Tu felix austria!
Interessant, dass das Land, dass die Verschlüsselung der ÖRR aus Austria über Satellit möglich macht, auch in puncto Gebührenpflicht recht innovativ ist. Vielleicht sollten sich unsere ÖRR und die Richter, die sich bisher nicht zu einer Entscheidung pro Bürger durchringen konnten, mal eine Bildungsreise in die Alpenrepublik gönnen. DAS wären gewinnbringend angelegte "Beiträge".
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"