Hallo liebe Mitkämpfer,
ich habe hier schon viel gelesen, aber diesen genauen Fall habe ich hier noch nicht gefunden, ich bitte um Eurer Meinungen....
folgender Fall:
Person A und Person B leben in einem Haushalt.
Person A hat ein Beitragskonto. Dieses befindet sich derzeit im Rückstand und auf dem Klageweg. Beitragsservice kündigte an, bis zur finalen richterlichen Klärung von Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen.
Person B war bisher bei GEZ/Beitragsservice unbekannt und kriegt nun Bettelbriefe. Der 2. Brief ist schon da mit Ankündigung einer Zwangsanmeldung. Person B hasst es aber, dem Beitragsservice Informationen zu seinen Lebensumständen bequem frei Haus zu liefern. Wie sollte sich Person B verhalten?
1. Antwortbrief ausfüllen mit der Beitragskontonummer? (Ungern)
2. Reagieren, sobald ein Beitragskonto eingerichtet ist ("Es ist bereits ein B-Konto vorhanden etc.")
3. Gebührenbescheid abwarten und diesem widersprechen mit selbiger Begründung.
Weitere Frage: Kann Person B in Haftung genommen werden für die Rückstände des Beitragskontos A, z.B. gesamtschuldnerische Haftung?
Viele Grüße
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