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Autor Thema: Begründung bereits abgewiesener Klagen  (Gelesen 1218 mal)

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  • Beiträge: 10
Begründung bereits abgewiesener Klagen
Autor: 29. September 2014, 10:15
Alles natürlich rein hypothetisch:

Nachdem Person A sich das ganze Wochenende über mit dem Thema GEZ befaßt hat, wird wohl heute der Widerspruch gegen einen Festetzungsbescheid abgeschickt.

Der Vollständigkeit halber wüßte A noch gerne - bevor es dann mit der Klagerei losgeht  >:D- wie eigentlich die bereits abgewiesenen Klagen vor dem Verwaltungsgerichten bzw. dem Bayerischen Verfassungsgericht begründet wurden.

Weiß dies jemand?

Ich gehe einmal davon aus, dass die Kläger anders argumentiert haben, sonst wären unsere Bestrebungen bei den geringen Erfolgsaussichten ja recht müßig - zumindest solange sich einstweilen nicht Substantielles auf der Gesetzgebungsebene ändert, oder?

Gruß Degard


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. September 2014, 10:26 von René«

 
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