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Autor Thema: "Beweislastumkehr" für ehemaligen Wohnsitz  (Gelesen 2573 mal)

h
  • Beiträge: 35
"Beweislastumkehr" für ehemaligen Wohnsitz
Autor: 02. Oktober 2014, 14:27
Hallo,

Person A hat Infoschreiben am alten Wohnsitz erhalten, einen widerspruchsfähigen Gebührenbescheid erst am neuen Wohnsitz. Sie hatte sich über's Internet für den neuen Wohnsitz pünktlich angemeldet (ohne vorher jemals was von sich hören zu lassen), jedoch hatte der Verein bereits ein Beitragskonto zwangseröffnet und den alten Wohnsitz dort mit reingerechnet.

Person A hat per Einschreiben fristgerecht Widerspruch eingelegt mit der Begründung, dass für vermeintliche ehemalige Wohnsitze keinerlei Auskunftszwang bestehe. Die Antwort kam prompt: Gebühren bestehen für jeden Haushalt, und Person A sei gemeldet gewesen, das genüge als Beweis. Solle sich die Angelegenheit anders verhalten, müsse Person A die Person nennen, bei der sie in einem Haushalt gewohnt habe.

Die Fragen von Person A:
  • Lohnt sich aus Eurer Sicht das weitere Verweigern der Beiträge für den ehemaligen Wohnsitz?
  • Besteht wirklich ein Auskunftszwang für Person A, was den alten Wohnsitz betrifft?
  • Genügt als Anscheinsbeweis, gemeldet zu sein?
  • Was würde in einem Gerichtsverfahren passieren? Müsste Person A Auskunft geben?

Danke!
Gruß
highlife


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Oktober 2014, 02:29 von Bürger«

T
  • Beiträge: 334
Lohnt sich aus Eurer Sicht das weitere Verweigern der Beiträge für den ehemaligen Wohnsitz?

Gemäß dem Namen dieses Forum lohnt sich eine Weigerung des Zahlungszwangs nicht nur für ehemalige Wohnsitze, sondern generell, weil die derzeitige Neuregelung des "Rundfunkbeitrags" einfach rechtswidrig ist. Die Verfassungswidrigkeit wird von mehreren ausgewiesenen Experten bestätigt, die jetztige Regelung widerstreitet einfach dem natürlichen Rechtsempfinden zahlreicher Personen, auch wenn nicht alle aktiv werden.

Das Thema "Auskunftszwang" ist da nur ein Aspekt unter vielen, zwar sieht der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag die Auskunftspflichtigkeit des sogenannten Beitragsschuldners vor, doch ist nicht detailliert geregelt, was etwa einen alten Wohnsitz betrifft. Aber der gesamte Auskunftszwang und die Erhebung aller Meldedaten in einer zentralen Datei bei einem derart unseriösen Verein, wie der unter dem beschönigenden Namen "Beitragsservice" firmierenden GEZ-Nachfolgerorganisation stellt bereits einen eklatanten Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie gegen den Datenschutz dar. Dass man nun speziell dazu verpflichtet sein sollte über andere Personen (Mitbewohner) oder frühere Mitbewohner Auskunft geben zu müssen, ist nicht einsichtig.

Bei der oben dargestellten hypothetischen prompten Antwort dürfte es sich ohnehin um eben eines jener Schreiben des unserösen Vereins handeln, dem keine rechtliche Relevanz zugemessen werden muss.

Also am besten nicht einschüchtern lassen und weiterhin die eigenen Grundrechte mutig verteidigen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Oktober 2014, 02:28 von Bürger«

h
  • Beiträge: 35
Hallo und danke für die Antwort,

nehmen wir an, Person A landet im üblichen "Sog" aus Bescheiden, Widersprüchen und Widerspruchsbescheiden und final irgendwann vor einem Richter. Spätestens der wird Person A fragen: haben Sie an Ihrem alten Wohnsitz alleine oder mit einer gemeldeten Person zusammen gewohnt?

Muss A dann Auskunft geben?

Gruß
highlife


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s
  • Beiträge: 516
Wenn der RBStV nicht gekippt wird, kann A nur in drei Fällen aus der Zahlung für die alte Wohnung rauskommen:

1. Er nennt jemanden, der schon zahlt
2. Er weist nach, dass er gar nicht dort gewohnt hat
3. Es liegt ein Befreiungsgrund (Hartz IV o.ä.) vor.


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  • Beiträge: 35
Ok, danke für die Info.

Damit ist also die Beweislage auch für ehemalige Wohnsitze schlecht. Person A hat sich das fast gedacht, wollte es aber nicht recht glauben (in einem vermeintlichen Rechtsstaat).


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