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Autor Thema: Bettelbriefe, aber Beitragskonto schon vorhanden (wird aber beklagt)  (Gelesen 6192 mal)

f
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Hallo liebe Mitkämpfer,

ich habe hier schon viel gelesen, aber diesen genauen Fall habe ich hier noch nicht gefunden, ich bitte um Eurer Meinungen....

folgender Fall:

Person A und Person B leben in einem Haushalt.
Person A hat ein Beitragskonto. Dieses befindet sich derzeit im Rückstand und auf dem Klageweg. Beitragsservice kündigte an, bis zur finalen richterlichen Klärung von Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen.

Person B war bisher bei GEZ/Beitragsservice unbekannt und kriegt nun Bettelbriefe. Der 2. Brief ist schon da mit Ankündigung einer Zwangsanmeldung. Person B hasst es aber, dem Beitragsservice Informationen zu seinen Lebensumständen bequem frei Haus zu liefern. Wie sollte sich Person B verhalten?

1. Antwortbrief ausfüllen mit der Beitragskontonummer? (Ungern)
2. Reagieren, sobald ein Beitragskonto eingerichtet ist ("Es ist bereits ein B-Konto vorhanden etc.")
3. Gebührenbescheid abwarten und diesem widersprechen mit selbiger Begründung.

Weitere Frage: Kann Person B in Haftung genommen werden für die Rückstände des Beitragskontos A, z.B. gesamtschuldnerische Haftung?

Viele Grüße
foo


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Früher oder später muss B eh offenbaren, dass er mit A zusammenlebt. Ich verstehe nicht, warum so viele Leute hier ein Problem mit der bequemsten Lösung (1) haben.

Zur gesamtschuldnerischen Haftung: Ja, wenn bei A nichts zu holen ist, wird stattdessen bei B kassiert.
Es hat hier aber noch niemand berichtet, dass das auch passiert, wenn bei A wegen Klage nicht vollstreckt wird.


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Zitat
Es hat hier aber noch niemand berichtet, dass das auch passiert, wenn bei A wegen Klage nicht vollstreckt wird.

Das wäre ja auch sinnfrei.

Als Wohngemeinschaft ist ja auch nur A haftbar und wenn der klagt, warum sollte dann bei B dasselbe Szenario ablaufen? ;)

Das könnte in der Tat so laufen, wenn A beim BS Person B nicht als Wohngemeinschaft meldet, da diese ja offensichtlich schon erfasst ist.

Naja, wers braucht? ;)


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Als Wohngemeinschaft ist ja auch nur A haftbar und wenn der klagt, warum sollte dann bei B dasselbe Szenario ablaufen? ;)

Haftbar sind durchaus beide, da Gesamtschuldner.

Und es wäre schon denkbar, dass der BS der Einfachheit halber beim Kläger aufgibt und stattdessen probiert, ob der andere leichter einzuschüchtern ist. Aber das widerspräche dem Signal ans Gericht, das sie mit dem freiwilligen Verzicht auf eigentlich mögliche Vollstreckungsmaßnahmen senden.


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Guten Morgen.

Vielen Dank für Eure Antworten.

Also ist Eure Empfehlung, dass Person B den Antwortbogen ausfüllt und das Beitragskonto von Person A nennt?

Gruß
Foo


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Es ist die Frage, ob B kampfesmütig ist.
Erstens geht die Jungs und Mädels nichts an, wer mit wem zusammenwohnt, der Beitrag wird schließlich pro Wohnung kassiert.
Klar haften A+B gesamtschuldnerisch, dann müßte aber auch der Beitragsbescheid an A+B als BGB-Gemeinschaft gerichtet sein.
So könnte B also seine Daten preisgeben und in die Mühlen geraten und später mühsam die Löschung seiner Daten fordern.
Oder B wartet auf den Beitragsbescheid und widerspricht unter anderem mit dem Argument, daß für die Wohnung bereits ein Beitragskonto nebst Bescheid besteht und der B-Bescheid damit rechtswidrig ist: Eine Wohnung, ein Beitrag...


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Hi,

Person B ist kampfeslustig und wird den Beitragsbescheid abwarten!  >:(


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Oder B wartet auf den Beitragsbescheid und widerspricht unter anderem mit dem Argument, daß für die Wohnung bereits ein Beitragskonto nebst Bescheid besteht und der B-Bescheid damit rechtswidrig ist: Eine Wohnung, ein Beitrag...

Und dieser Widerspruch wird ohne Nennung des bestehenden Kontos abgeschmettert.
Es ist also nichts gewonnen außer dem Nervenkitzel, ob der Widerspruch auch rechtzeitig ankommt.

Was findest du so toll an diesem Vorgehen? Mir fehlt da jegliches Verständnis.


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Oder B wartet auf den Beitragsbescheid und widerspricht unter anderem mit dem Argument, daß für die Wohnung bereits ein Beitragskonto nebst Bescheid besteht und der B-Bescheid damit rechtswidrig ist: Eine Wohnung, ein Beitrag...

Und dieser Widerspruch wird ohne Nennung des bestehenden Kontos abgeschmettert.
Es ist also nichts gewonnen außer dem Nervenkitzel, ob der Widerspruch auch rechtzeitig ankommt.

Was findest du so toll an diesem Vorgehen? Mir fehlt da jegliches Verständnis.

Manch einer hat eben eine lebhafte Phantasie um seinen Hass zu stillen!  >:D

Warum füllt B nicht das Schreiben aus und teilt unter der Beitragsnummer dem BS mit, dass bereits ein Konto von A (Ehemann, Lebensgefährte, ect.) besteht. Das Schreiben kopieren, mit Einschreiben versenden und warten was passiert. ;)

Wieso das Theater mit Widerspruch? Der BS kriegt das sowieso raus, wenn man sich nicht meldet. ;)


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Warum ich das tue?
Ich habe wie gesagt keine Lust, der Mafia die Informationen auf dem Silbertablett zu präsentieren. Klar muss ich früher oder später blank ziehen und ja, vermutlich werden wir mit unserer Klage scheitern.
Aber in der Zeit waren wir Sand im Getriebe des BS. Seit nun fast zwei Jahren sahen die keinen cent von uns.... Wenn das nur ein paar Millionen machen würden....


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Zitat
Ich habe wie gesagt keine Lust, der Mafia die Informationen auf dem Silbertablett zu präsentieren.

Was präsentierst du denn schon, was sie nicht schon wissen? ;)

Was ihr nicht beantworten wollt, lasst einfach raus oder streicht durch.


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Wenn sie das schon alles wissen, wieso sollte ich den Wisch überhaupt ausfüllen?


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Wenn sie das schon alles wissen, wieso sollte ich den Wisch überhaupt ausfüllen?

Damit Person B dasselbe Theater wie A erspart bleibt. Wenn man natürlich wuschig auf den BS und seine dummen Sprüche ist, dann nur zu! ;)  >:D


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