Die fiktive Person A hat heute bei der örtlichen Verwaltung vorgesprochen und dazu alle ihre Briefe vom BS mitgenommen.
Natürlich hatte die Verwaltung keinerlei Bescheid vorliegen, lediglich ein Ersuchen des BS über den Gesamtbetrag abzüglich des Betrages für die laufenden Monate Oktober bis Dezember 2014 UND ABZÜGLICH DES BETRAGES, IN DEM FESTSETZUNGSBESCHEID, GEGEN PERSON A WIDERSPRUCH EINGELEGT HATTE!!!
Sehr seltsam. Also wird anscheinend nicht vollstreckt, wenn richtiger Widerspruch eingelegt wurde.
Was jetzt aber ganz merkwürdig ist:
Die hiesige Verwaltung ist der Auffassung, dass sie OHNE JEDEN BESCHEID UND OHNE JEDE ZUSTELLUNG EINES BESCHEIDES UND OHNE JEDEN IRGENDWIE GEARTETEN NACHWEIS VOLLSTRECKEN KANN, nur aufgrund der Tatsache, dass Person A ein Beitraskonto besitzt, das sie nicht selbst freiwillig angelegt hat.
Der zuständige Verwaltungsbeamte hat sich dann die Schreiben der Person A angeschaut und gesagt, dass ja offene Forderungen bestehen, ALSO AUCH VOLLSTRECKT WERDEN KANN.
Auf die Einwände der Person A, dass nur AUS BESCHEIDES VOLLSTRECKT WERDEN KANN, und nicht aus Kontoauszügen oder Mahnungen hat der Sachbearbeiter der zuständigen Stadtverwaltung mehrfach behauptet, dass das geht.
Person A weiß jetzt nicht, ob der Sachbearbeiter einfach nicht kompetent ist oder ob er doch die Wahrheit gesagt hat und alle anderen Angaben, die Person A so im Internet gelesen hat, FALSCH SIND???
Person A denkt nun, dass, wenn dieses Vorgehen praktiziert wird, es wohl an mehreren Orten praktiziert werden wird.
Also: Vollstreckung ohne Gebühren- oder Fesetsetzungsbescheid, ohne Titel, ohne irgendeinen Nachweis der Zustellung mit extrem kurzer Frist von einer Woche.
Jetzt fragt sich Person A, was die anderen so davon halten und ob sie so etwas auch schon erlebt haben in ihrem bisherigen Leben.
Person A. hat das noch nicht erlebt - bis jetzt.