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Autor Thema: Ist die Zwangsanmeldung korrekt ??  (Gelesen 2409 mal)

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Ist die Zwangsanmeldung korrekt ??
Autor: 30. September 2014, 17:04
Alles rein fiktiv: In der Wohnung leben 4 Personen , Person 1& 2 sind verheiratet , Person 3 ist der leibliche Sohn zu 2 und der Stiefsohn zu 1 , Person 4 ist minderjährig. Person 3 zahlt GEZ ermässigt , jetzt kommt GEZ und sagt nööö ist nicht richtig Mitbewohner können davon nicht profetieren und melden Person 3 einfach ab und Person 1 soll jetzt alles zahlen rückwirkend ab 1.1.2013 . Laut Staatsvertrag gelten aber alle als ermäßigt da sie nach § 19 SGB XII eine Einstandsgemeinschaft bilden . Jetzt zur Frage wie reagieren ?? Im Bescheid der GEZ nebst Zahlungsaufforderung fehlt die Rechtsfolgebelehrung oder soll daa gleich alles ein Anwalt machen?

Danke jetzt schon für Eure Antworten


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. September 2014, 20:08 von René«

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Re: Ist die Zwangsanmeldung korrekt ??
#1: 30. September 2014, 22:54
Zur Bedarfsgemeinschaft zählen nur minderjährige Kinder. Wenn also ein erwachsenes Kind ermäßigt oder befreit wird, profitieren davon die Eltern nicht.


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Re: Ist die Zwangsanmeldung korrekt ??
#2: 01. Oktober 2014, 09:03
Okay, aber deshalb ist es trotzdem ne Zwangsanmeldung zumal ja auch die Rechtsfolgebelehrung fehlt , und Person 3 hat ja auch schön fast 2 Jahre gezahlt , Person 3 hat diesen Betrag jetzt per Verrechnungsscheck zurück bekommen und wurde von der GEZ abgemeldet , ich sehe das so eine Wohnung ein Zahler . Oder ist da ein Denkfehler ???


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Re: Ist die Zwangsanmeldung korrekt ??
#3: 01. Oktober 2014, 10:10
Ich hab noch was vergessen Person 1 ist Eu -Rentner , hat einen GdB 80 und Merkzeichen G somit wäre doch auch bei Ihm der ermässigte Beitrag ODER ??


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Re: Ist die Zwangsanmeldung korrekt ??
#4: 01. Oktober 2014, 17:27
Richtig: eine Wohnung, ein Zahler. Darum hat Person 3 ja auch das Geld zurückbekommen, als Person 1 angemeldet wurde.

Der Zahler kann aber niemand mit Ermäßigung sein, wenn dort auch ein voll Beitragspflichtiger wohnt.
80% und Merkzeichen G reichen nicht für eine Ermäßigung, man bräuchte schon Merkzeichen RF.


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Re: Ist die Zwangsanmeldung korrekt ??
#5: 05. Oktober 2014, 12:37
Ist beantragt , wo steht den geschrieben das der zahler nie ein ermäßigter sein kann ???dazu fehlt die Gesetzesgrundlage bei jedem anderen Gesetz gelten Person 1,2,3 als Einstandagemeinschaft bei der GEZ nicht


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