Verhandlungen zum Rundfunkbeitrag, 16.10.14
www.vg-koeln.nrw.de/presse/Terminvorschau/1410_01.pdfVerwaltungsgericht Köln
Anschrift:
Appellhofplatz
50667 Köln (Eingang Burgmauer)
16.10.2014 - 10.00 Uhr - Az.: 6 K 5839/13
S. ./. Westdeutschen Rundfunk Köln
Der Kläger wendet sich gegen die Rechtmäßigkeit des ab 2013 erhobenen
Rundfunkbeitrages. Er macht geltend, die allein an das Innehaben einer Wohnung
16.10.2014 - 10.30 Uhr - Az.: 6 K 5908/13
M. ./. Westdeutschen Rundfunk Köln
Der Kläger wendet sich gegen die Rechtmäßigkeit des ab 2013 erhobenen
Rundfunkbeitrages. Er macht geltend, die allein an das Innehaben einer Wohnung
geknüpfte Beitragserhebung stelle in Wahrheit eine Steuer dar. Außerdem verstoße der
neue Rundfunkbeitrag gegen verschiedene Grundrechte.
16.10.2014 - 11.00 Uhr - Az.: 6 K 6618/13
C. ./. Westdeutschen Rundfunk Köln
Der Kläger wendet sich gegen die Rechtmäßigkeit des ab 2013 erhobenen
Rundfunkbeitrages. Er macht geltend, die allein an das Innehaben einer Wohnung
geknüpfte Beitragserhebung stelle in Wahrheit eine Steuer dar. Außerdem verstoße der
neue Rundfunkbeitrag gegen verschiedene Grundrechte.
16.10.2014 - 11.30 Uhr - Az.: 6 K 27/14
Dr. W. ./. Westdeutschen Rundfunk Köln
Die Klägerin wendet sich gegen die Rechtmäßigkeit des ab 2013 erhobenen
Rundfunkbeitrages. Sie macht geltend, die allein an das Innehaben einer Wohnung
geknüpfte Beitragserhebung stelle in Wahrheit eine Steuer dar. Außerdem verstoße der
neue Rundfunkbeitrag gegen verschiedene Grundrechte.
16.10.2014 - 12.00 Uhr - Az.: 6 K 7503/13
P. ./. Westdeutschen Rundfunk Köln
Der Kläger wendet sich gegen die Rechtmäßigkeit des ab 2013 erhobenen
Rundfunkbeitrages. Er macht geltend,die allein an das Innehaben einer Wohnung
geknüpfte Beitragserhebung stelle in Wahrheit eine Steuer dar. Außerdem verstoße der
neue Rundfunkbeitrag gegen verschiedene Grundrechte
16.10.2014 - 12.30 Uhr - Az.: 6 K 7041/13
K. ./. Westdeutschen Rundfunk Köln
Der Kläger wendet sich gegen die Rechtmäßigkeit des ab 2013 erhobenen
Rundfunkbeitrages. Er macht geltend, die allein an das Innehaben einer Wohnung
geknüpfte Beitragserhebung stelle in Wahrheit eine Steuer dar. Außerdem verstoße der
neue Rundfunkbeitrag gegen verschiedene Grundrechte