Ordnungswidrigkeitenrecht ist im Grunde auch Strafrecht, es wird "etwas" bestraft. Man kann sagen, das Ordnungswidrigkeitenrecht ist das Strafrecht des Alltages.
Da Schergen (Beauftragte) nicht betteln, scheidet dieser Weg als Anzeigeoption aus. Zudem betrifft dies meist nur das Betteln in Fußgänger- bzw. Einkaufszonen.
Eine Reisegewerbetätigkeit wäre dann einschlägig, wenn der Scherge seine Waren und Dienstleistungen z.B. auf verschiedenen Wochenmärkten anbieten würde oder er wäre Schausteller auf Volksfesten. All dies sind Fälle, wo das Gewerbe keinen "festen" Sitz hat. Auch dieser Weg wäre eine Sackgasse. Zudem hat der Scherge meist ja eine Gewerbeerlaubnis! Der wird sicher nicht "schwarz" arbeiten.
Es bleibt dabei, einzig die Strafanzeige ist der "richtige" Weg, z.B. wegen Nötigung und Hausfriedensbruch.
Zudem, wer lässt sich von einer Owi-Anzeige beeindrucken? Da helfen Strafanzeigen schon eher mal.