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Autor Thema: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart  (Gelesen 17085 mal)

D
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Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
#15: 07. Oktober 2014, 17:32
Bürger, du musst oben lesen. Der Vorsitzend machte den Vorschlag der Sprungrevision, die Sprungrevision kann nicht zugelassen werden wen beide Parteien dem zustimmen, was der SWR nicht tat. Somit bleibt nur die Berufung. Die Anwältin vom SWR hat erklärt dass in ihrem Hause beschlossen wurde, grundsätzlich einer Sprungrevision nicht zuzustimmen. Das kann bei anderen Landesanstalten anders sein, was ich aber nicht glaube.


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Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
#16: 07. Oktober 2014, 18:05
Das kann bei anderen Landesanstalten anders sein, was ich aber nicht glaube.

Ist doch aber schon bekannt:
Urteil Verwaltungsgericht Freiburg 06.09.2014 (02.04.2014) Az.: 2 K 1446/13
VerwG Freiburg – Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11087.0.html

Sofern dies gerichtlich explizit beschlossen wurde...
Zitat
Die Revision wird unter Umgehung der Berufungsinstanz zugelassen.
Quelle: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=VG+Freiburg&Art=en&sid=22d68f41e8b31e73bb0cc920df6551ce&nr=18479&pos=0&anz=8

...haben wohl die Verfahrensparteien mglw. keine Einwirkung mehr darauf. Dies wäre dann wohl aber explizit in o.g. Thread zu beobachten und zu klären, um hier nicht weiter abzuschweifen.


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D
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Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
#17: 07. Oktober 2014, 19:17
Interessant wäre zu wissen, ob der SWR in Freiburg einer Sprungrevision zugestimmt hat.

„ZPO  § 566   Sprungrevision
(1) Gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Endurteile, die ohne Zulassung der Berufung unterliegen, findet auf Antrag unter Übergehung der Berufungsinstanz unmittelbar die Revision (Sprungrevision) statt, wenn

1. der Gegner in die Übergehung der Berufungsinstanz einwilligt und
2. das Revisionsgericht die Sprungrevision zulässt.

Der Antrag auf Zulassung der Sprungrevision sowie die Erklärung der Einwilligung gelten als Verzicht auf das Rechtsmittel der Berufung.“

Der Gegner muss Abs. 1. einwilligen, was der SWR ausdrücklich nicht tat, deshalb wurde es auch nicht in den Tenor mit aufgenommen.


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Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
#18: 08. Oktober 2014, 14:18
Klagen gegen Rundfunkbeitrag abgewiesen
Datum: 06.10.2014
Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 06.10.2014:

" Mit der schriftlichen Begründung der Urteile ist noch im Laufe dieses Monats zu rechnen." !
http://www.vgstuttgart.de/pb/,Lde/Klagen+gegen+Rundfunkbeitrag+abgewiesen/?LISTPAGE=1217876

Darauf bin ich gespannt !


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Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart, Urteil
#19: 17. Oktober 2014, 23:24
Verwaltungsgericht Stuttgart: 01.10.14


Urteil: 3. Kammer


http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Verwaltungsgerichte&Art=en&Datum=2014&nr=18594&pos=0&anz=248

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Berufung wird zugelassen.


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

G
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Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
#20: 18. Oktober 2014, 00:20
"Der Anteil der privaten Haushalte mit Fernsehgeräten liegt bei 96,2 %"

Das schreiben die Stuttgarter, die Kölner haben gestern 1-2% gesagt, die Fernsehen nicht nutzen, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

D
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Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
#22: 23. Oktober 2014, 12:09
Habt ihr euch schon mal Gedanken darüber gemacht, welche Auswirkungen es hat, wenn die zwei Kläger nicht in Berufung gehen, die Urteile würden dann rechtskräftig. Da es Musterprozesse waren, in denen alle bekannten Argumente abgehandelt wurden, würde der SWR sich in Zukunft bei allen anderen Klagen auf diese Urteile stützen und alle weiteren Klagen würden abgewiesen werden.

Nicht in Berufung zu gehen, wäre das Horrorszenario schlechthin, der größte anzunehmender Super-GAU. Der SWR hätte durch die finanziellen Zermürbungstaktik ein Urteil in Händen, was verfassungsrechtlich nie richtig überprüft wurde.


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F
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Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
#23: 23. Oktober 2014, 16:13
Meine grösste Sorge ist das den Leuten das Geld ausgeht
Wir basteln gerade in einem anderen Thread an einer Interessengemeinschaft wo monatlich Geld eingezahlt wird um unter anderem auch Kläger aussichtsreicher Klagen zu unterstützen
Je mehr Leute dazu bereit sind umso besser und es nützt uns allen am Ende
Ich hab nämlich auch keine Lust das nur wegen dem Geld keine Berufung eingelegt wird

der Thread heißt:  "Organisierter Wiederstand"


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Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
#24: 28. Oktober 2014, 18:27
Glocke zur zweiten Runde.
Der Kläger W. hat heute Berufung eingelegt, somit erreicht das Urteil keine Rechtskraft.


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H
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Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
#25: 29. Oktober 2014, 11:19
Glocke zur zweiten Runde.
Der Kläger W. hat heute Berufung eingelegt, somit erreicht das Urteil keine Rechtskraft.

Danke, Dr. Zorn.

Wie kann man die Berufung finanziell unterstützen?


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Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.

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Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
#26: 10. November 2014, 12:06
Bislang wurde nur 1 Urteil vom 1.10.14 eingestellt, da das 2. Urteil erst 10 Tage später auf der Homepage des Verwaltungsgerichtes Stuttgart veröffentlicht wurde.

Deshalb hier beide Urteile von der Verhandlung am 1.10.14 in Stuttgart nochmal:

1. Urteil: Rundfunkbeitrag und Schwerbehinderung

Einstelldatum: 11.10.14 auf der Homepage des Verwaltungsgerichtes Stuttgart

VG Stuttgart Urteil vom 1.10.2014, 3 K 4897/13

Leitsätze:


Der Rundfunkbeitrag ist europarechtlich eine bestehende und damit zulässige Beihilfe im Sinne von Art. 1 Buchstabe b der Verfahrensverordnung (EG) Nr. 659/1999.

Der Rundfunkbeitrag ist keine Steuer, für deren Einführung der Bund die Gesetzgebungskompetenz hat; die gesetzliche Regelung von nichtsteuerlichen Abgaben zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fällt als Annexkompetenz unter das Rundfunkrecht, für das die Länder gemäß Art. 70 GG die Gesetzgebungsbefugnis haben.

Das Anknüpfen der Rundfunkbeitragspflicht im privaten Bereich an das Innehaben einer Wohnung erfasst in zulässig typisierender Weise die Möglichkeit der Nutzung öffentlich-rechtlicher Rundfunkprogramme.
Inhaber des Merkzeichens "RF" können eine völlige Freistellung vom Rundfunkbeitrag nicht fordern.


Tenor:

Die Klage wird  abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrensverordnung.

Die Berufung wird zugelassen.

Hier der Text des 1. Urteils:

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Verwaltungsgerichte&Art=en&Datum=2014&Seite=1&nr=18594&pos=15&anz=272


2. Urteil: Wirksamkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages - Rundfunkbeitrag keine Steuer

Einstelldatum: 21.10.14 auf der Homepage des Verwaltungsgerichtes Stuttgart

VG Stuttgart Urteil vom 1.10.2014, 3 K 1360/14

Leitsätze:


Der Rundfunkbeitrag ist europarechtlich eine bestehende und damit zulässige Beihilfe im Sinne von Art. 1 Buchstabe b der Verfahrensverordnung (EG) Nr. 659/1999.

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist wirksam zustande gekommen und in Baden-Württemberg wirksam in Landesrecht transformiert worden.

Der Rundfunkbeitrag ist keine Steuer, für deren Einführung der Bund die Gesetzgebungskompetenz hat; die gesetzliche Regelung von nichtsteuerlichen Abgaben zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fällt als Annexkompetenz unter das Rundfunkrecht, für das die Länder gemäß Art. 70 GG die Gesetzgebungsbefugnis haben.

Das Anknüpfen der Rundfunkbeitragspflicht im privaten Bereich an das Innehaben einer Wohnung erfasst in zulässig typisierender Weise die Möglichkeit der Nutzung öffentlich-rechtlicher Rundfunkprogramme.
Der Grundsatz der Gleichbehandlung gebietet es nicht, den Rundfunkbeitrag nach einzelnen Geräteklassen zu staffeln oder einen Grund- und einen Zusatzbeitrag vorzusehen.


Tenor:

Die Klage wird  abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrensverordnung.

Die Berufung wird zugelassen.


Hier der Text des 2. Urteils:

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Verwaltungsgerichte&Art=en&Datum=2014&Seite=1&nr=18624&pos=14&anz=272


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Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

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G
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Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
#27: 10. November 2014, 20:34
Soweit ich das sehe, wird in dem zweiten Urteil des VG Stuttgart vom 01.10.2014, Az. 3 K 1360/14 http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Verwaltungsgerichte&Art=en&Datum=2014&Seite=1&nr=18624&pos=14&anz=272 erstmals auf die tatsächliche Nutzeranzahl des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eingegangen. Zitat RdNr 30: "Schließlich wird dieses Austauschverhältnis nicht, wie die Klägerin meint, dadurch infrage gestellt, dass die Mehrheit der Rundfunkbeitragspflichtigen seit Jahren dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ablehnend gegenüberstehe und dieses Akzeptanzdefizit dazu führe, dass der Marktanteil des „ARD-ZDF-Verbunds“ mittlerweile auf nur noch etwas mehr als ein Drittel gesunken sei. ... So wurde etwa für das Jahr 2009 ein Marktanteil für die öffentlich-rechtlichen Sender von 42,8 % ermittelt ... Hieraus kann allerdings nicht der Schluss gezogen werden, dass nur noch weniger als die Hälfte aller Rundfunkteilnehmer überhaupt öffentlich-rechtliche Rundfunkprogramme in Anspruch nehmen. ... sagt der Marktanteil an sich über die Zahl derjenigen, die öffentlich-rechtliche Programme überhaupt nutzen, nichts aus."

Damit wird erstmals auch auf die zweite Typisierung im Rahmen der Rundfunkbeitragspflicht eingegangen:
1. Typisierung: > 90 % besitzen ein Rundfunkempfangsgerät => Typisierung hoch auf 100 % möglich, da nur sehr geringer Anteil von ungerechtfertigt in Anspruch genommenen = hinzunehmen.
2. Typisierung: > 90 % nutzen öffentlich-rechtlichen Rundfunk => struktureller Vorteil für die Gesellschaft und individueller Vorteil für jeden in Anspruch genommenen kann zugrundegelegt werden.

Die zweite Typisierung ist der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014, Az. Vf. 8-VII-12 und Vf. 24-VII-12 http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12;%2024-VII-12.htm, zu entnehmen unter RdNr 80: "Der Vorteilsausgleich dient nach den Vorstellungen des Normgebers zwei ineinandergreifenden Zwecken: Zum einen soll er den Vorteil abgelten, der daraus entsteht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in besonderem Maß die Grundlagen der Informationsgesellschaft fördert und einen wichtigen Beitrag zur Integration und Teilhabe an demokratischen, kulturellen und wirtschaftlichen Prozessen leistet (LT-Drs. 16/7001 S. 11); insoweit ist grundsätzlich jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen, weil sie einen gleichsam strukturellen Vorteil aus dessen Wirken zieht. Zum anderen wird ein Entgelt für die Möglichkeit individueller Nutzung verlangt, von der bei typisierender Betrachtung in den gesetzlich bestimmten Raumeinheiten üblicherweise Gebrauch gemacht wird (vgl. etwa LT-Drs. 16/7001 S. 12 f., 17)."
Eine andere Auslegung als die zweite Typisierung macht keinen Sinn, denn es könnte nicht ein struktureller bzw. individueller Vorteil für jedermann unterstellt werden, wenn nicht typisiert jedermann öffentlich-rechtlichen Rundfunk konsumiert.


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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

L
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Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
#28: 11. November 2014, 20:11
[..] insoweit ist grundsätzlich jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen [...]
Moment.. JEDE Person? Ganz Europa kann die ÖR über Satellit empfangen, und der Rest der Welt übers Internet.
Also müssen über 7 Milliarden Menschen dafür blechen, bleibt für jeden nur noch 1.- Euro Zahlungspflicht über ;)


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Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C. Filges [sieht] im Einheitsjuristen ein ganz wesentliches Qualitätsmerkmal der deutschen Juristenausbildung Q: Wikipedia

99,9% aller Urteile zur GEZ bezeugen den Copy&Paste-Einheitsjuristen.

Deutsche Gerichte: Pay 2 Win
Rundfunkbeitrag: Urteile im Namen des GOLDES!

B
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Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
#29: 11. November 2014, 21:50
bezüglich der Typisierung der Nutzer verweise ich auf den Beitrag in dem Parallelthema http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11902.msg80298/topicseen.html#msg80298:

Ich zitiere aus der Studie zu Rundfunk"gebühren" auf http://www.pnn.de/medien/909371/ vom 10.11.2014:

Zitat
...Die öffentlich-rechtlichen TV-Sender können sich laut Erhebung glücklich schätzen, seit 2013 eine Pflichtabgabe in Höhe von 17 Euro 98 pro Monat und Haushalt zu bekommen. 58 Prozent der Befragten gaben an, sie würden nicht freiwillig für das öffentlich-rechtliche Programm bezahlen. Insbesondere jüngere Berliner würden sich die Rundfunkgebühren gerne sparen. Befragte im Alter von über 60 Jahren sind dagegen eher bereit, zu bezahlen. Sie fänden teils sogar eine höhere Summe als bisher angemessen und könnten sich vorstellen, bis zu 20 Euro oder mehr monatlich für öffentlich-rechtliches Fernsehen auszugeben...
...Befragt wurden insgesamt 1003 Personen im Oktober dieses Jahres; die Ergebnisse der Studie sollen am kommenden Mittwoch offiziell präsentiert werden...

Eine aktuelle Studie und 58% zahlen NICHT freiwillig! Was will uns also das VG erzählen?


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"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

 
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