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Autor Thema: Verwaltungsgericht Köln - 12 Klagen im Oktober 2014 gegen den WDR  (Gelesen 6109 mal)

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Am 16.10.2014 finden 6 Verhandlungen statt am Verwaltungsgericht Köln gegen den WDR,
ab 10:00 Uhr im 30 Minutentakt:

Alle Klagen haben verschiedene Aktenzeichen, aber den gleichen Wortlaut:
Zitat
Der Kläger wendet sich gegen die Rechtmäßigkeit des ab 2013 erhobenen Rundfunkbeitrages. Er macht geltend, die allein an das Innehaben einer Wohnung geknüpfte Beitragserhebung stelle in Wahrheit eine Steuer dar. Außerdem verstoße der neue Rundfunkbeitrag gegen verschiedene Grundrechte.

www.vg-koeln.nrw.de/presse/Terminvorschau/1410_01.pdf


Nur eine Woche später, am 23.10.2014, finden 6 weitere Verhandlungen statt,
ab 9:30 Uhr im 30 Minutentakt:

www.vg-koeln.nrw.de/presse/Terminvorschau/1410_02.pdf


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Die neue Massenabfertigung der gedämpften "feineren Art"


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a
  • Beiträge: 32
Wer ist denn am 16.10 da..???

Ich komme auch hin..


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Ich bin dabei.


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Ich bin auch dabei :)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

R
  • Beiträge: 1.126
Die ersten Verhandlungen in der Höhle des Löwen. Kann interessant werden.

Noch mal zur Erinnerung ein  Fall aus einer Zeit, als man noch gar nicht an das aufziehende Unheil in Gestalt des sog. Beitrages dachte:

http://www.wvr-law.de/bundesverwaltungsgericht-wdr-muss-journalisten-informationen-zu-auftragsvergaben-erteilen/

Das Kölner Verwaltungsgericht hatte zuvor die Klage des Journalisten Marvin Oppong gegen den WDR auf Herausgabe von Informationen abgewiesen.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

g
  • Beiträge: 116
Melde mich zurück an Bord  :police:
war etwas sehkrank  :o

Ist was geplant? Dann bitte eine PM an mich.

Ansonsten - bis Donnerstag

 :angel:


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U
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  • Verfassungsbeschwerde eingereicht; RA Bölck
Wenn bis morgen nichts mehr dazwischen kommt, bin ich dabei!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Oktober 2014, 01:23 von Bürger«
Der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverschwendung?

Beide schaden der Allgemeinheit, aber nur die Steuerhinterziehung ist eine Straftat!

H

H2O

  • Beiträge: 137
 .. was gibts neues vom 16.10. ? Ward Ihr dort?


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Ja klar waren wir da und wie.

Hatten vor allem jede Menge Spaß. >:D

Aber lies selber.
Termine, Verhandlungen Verwaltungsgericht Köln
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11415.0.html

Am  nächsten Donnerstag, 23.10.14 wäre die nächste Möglichkeit,
dabei zu sein.

Siehe Kalender


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Oktober 2014, 01:23 von Bürger«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

 
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