesen 1958 mal)

Uwe

  • Moderator
  • Beiträge: 6.419
  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de


Handelsblatt:
"DER MEDIEN-KOMMISSAR  Medienwächter im Schwitzkasten"




Die Politik verliert das Schamgefühl: die rot-grüne NRW-Landesregierung will mit ihrem neuen Landesmediengesetz durch die Hintertür den ungeliebten Chef der Landesanstalt für Medien loswerden.

Brautmeier ist in der Branche als Fachmann seit vielen Jahren anerkannt. Im Auftrag des Steuer- und Rundfunkgebührenzahler kontrolliert er den privaten Rundfunk, allen voran das durch RTL für Nordrhein-Westfalen wichtige Fernsehgeschäft. Diese Aufgabe hat der liberal Gesinnte bislang bravourös gemeistert.

mehr auf:

http://www.handelsblatt.com/meinung/kolumnen/kurz-und-schmerzhaft/der-medien-kommissar-medienwaechter-im-schwitzkasten/10833292.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

R
  • Beiträge: 1.126
Ja ja, der WDR. Da hat sich aber jemand ganz schön aus dem Fenster gelehnt:

http://www.tagesspiegel.de/medien/rundfunkgremien-die-aufseher/9679252.html

Zitat
Die Zusammensetzung des WDR-Rundfunkrats entspricht nach Angaben der Vorsitzenden Ruth Hieronymi sogar den Vorgaben für das ZDF. „Empfehle Modell WDR-Rundfunkrat“, kommentierte Hieronymi, selbst CDU-Mitglied und früher im Europäischen Parlament, das Karlsruher Urteil, in dem als Obergrenze ein Drittel an Politik- und Parteienvertretern im ZDF-Verwaltungs- und Fernsehrat festgelegt wurde. Regierungsvertreter seien von der Mitgliedschaft im WDR-Rundfunkrat ausgeschlossen. Aktuell werden 15 der 49 Gremiums-Mitglieder vom Landtag NRW entsandt.



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
Nach oben