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Autor Thema: juristische Frage zur Befreiung für Alg2 Empfänger  (Gelesen 21939 mal)

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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Zu der Verwunderung, dass die Anstalten derzeit im Falle von H4-Empfängern anscheinend immer rückwirkend befreien
( z. Bsp.: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10000.msg68720.html#msg68720 ),
noch eine Anmerkung:

Heute hat mir ein Mitstreiter per PM eine, wie ich finde,
ganz interessante Zahl gesendet
( von http://www.gezbefreiung.org/ ) :
Zitat
Kann ich als Hartz-4 Bezieher auch von der Rundfunkgebühr befreit werden?

Ein Leben am Existenzminimum, das kennen Menschen, die Hartz-4 erhalten leider sehr gut. Doch für diese Personen gibt es auch Möglichkeiten sich von der Rundfunkgebühr befreien zu lassen. Laut der Bundesagentur für Arbeit lassen sich etwa die Hälfte der Hartz-4 Bezieher nicht von der GEZ-Gebühr befreien, obwohl sie es dürfen.


Wenn das wirklich stimmt, dass ca. 50 % der ALG2-Empfänger
bei der Befreiungsprozedur nicht mitmachen, müsste das doch ein hohes Konfiktpotenzial haben.

Das ist dann für Beitragss. und Anstalten möglicherweise zu viel Aufwand,
juristisch gegen sie vorzugehen ( und versprechen sich davon möglicherweise nicht genug Einnahmen ).
Deshalb vielleicht diese zurückhaltende Taktik.

Meiner Meinung auch ein gutes Zeichen, dass so viele Leute im H4-Bezug die vorgeschriebene Befreiungsprozedur anscheinend verweigern
und mit diesem Ungehorsam die Abwehrreaktion gegen den Rundfunkbeitrag mit zum Ausdruck bringen  :)

Markus


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s
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Meiner Meinung auch ein gutes Zeichen, dass so viele Leute im H4-Bezug die vorgeschriebene Befreiungsprozedur anscheinend verweigern
und mit diesem Ungehorsam die Abwehrreaktion gegen den Rundfunkbeitrag mit zum Ausdruck bringen  :)

Diese Interpretation ist ein Scherz, oder?

Die Leute zahlen einfach die Beiträge, obwohl sie befreit werden könnten. So wie viele ihnen zustehende Sozialleistungen nicht in Anspruch nehmen.


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Zitat
Die Leute zahlen einfach die Beiträge, obwohl sie befreit werden könnten. So wie viele ihnen zustehende Sozialleistungen nicht in Anspruch nehmen.

Weil die Gründe einfach verschiedenr Natur sind aber der Hauptgrund ist schlichtweg Unwissenheit und mangelnde Aufklärung, seitens der zuständigen Behörden und ihrer Mitarbeiter. Die widerum kommt zustande, weil man schlecht ausgebildet/weitergebildet wird und es noch 1000 andere Gründe dafür gibt!
Diejenigen, die sich dann allerdings wieder auskennen und diese Dinge in Anspruch nehmen wollen, haben oftmals imense Hürden zu überwinden und müssen letztlich auch wieder den Klageweg gehen!. Das ist doch echt nicht mehr normal und jeder fragt dann immer so blöd:"Jaaaaa, warum wird den so viel Geld verschleudert?" Oder, der standardisierte Abneigungs-/Ausgrenzungssatz:"Sind alles Sozialschmarotzer und ich muss für sowas arbeiten gehen!" (Wer so denkt, bei dem hat die staatlich betriebene Gehirnwäsche zu 100% Erfolg gehabt.)
Ganz einfach! Weil man gar keine anderen Möglichkeiten mehr hat und da hat es einen Scheiß zu interessieren, dass wir in diesem Jahr den Sozialetar auf 25 Milliarden geschraubt haben.


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Meiner Meinung auch ein gutes Zeichen, dass so viele Leute im H4-Bezug die vorgeschriebene Befreiungsprozedur anscheinend verweigern
und mit diesem Ungehorsam die Abwehrreaktion gegen den Rundfunkbeitrag mit zum Ausdruck bringen  :)

Diese Interpretation ist ein Scherz, oder?

Nein,
denn ohne jeden Zweifel muss es bis 2012 auch Leute im H4-Bezug gegeben haben,
die keine Empfangsgeräte zum Anmelden hatten.
Wieso sollten sie plötzlich ab 2013 anfangen, Befreiungsanträge für Nichtnutzung/Nichtnutzbarkeit zu stellen?
Da bin ich überzeugt, dass sie sich gegen die Ungerechtigkeit wehren werden.

Wie viele sie genau (?) sind, wissen wir natürlich nicht.
Aber es wird sie geben. Bin ich von überzeugt.

Markus


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Laut Rundfunkstaatsvertrag müssen Alg2 Empfänger dann die Zwangsabgabe zahlen, wenn Sie nicht rechtzeitig die Bestätigung zur Befreiung abgeben. Dazu ist unbedingt das Original des Amtes nötig und ausschlaggebend ist das dort aufgedruckte Datum
......
Wie ist es juritsisch sauber möglich, säumige Menschen durch so eine Regelung potentiell in den Ruin zu treiben?
........
Die juristsiche Begründung dafür würde mich interessieren und ob es nicht möglich wäre, dass alle säumigen Alg2 Menschen hier einen Widerspruch einlegen könnten.

Das sind, wie ich finde, sehr interessante und berechtigte Fragen.
Gegenüber (vermeintlichen) ALG2-Empfängern könnten die Anstalten, jedenfalls meiner Meinung nach,
eventuell Vorsicht walten lassen und möglicherweise keinen ablehnenden Widerspruchsbescheid senden.
(Zumindest hoffe ich ja, dass die nicht wirklich so verrückt sind.)

Deshalb macht eine hier nicht näher bezeichnete Person u  ( ;) ) ab jetzt den Test,
wie weit ein (angeblicher) ALG2-Empfänger ohne Nachweise kommt:

Zitat
Ihre Festsetzungsbescheide                                                    13/05/2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer folgenden Festsetzungsbescheide:

-   an Frau   u,       241,74 € (hier eingegangen am 14/04/2015)
-   an Herrn   u,       115,88 € (hier eingegangen am 14/04/2015)
-   an Herrn   u,      169,34 € (hier eingegangen am 12/05/2015).

Im 15 Rästv. steht u. a. (Zitat):
„§ 4 Befreiungen von der Beitragspflicht….
(1)   Von der Beitragspflicht nach § 2 Abs. 1 werden ….folgende natürliche Personen befreit:….
3. Empfänger von … Arbeitslosengeld II…“
 
Da wir, Fr.    u    und  Herr     u,
bereits seit 2012 Arbeitslosengeld II – Leistungen („Hartz4“) erhalten,
sind wir lt. dem 15. Rästv. nicht verpflichtet, einen Rundfunkbeitrag zu entrichten.

Somit sind die o. g. Festsetzungsbescheide Ihrerseits wieder aufzuheben.
Hiermit bitten wir um Ihre Rückantwort bis spätestens 12/08/2015.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

u      und                                u


Kann theoretisch natürlich auch nach hinten losgehen. Pfändungsschutzkonto ist schon eingerichtet.
Wenn es gut laufen sollte, im besten Fall, hoffe ich auf ein Schlupfloch.
Wie auch immer, es sollte ruhig alles mal ausgetestet werden.
Ich berichte über den fiktiven Fall der fiktiven Person u ( ;) ) auf jeden Fall weiter.

Markus


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Gegenüber (vermeintlichen) ALG2-Empfängern könnten die Anstalten, jedenfalls meiner Meinung nach,
eventuell Vorsicht walten lassen und möglicherweise keinen ablehnenden Widerspruchsbescheid senden
....
Deshalb macht eine hier nicht näher bezeichnete Person u  ( ;) ) ab jetzt den Test,
wie weit ein (angeblicher) ALG2-Empfänger ohne Nachweise kommt
....
Kann theoretisch natürlich auch nach hinten losgehen....

Gestern kam nun ihre Reaktion.
Da war ich mit meiner Schlupfloch-Theorie leider doch zu optimistisch  >:(

Den Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid bezeichnen sie nun als Befreiungsantrag.
Das sind anscheinend alles Textbausteine. Dazu noch ein langes "VW-Aktenzeichen" ( ?  ?  ?  ),
auch "VWAZ" ( ? ? ? ) von denen genannt...
Und es werden Originalbelege gefordert.
(Im Moment überlege ich gerade,
es nächstes Mal mit einer eidesstattlichen Erklärung über den "Hartz4"-Bezug zu versuchen.)
Fortsetzung folgt.

Das MDR-Schreiben im Anhang.

Markus


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Den Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid bezeichnen sie nun als Befreiungsantrag.
...
Und es werden Originalbelege gefordert.



Da sie gedroht haben, nach 4 Wochen Frist eine Ablehnung zu senden,
versucht u nun mit einem neuen Schreiben, der angeblichen Beweispflicht zu entgehen.


Heute per Fax gesendet:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank nochmals für die Zusendung Ihrer Festsetzungsbescheide
-   an Frau u,       241,74 € (hier eingegangen am 14/04/2015)
-   an Herrn u,    115,88 € (hier eingegangen am 14/04/2015)
-   an Herrn u      169,34 € (hier eingegangen am 12/05/2015),
auf denen wir fristgerecht einen Widerspruch wegen des „Hartz4“-Bezuges sendeten.

In Ihrem Antwortschreiben (hier eingegangen am 10/07/2015) baten Sie um die Zusendung unseres aktuellen originalen Bewilligungsbescheides über den Bezug
von SGB II – Leistungen.
Dieser Bitte möchten wir gerne nachkommen und bitten Sie um Ihre Hilfe.

Da wir bereits seit längerer Zeit hoch verschuldet sind und jeder von uns derzeit deshalb
nun die Privatinsolvenz vorbereitet,
sind bei uns derzeit leider abs. keine finanzielle Mittel für den Versand des
originalen Alg2-Bescheides vorhanden.

Lt. http://www.portokalkulator.de/portokalkulator/std belaufen sich die Kosten
für die Versendung Großbrief /Einschreiben/Rückschein b. d. DP auf 5,40 €.
 
Hiermit versichern wir, Fr. u und Herr u, an Eides Statt, dass wir unseren „Hartz4“-Bescheid vorzuliegen haben, aber aufgrund unserer derzeitigen absoluten finanziellen Mittellosigkeit Unterstützung bei der Versandkostenfinanzierung benötigen.

Bitte überweisen Sie den Versandkostenbetrag von 5,40 € auf folg. Pfändungsschutzkonto:
Markus
Sparkasse Musterstadt
IBAN:   DE12 3456 7890 1234 5678 90
BIC:      DELADE00MUS*

Nach Eingang der Zahlung senden wir dann umgehend den SGBII-Bewilligungsbescheid.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Fr. u      Herr u

*Sensible Daten wie immer leicht abgeändert.
und
Die Angaben der Anstalt gegenüber müssen, wie immer,
nicht unbedingt der Wahrheit entsprechen.


Sobald deren Reaktion kommt,
berichte ich über den rein hypothetischen u weiter  ;D

Markus




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anne-mariechen


Als H4-Empfänger seit 05/2014 wegen Krankheit, möchte ich hier mal einiges Klar stellen. Hier werden Aussagen in den Raum gestellt die so nicht richtig sind.

Voraussetzung beim Hartz4 Empfänger ist der Antrag beim Jobcenter. Dann kommt als nächstes der Jobcenter der über den H4-Antrag entscheidet.
Wird der H4-Antrag positiv beschieden, dann wird ein Bescheid des Jobcenters erstellt. In diesem H4-Bescheid ist gleichzeitig ein Antrag beigelegt zur Einreichung beim der ÖR-Anstalt oder beim Beitragservice in Köln.

Zu Befreiung muss man entweder das Online-Antragformular auf der Internetseite ausfüllen oder so wie ich es gemacht habe, mir die PDF-Datei aus den H4-Foren geholt. Das Formular am PC ausgefüllt, abgespeichert und ausgedruckt und den Befreiungsantrag vom Jobcenter beigelegt. Ich habe noch einen Brief erstellt und die Sache wurde ordnungsgemäß angenommen. Vom Beitragservice erhielt ich einen Bescheid, dass ich vorläufig bis 04/2017 befreit bin.

Nur was dann passierte, als ich die H4-Weiterbewilligung nach 6 Monaten weiter beantragte, bekam ich vom Jobcenter wieder einen Bescheid zur Befreiung von der Rundfunkgebühr. Ich bin wieder wie beim Erst-Antrag vorgegangen und habe alle Unterlagen an die Rundfunkanstalt per Post zugestellt.

Nur dieses mal bekam ich vom Betragservice aus Köln einen ablehnenden Bescheid zugestellt.

Der wurde so begründet, dass der Erst-Antrag bis 04/2017 vorläufig beschieden wurde und deshalb der jetzige Antrag negativ entschieden wurde.
Ich habe dann nur beim Jobcenter angefragt, welche sogenannte Behörde denn in der Verwaltungsrechtlichen Abwicklung vorrang habe.
Hierzu fehlt von meinem Jobcenter bis heute noch die Antwort. Es ist verwunderlich, dass der Betragservice mir einen ablehnenden Bescheid aus- und zustellen kann und darf.

Was jetzt die Argumente, wer und ob von wem ein Antrag gestellt wird, gehe ich davon aus, dass die meisten Betroffenen H4-Empfänger nicht Wissen wie sie dieses Formblatt im Internet ausfüllen sollen und können. Ein Ausdruck als Vorlage wird Ihnen nicht zu Verfügung gestellt. Hier liegt der Grund für die wenigen Befreiungen.

Als H4-Empfänger wird man nicht wie es das Gesetz vorsieht unabhängig und neutral beraten geschweige denn, dass hier eine Hilfestellung angeboten wird. Der Jobcenter und die bisherigen Urteile haben einem H4-Empfänger keinen PC als Grundausstattung zugebilligt. Alle anderen verschwörenden Theorien möchte ich eine Absage erteilen.

Wenn ein 50 Jähriger Baggerfahrer/Maurer etc. in H4 fällt, dann hat diese Person sofern er sich nicht selbst persönlich für einen Internetanschluss und einen PC bisher interessierte ein richtig großes Problem. Als H4-Empfänger hat man wirklich genug zu tun um den Anforderungen des Jobcenters und der persönlichen Umstellung auf 800 Euro zum Leben incl. Miete und Strom zu organisieren, als sich mit weiteren Behörden oder öffentlich-rechtlichen Einrichtungen herum zu schlagen.

Was ich jetzt noch erwähnen muss, dass mir die rückständigen Rundfunkgebührenbeiträge vor 05/2013 vom Gerichtvollzieher per Beschluss unter Androhung zur Abgabe der Eidesstaatlichen Versicherung, zur Zahlung aufgefordert wurde. Darin enthalten waren über 25 Euro Mahngebühren bei einem Betrag von 127 Euro. Den aussteheden Betrag habe ich per Postbareinzahlung an den Betragservice entrichtet, ohne die 25 Euro Mahngebühren.

Zu den Mahngebühren wurde mir inzwischen eine Mahnung zugestellt. Da warte ich jetzt ab, was der BS hier veranstalten will.


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Beitragss. kündigt Gesetzesverstoß an?
#23: 21. August 2015, 17:25
Auf das Schreiben an Beitragss. / Anstalt
( 10.08.15, http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11308.msg102055.html#msg102055  )
antworteten sie nun ungewohnt schnell.
Einen Hartz4-Bescheid für eine Befreiung wollen sie natürlich immer noch.


Für mich sieht es aber nun so aus, dass sie jetzt einen Gesetzesverstoß ankündigen ( ? ? )

Auszug aus deren Antwort:
Zitat
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Voraussetzungen für eine Befreiung durch Vorlage des entsprechenden Nachweises im Original oder in beglaubigter Kopie zu belegen sind.

Eine per Fax oder E-Mail gesandte Unterlage erfüllt nicht die vom Gesetzgeber geforderte Form und kann daher nicht als Nachweis anerkannt werden. Dies ist nur möglich, wenn die Unterlagen auf dem herkömmlichen Postweg geschickt werden.

Unter Berücksichtigung Ihrer besonderen Situation, bitten wir Sie, Ihre Unterlagen per Fax oder per E-Mail zuzusenden.



Aber das führt dann doch zu dieser logischen Konsequenz:
Da u als ehrlicher, rechtschaffender Bürger keinen Verstoß gegen die Gesetzgebung unterstützen will,
kann er ihnen auf diese Weise nun auch wieder mal keine angeblichen Unterlagen zukommen lassen  ;D

Deren Antwort  vollständig im Anhang.
Wie immer, Fortsetzung folgt...


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anne-mariechen

Hallo unGEZahlt,

ich verstehe dieses entstandene Chaos nicht. Man braucht keinen Hartz4-Bescheid. Der Jobcenter erstellt Dir, wenn berechtigt einen Hartz4-Bescheid. Diesem Bescheid ist ein bestätigtes Formular vom Jobcenter für die Befreiung von den Rundfunkgebühren beigelegt. Dieses Formular kannst als Original deiner Rundfunkanstalt per Brief einsenden. Für den Fall am besten noch einen Kopie für deine Unterlagen machen.

Wenn dein Jobcenter das anderst handhabt und ausfertigt, sollte man da mal vorstellig werden.

Die Frage wäre nur und das weis ich sicher, dass beim Beitragservice alle Kontakte auf deinem Konto hinterlegt sind. Das weis ich weil ich eine Datenschutzauskunft mal verlangt hatte. Die legen Dir alles vor. Wenn natürlich jetzt aus der Vergangenheit vor der H4-Zeit Widersprüche gelaufen sind, dann kann ich mir manche Reaktion vom Beitragservice verstehen, obwohl Sie kein Recht dazu haben. Jeder ist zu jedem Zeitpunkt gleich zu behandeln. Gut das ist sicherlich leichter gesagt, als wie dieser Beitragservice das tatsächlich macht.

Gruß annemariechen


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Hallo unGEZahlt,
ich verstehe dieses entstandene Chaos nicht. Man braucht keinen Hartz4-Bescheid.

Ja, Anne-Mariechen, die Prozedur, wie Alg2-Empfänger sich gegenüber dem Beitragss. lt. 15. Rästv. verhalten sollen, kenne ich natürlich auch.

Aber Chaos will ich dort gerade ja vorsätzlich verursachen.


Dieses Thema " Juristische Frage zur Befreiung für Alg2-Empfänger" fing ja mit folgender Frage an:
Laut Rundfunkstaatsvertrag müssen Alg2 Empfänger dann die Zwangsabgabe zahlen, wenn Sie nicht rechtzeitig die Bestätigung zur Befreiung abgeben.....
Wie ist es juristisch sauber möglich, säumige Menschen durch so eine Regelung potentiell in den Ruin zu treiben?

Wenn die Anstalten nichtmitspielende ( nicht Unterlagen zusendende ) Alg2-Empfänger per Gesetz finanziell ( noch mehr ) ruinieren können,
weshalb sind sie (bisher) dann so zurückhaltend dabei?

Das versuche ich herauszufinden.

Nein, ich will ihnen keine Unterlagen senden. Ich will gegen sie kämpfen.
Kein Geld, keine Unterlagen - sondern ausschließlich nur meine Gegenwehr.
Wir müssen eben zusehen, wie wir alle mit unserer jeweiligen eigenen Taktik gegen den Rundfunkbeitrag vorgehen.
Ich bin gerade mittendrin und berichte hier dann weiter...

Markus


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anne-mariechen

Hallo unGEZahlt,

Danke für die klärende Darlegung.

Aber Chaos will ich dort gerade ja vorsätzlich verursachen.

Das ist sicherlich eine gute Idee, doch der Rundfunkstaatsvertrag nimmt keine Rücksicht auf Geringverdiener einschließlich H4-Empfänger.

Dieses Thema " Juristische Frage zur Befreiung für Alg2-Empfänger" fing ja mit folgender Frage an:
Laut Rundfunkstaatsvertrag müssen Alg2 Empfänger dann die Zwangsabgabe zahlen, wenn Sie nicht rechtzeitig die Bestätigung zur Befreiung abgeben.....
Wie ist es juristisch sauber möglich, säumige Menschen durch so eine Regelung potentiell in den Ruin zu treiben?

Es ist sicher Richtig, dass man den Beitragservice ziemlich einfach zu Aktionen verleiten könnte, bei denen klare Verstöße von rechtsstaatlichem Handeln belegt werden.
Nur die Gerichte erlauben ein solchen Rechtsstaatsprinzip und Rechtsanwälte haben kein Interesse hier sich für Demokratie einzusetzen.

Ich erinnere an meinen H4-Weiterbewilligungsantrag, wo ich mit einem weiteren Antrag weitere Rundfunkbefreiung beantrag habe, die dann vom Betragservice mir einen ablehnenden Bescheid abgelehnt wurde. Da stellt sich doch die Frage, welche Behörde ist rechtstaatlich höher, der Jobcenter oder der Betragservice. Ich würde sagen, beide Vereine sind auf gleicher Ebene keine Rechtstaatlichen Behörden. Wie hier mir Menschen und Personen/Familien umgegangen wird, dafür setzte sich bisher auch kein Till Schweiger ein.

Wenn die Anstalten nichtmitspielende ( nicht Unterlagen zusendende ) Alg2-Empfänger per Gesetz finanziell ( noch mehr ) ruinieren können,
weshalb sind sie (bisher) dann so zurückhaltend dabei?

Das versuche ich herauszufinden.

Nein, ich will ihnen keine Unterlagen senden. Ich will gegen sie kämpfen.
Kein Geld, keine Unterlagen - sondern ausschließlich nur meine Gegenwehr.
Wir müssen eben zusehen, wie wir alle mit unserer jeweiligen eigenen Taktik gegen den Rundfunkbeitrag vorgehen.
Ich bin gerade mittendrin und berichte hier dann weiter...

Markus

Markus dein Einsatz in alle Ehren, doch die Gruppe der H4-Empfänger ist viel zu schwach. Außer Geld, Bildung, Nationalität, Rechtsverständnis, eingeschränkte Mobilität, tägliche Kampf ums Überleben usw. kommt noch hinzu, man findet viel zu wenige Mitstreiter die langfristig und das ist nötig, die Stange halten.

Wir müssen eben zusehen, wie wir alle mit unserer jeweiligen eigenen Taktik gegen den Rundfunkbeitrag vorgehen.

Genau richtig formuliert so ist es ... leider und der Beitragservice einschließlich aller Rundfunkanstalten kennen die Situation.
Wir haben als H4-Empfänger nur etwas bessere Möglichkeiten schneller zu den Sozialgerichten zu gelangen, aber RB ist Verwaltungsrecht und hier gibt es für Sozialhilfeempfänger keinen Bonus. Kennen wir doch aus vergangen Gerichtsurteilen.

Für mich heißt das nach H4, neu und mit anderer Strategie und den bisherigen Kenntnissen gegen den BS anzugreifen, sofern nicht das BVG den Sachverhalt für ein und alle mal klarstellt.

Gruß annemariechen


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Laut Rundfunkstaatsvertrag müssen Alg2 Empfänger dann die Zwangsabgabe zahlen, wenn Sie nicht rechtzeitig die Bestätigung zur Befreiung abgeben. Dazu ist unbedingt das Original des Amtes nötig und ausschlaggebend ist das dort aufgedruckte Datum.
Wenn in dem Vertrag steht, dass arme Menschen die Zwangsabgabe nicht zahlen müssen,
wieso ist es dann möglich diese Menschen durch einen Trick mit Daten und Fristen doch auch zur Zwangsabgabe zu zwingen?
Nur weil es nach mehr als 3 Monaten beantragt wird, so ist die Situation der Armut deswegen doch nicht verschwunden, sondern nach wie vor vorhanden.
Das ist ja das perfide, was viele auf die Palme treibt und so erst recht den berechtigten Widerstand provoziert.
Oftmals kann der Antragsteller auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag herzlich wenig dafür, dass er die geforderten Fristen nicht wahren kann. Bekanntlich mahlen die Mühlen bei Arbeitsämtern und Jobcentern auch nicht am schnellsten, da hat man fast durchweg die Ruhe aus Eimern getrunken. Zudem sind selbst dort erst mal zig Nachweise zu erbringen, bevor ein H4-Bescheid bis zu mehreren Wochen, gar Monaten im nachhinein zugestanden wird. Alles auch schon da eine Frage von sinnlos verplemperter Zeit. Diese fehlt dann natürlich wiederum bei der rechtzeitigen Beantragung zur Befreiung vom RB. Ein paar Wochen mehr in der zunehmend drängenden Zeit sind da gar nichts, am Ende sitzt man wie auf Kohlen. Nur damit noch dieser sch... Antrag auf Befreiung vom RB noch rechtzeitig wegen dieser sch...Fristsetzung auf die Reise zu den gierigen Geiern nach Köln gehen kann.
Der Beitragsservice selbst scheint die absolute Fristenfreiheit zu genießen. Er kann selbst nach ewig langer Zeit ausfindig gemachte "verschollene" Schäfchen noch zur Kasse bitten.
- Eine berechtigte Befreiung muss auch ohne krampfhaft und stur festgelegte Fristsetzung möglich sein !
Der eigentliche Sinn der Befreiung darf durch keinen widersinnigen Zeitfaktor zunichte gemacht werden !



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. August 2015, 16:15 von tokiomotel«
Schrei nach Gerechtigkeit

a

anne-mariechen

Das ist ja das perfide, was viele auf die Palme treibt und so erst recht den berechtigten Widerstand provoziert.
Oftmals kann der Antragsteller auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag herzlich wenig dafür, dass er die geforderten Fristen nicht wahren kann. Bekanntlich mahlen die Mühlen bei Arbeitsämtern und Jobcentern auch nicht am schnellsten, da hat man fast durchweg die Ruhe aus Eimern getrunken. Zudem sind selbst dort erst mal zig Nachweise zu erbringen, bevor ein H4-Bescheid zugestanden wird. Alles auch schon da eine Frage von sinnlos verplemperter Zeit. Diese fehlt dann natürlich wiederum bei der rechtzeitigen Beantragung zur Befreiung vom RB. Ein paar Wochen mehr in der immer mehr drängenden Zeit sind da gar nichts, am Ende sitzt man wie auf Kohlen. Nur damit noch dieser sch... Antrag auf Befreiung vom RB noch rechtzeitig wegen dieser sch...Fristsetzung auf die Reise zu den gierigen Geiern nach Köln gehen kann.
Der Beitragsservice selbst scheint die absolute Fristenfreiheit zu genießen. Er kann selbst nach ewig langer Zeit ausfindig gemachte "verschollene" Schäfchen noch zur Kasse bitten.

Um das noch zu verdeutlichen. Da sitzt der Jobcenter im Landratsamt, die Müllmaffia firmiert und rechnet mit gleicher Adresse ab und dann ist Kfz-Behörder im gleichen Gebäude nur 1 Stockwerk tiefer. Alle arbeiten mit ein und dem selben EDV-System, nur dass jede Behörde eben für den Kunden Ihr System so einstellt, dass der Rechner immer schön die Mahngebühren rechtzeitig mitausdruckt. Kontrolliert wird das von niemand. EDV macht es möglich und die Verantwortlichen sind mit Ihrer Dummheit beim arbeiten auch noch im Recht.

Genau so arbeitet der Beitragservice auch.


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Das Thema wurde von mir vom geistigen Abfall eines mittlerweile gesperrten User befreit und daher wieder geöffnet. Darunter litten einige Antworten von Stammusern, die ich ebenfalls entfernen musste, da sie keinen Bezug mehr zu den Ausschweifungen des gebannten User hatten.

Wenn wieder ein User meint, sich über unser Regelwerk hinweg zu setzen, wird er sofort gesperrt und seine mentalen Absonderungen kommentarlos gelöscht. Unsere Regeln sind keine Deko, sondern um eine fundierte Diskussionskultur zu fördern. Verschwörungs- und Reichsdeppen mögen bitte andere Häfen ansteuern – hier sind sie nicht willkommen!

Entschuldigt bitte die scharfen Worte, aber das ist unsere aller Zeit, die durch diese Leute vernichtet wird.

Danke für das Verständnis und bleiben wir bitte beim Thema!

René
Administrator


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