Autor Thema: Beiträge gesetzliche Mindestbemessunggrenze; €921,67  (Gelesen 2348 mal)

Offline KarinG.

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Angenommen jemannd bezahlt wie ich, seine Krankenversicherungsbeiträge selbst, in Höhe von monatl. 158.53 €. Es ist eine freiwillige  Zahlung für versicherte Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ein Anspruch auf Krankengeld besteht nicht.

Es sind also Beiträge mit gesetzlicher Mindestbemessunggrenze; €921,67, die durch die Krankenkasse bestätigt wurde.

Dies wird so häufig für Arbeitslose ohne Leistungsbezug bei der Bundesagentur für Arbeit von den gesetzlichen Krankenkasen angeboten. Bevor diese Versicherten in die Rente gehen, sind sie Pleite.

Meine Frage ist jetzt, ob dies Härtefälle beim Beitragsservive GEZ sind?

Diese Personen sind nicht mittellos, sondern   sind arbeitslos - ohne Leistngsbezug - nach jahrzehnelanger Berufstätigkeit. Eine Beantagung von Leistungen nach ALG II erfolgte nicht, weil diese Personen ihre Vermögenslage nicht offenlegen wollen.   
Es sind auch häufig Vermögeswerte vorhanden, die wegen einem Rechtsstreit nicht verwertbar sind.



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