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Autor Thema: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart  (Gelesen 17080 mal)

D
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2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
Autor: 03. Oktober 2014, 11:03
Was ist hier im Forum, habt ihr alle kein Interesse mehr, oder was ist los?
Da laufen 2 Prozesse als Musterklagen vor dem VG-Stuttgart auf die wir lange hingearbeitet haben. Und keine Silbe davon in der „Pressemeldungen Oktober“

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.stuttgarterin-klagt-gegen-gebuehr-kein-rabatt-fuer-fernseh-verweigerin.bfc31bd4-c60f-4c04-bcc7-7aadaec26234.html

http://www.bild.de/regional/stuttgart/gez/zwei-schwaben-klagen-gegen-gez-37979892.bild.html


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Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
#1: 03. Oktober 2014, 11:44
War im Kalender als Termine eingestellt.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11210.0.html

Schön dass du die Artikel dazu gefunden hast.

Es ist einfach schön, wenn alle mit schauen, was für unsere Sache gut ist, bzw.
hier auch was die Presse dazu sagt. ;)

Warst du auch bei den Terminen und kannst noch mehr dazu sagen?


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
#2: 03. Oktober 2014, 12:58
„Karlsruhe“ um deine Frage zu beantworten, ja ich war bei der Verhandlung.

Es war eine Senatssitzung mit 5 Richtern. Die wichtigste Aussage kam vom Vorsitzenden Richter „dies muss wo anders geklärt werden, ich schlage die Sprungrevision vor“  das bedeutet der direkte Weg nach Karlsruhe. Die Vertreterin des SWR lehnte dies ab „wir haben uns bereits im Vorfeld im Haus darüber beraten und beschlossen dass wir einer Sprungrevision nicht zustimmen werden.

Dies bedeutet, dass der SWR den Gang nach Karlsruhe scheut wie der Teufel das Weihwasser. Auch dem SWR müsste daran gelegen sein endgültig eine Rechtssicherheit herbeizuführen. Vielleicht spielt auch der vermeintliche Trumpf des SWR „Else Kirchhof“ die Schwägerin von Paul dem Gefälligkeitsgutachterschreiber des Rundfunks dabei eine Rolle, die bekanntlich in Mannheim  Senatsvorsitzenden und Vizepräsidentin des VGH ist.

Der Kläger W. sagte dann noch „dann ist es halt eine Station mehr, ist auch kein Problem.“   


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Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
#3: 03. Oktober 2014, 13:11
Was ist hier im Forum, habt ihr alle kein Interesse mehr, oder was ist los?
Da laufen 2 Prozesse als Musterklagen vor dem VG-Stuttgart auf die wir lange hingearbeitet haben. Und keine Silbe davon in der „Pressemeldungen Oktober“

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.stuttgarterin-klagt-gegen-gebuehr-kein-rabatt-fuer-fernseh-verweigerin.bfc31bd4-c60f-4c04-bcc7-7aadaec26234.html

[...]

Datum in Zeitung: her, 02.10.2014 07:30 Uhr

Zitat

Zitat
Ähnliche Verfahren gab es schon so manche im gesamten Bundesgebiet, der Anwalt der Stuttgarterin spricht von deutschlandweit 600 Klagen und bisher knapp 20 Verwaltungsgerichtsurteilen.

Ist die Zahl 600 hier eine Konstante, die sich nie ändert?


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Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
#4: 03. Oktober 2014, 13:15
Es war eine Senatssitzung mit 5 Richtern. Die wichtigste Aussage kam vom Vorsitzenden Richter „dies muss wo anders geklärt werden, ich schlage die Sprungrevision vor“  das bedeutet der direkte Weg nach Karlsruhe. Die Vertreterin des SWR lehnte dies ab „wir haben uns bereits im Vorfeld im Haus darüber beraten und beschlossen dass wir einer Sprungrevision nicht zustimmen werden.

Dies bedeutet, dass der SWR den Gang nach Karlsruhe scheut wie der Teufel das Weihwasser.

Die Sprungrevision ginge doch dann, wie auch beim Urteil in Freiburg (siehe 2.4.14 im Kalender) zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig?


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
#5: 03. Oktober 2014, 13:20
Die Sprungrevision ginge doch dann, wie auch beim Urteil in Freiburg (siehe 2.4.14 im Kalender) zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig?

Ich denke „Karlsruhe“ da es sich um Verfassungsrechtliche Fragen wie Art. 31 GG handelt


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Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
#6: 03. Oktober 2014, 13:28
Eine fiktive Person X hat Widerspruchsbescheid nach 10 Monaten bekommen. Da steht folgendes: "Die Erhebung eines Rundfunkbeitrags ist daher selbst dann rechtmäßig, wenn in der betroffenen Wohnung im Ausnahmefall überhaupt kein Rundfunkgerät vorhanden ist. Erst recht ist es zulässig, einen Rundfunkbeitrag unabhängig davon zu erheben, ob im konkreten Fall "nur" ein Radiogerät/PC oder auch ein Fernsehgerät vorhanden ist."

Haben die zwei Schwaben passende Argumente dagegen?

Hat jemand eine Statistik wieviel Geld für Radio und TV ausgegeben wird?

ps: Ich höre kein Radio und gucke kein TV oder sonstwas von ÖRR/Privaten.
600 Klagen ist nicht richtig. Bald gibt es eine Klage mehr.


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

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Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
#7: 03. Oktober 2014, 13:42
Ich wünsche mir einmal, dass man hier beim diesem Thread beim Thema der 2 Verhandlungen bleibt und nicht wieder wie so oft vom hundertsten ins tausendste  abschweift und Fragen stellt, die mit dem Thread nichts zu tun haben und die schon x-mal beantwortet wurden.


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Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
#8: 03. Oktober 2014, 13:43
Die Sprungrevision geht zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig. Oder meintest Du die Aussetzung und Vorlagenbeschluss zum Bundesverfassungsgericht? Dass ist inhaltlich was anderes. (Einem Vorlagenbeschluss muss der Beklagte m.W. auch  nicht zustimmen).

Aber das deutet darauf hin, dass das Freiburger Verfahren auch erst mal den Instanzenweg nimmt. Abwarten und Tee trinken also.


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

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Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
#9: 03. Oktober 2014, 13:49
„Abwarten und Tee trinken“ das ist genau die richtige Einstellung.
Wie heißt es so schön „In der Ruhe liegt die Kraft“  :)


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Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
#10: 07. Oktober 2014, 12:38
Ich hatte noch ein wichtigen Punkt aus der Verhandlung vom 1.10. vergessen.

Der Vorsitzende sagte auch, dass es eine „Steuer“ ist oder nicht, an einem seidenen Faden hängt. Dies lässt in mir die Hoffnung am leben, dass noch nicht alles verloren ist und es sich lohnt weiter zu kämpfen.


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Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
#11: 07. Oktober 2014, 13:42
Ich denke auch das die LRA den direkten Gang nach Karlsruhe oder Leipzig scheuen werden und hoffen das allen Leuten das Geld ausgeht bis dahin!

Aber da irren Sie gewaltig m.M. nach!


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Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
#12: 07. Oktober 2014, 13:59
„Karlsruhe“ um deine Frage zu beantworten, ja ich war bei der Verhandlung.

Es war eine Senatssitzung mit 5 Richtern. Die wichtigste Aussage kam vom Vorsitzenden Richter „dies muss wo anders geklärt werden, ich schlage die Sprungrevision vor“  das bedeutet der direkte Weg nach Karlsruhe. Die Vertreterin des SWR lehnte dies ab „wir haben uns bereits im Vorfeld im Haus darüber beraten und beschlossen dass wir einer Sprungrevision nicht zustimmen werden.

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Der Kläger W. sagte dann noch „dann ist es halt eine Station mehr, ist auch kein Problem.“

Der SWR soll mal lieber aufpassen, dass sie bei Dr. Else K. nicht doch eine Bruchlandung erleiden. Seht Euch mal ihre bisherigen Urteile in Sachen Rundfunk-GEBÜHR an.

Hinsichtlich der Scheu des SWR gebe ich Dir grundsätzlich recht. Aber bis Karlsruhe ist es noch ein recht weiter Weg. Die Absicht, sich gegen eine Sprungrevision zu stemmen kann auch darin begründet liegen, den Gegner mürbe zu machen und dabei Zeit zu schinden.

Hatten sich die beiden Kläger anwaltlich vertreten lassen?

Wann ist das Urteil zu erwarten?


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
#13: 07. Oktober 2014, 16:33
Zitat
Wann ist das Urteil zu erwarten?

Das Urteil findest Du hier:

http://www.vgstuttgart.de/pb/,Lde/Klagen+gegen+Rundfunkbeitrag+abgewiesen/?LISTPAGE=1217876


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Re: 2 Prozesse vor dem VG Stuttgart
#14: 07. Oktober 2014, 16:40
Das Urteil findest Du hier:
http://www.vgstuttgart.de/pb/,Lde/Klagen+gegen+Rundfunkbeitrag+abgewiesen/?LISTPAGE=1217876
Sprungrevision scheint demgemäß also erst mal nicht zugelassen zu sein...
...stellt sich dennoch die Frage, ob Berufung nicht ebenfalls eingereicht werden kann unter Beantragung des Ruhens/ Aussetzens des Verfahrens aufgrund eines höherinstanzlichen Verfahrens am BVerwG (Sprungrevision vom VG Freiburg wegen der "grundsätzlichen Bedeutung" etc.) - wobei mir noch nicht bekannt ist, ob die dort eröffnete Möglichkeit der Sprungrevision nun schon offiziell wahrgenommen wurde.
Dazu sollten wir wohl langsam mal die Augen und Ohren offenhalten...


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