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Autor Thema: ...vom Nachbarn lernen ;) Urteil: Internetzugang nicht GIS-pflichtig  (Gelesen 24306 mal)

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derStandard.at, 23.09.2014
Urteil: Internetzugang nicht GIS-pflichtig
Spruch des Verwaltungsgerichts in erstem Verfahren,
GIS sieht "Einzelfall" und strebt letztinstanzliche Entscheidung an

http://derstandard.at/2000005916850/Urteil-Internetzugang-nicht-GIS-pflichtig

Zitat
[...] Wer zu Hause über internetfähige Endgeräte verfügt, die jedoch nicht zum Empfang von klassischem Fernsehen und Radio – etwa über terrestrische Funksignale über einen DVB-T-Stick – geeignet sind, ist nach Ansicht des BVwG nicht gebührenpflichtig.

[...]

Nach bisheriger Auslegung der GIS hätten theoretisch auch Büros zur Zahlung von GIS-Gebühren aufgefordert werden können, erläutert Gangl gegenüber dem WebStandard. Dazu treffe die Interpretation des Gebühren-Info-Service oft junge, finanzschwache Menschen, die deswegen kein TV-Gerät besäßen, da sie an klassischem Fernsehen wenig Interesse hätten.

Gangl sieht auch gesellschaftspolitische Relevanz im Richterspruch. "Andernfalls könnte man keine E-Mail schreiben, ohne vorher GIS-Gebühren zu bezahlen", sagt der Jurist.

[...]

PS: In Schweden gab es wohl vor nicht allzu langer Zeit ein ähnliches Urteil...
Die PC-Gebühr, die hierzulande nie wirklich endgültig entschieden wurde, wird bei den Nachbarn also abgewatscht...
...das lässt hoffen ;)


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R
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Tu felix austria!

Interessant, dass das Land, dass die Verschlüsselung der ÖRR aus Austria über Satellit möglich macht, auch in puncto Gebührenpflicht recht innovativ ist. Vielleicht sollten sich unsere ÖRR und die Richter, die sich bisher nicht zu einer Entscheidung pro Bürger durchringen konnten, mal eine Bildungsreise in die Alpenrepublik gönnen. DAS wären gewinnbringend angelegte "Beiträge".


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Es wäre aber auch möglich, dass "unser Modell" schon lange vorher durch "Bildungsreisen" unserer "Vertreter" unterschwellig "exportiert" wurde...

Salzburger Nachrichten, 25.09.2014
Nach GIS-Urteil:
Muss bald jeder für den ORF zahlen?

Wer den ORF nur via Internet nutzt, muss keinen Rundfunkbeitrag leisten. Doch was jetzt Geld sparen soll, könnte bald das Gegenteil bewirken: GIS-Gebühren für jeden österreichischen Haushalt - auch wenn man keinen Fernseher zu Hause hat.
http://www.salzburg.com/nachrichten/medien/sn/artikel/nach-gis-urteil-muss-bald-jeder-fuer-den-orf-zahlen-122052/

Der Interviewten unterliegt zwar der irrigen Ansicht, dass ein Verfahren am BVerfG anhängig sei - das Verfahren am BVerwG (Sprungrevision vom VG Freiburg) steht ja noch aus...
...und insbesondere wäre auch interessant, inwiefern sich Österreich auch dann an der "Gesetzgebung der Nachbarn" orientieren werde, wenn es in der Schweiz per Volksentscheid o.ä. plattgemacht würde. Na mal sehen. Der EGMR bleibt ja im Übrigen selbst noch nach einem Urteil des BVerfG... ;)

Zitat
Jan Krone [Medienökonom an der FH St. Pölten] geht davon aus, dass "der Beitrag für jeden Haushalt" spätestens 2016 kommen werde. In Deutschland und der Schweiz wurde eine solche Gebühr bereits eingeführt. Und auf die Gesetzgebung in den Nachbarländern werde man sich schlussendlich berufen: "In Deutschland ist noch eine Klage gegen die Gebühr beim Bundesverfassungsgericht anhängig." Sobald diese durchgewinkt wurde, werde Österreich auf den Zug aufspringen.

PS: Ich finde es i.Ü. ziemlich nervig, dass weiterhin ständig "Gebühren" und "Beitrag" munter durcheinandergewürfelt werden.


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Soweit ich weiß schielen so einige Länder nach dem deutschen Gebührenmodell ...  :( ::)
(Ich persönlich werde das NIE als Beitrag bezeichnen, da ein Beitrag i.d.R. eine Freiwilligkeit voraussetzt...)

Gruß,
ViSa


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. September 2014, 10:00 von Bürger«

L
  • Beiträge: 118
Besonders interessant finde ich diese Aussage:
Zitat
Damit ist das Bundesverwaltungsgericht Gangls Argumentation gefolgt. Denn hätte das Gericht der GIS recht gegeben und ein Computer samt Internetanschluss würde zur Gebührenentrichtung ausreichen, wäre es nicht mehr möglich ein E-Mail zu lesen, ohne vorher dem ORF die Rundfunkgebühren zu zahlen, was wiederum eine massive Einschränkung der Grundfreiheiten wäre.
http://futurezone.at/digital-life/gericht-internet-allein-reicht-nicht-zur-gis-pflicht/87.207.970#

Wiegen die Grundrechte in Ö mehr als in D?
Diese Frage werde ich wohl im Zuge der Klage unseren Richtern stellen.
Auch wenn es inzwischen "offiziell" keine geräteabhängige Gebühren mehr gibt.


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Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C. Filges [sieht] im Einheitsjuristen ein ganz wesentliches Qualitätsmerkmal der deutschen Juristenausbildung Q: Wikipedia

99,9% aller Urteile zur GEZ bezeugen den Copy&Paste-Einheitsjuristen.

Deutsche Gerichte: Pay 2 Win
Rundfunkbeitrag: Urteile im Namen des GOLDES!

R
  • Beiträge: 1.126
Besonders interessant finde ich diese Aussage:
Zitat
Damit ist das Bundesverwaltungsgericht Gangls Argumentation gefolgt. Denn hätte das Gericht der GIS recht gegeben und ein Computer samt Internetanschluss würde zur Gebührenentrichtung ausreichen, wäre es nicht mehr möglich ein E-Mail zu lesen, ohne vorher dem ORF die Rundfunkgebühren zu zahlen, was wiederum eine massive Einschränkung der Grundfreiheiten wäre.
http://futurezone.at/digital-life/gericht-internet-allein-reicht-nicht-zur-gis-pflicht/87.207.970#

Wiegen die Grundrechte in Ö mehr als in D?
Diese Frage werde ich wohl im Zuge der Klage unseren Richtern stellen.
Auch wenn es inzwischen "offiziell" keine geräteabhängige Gebühren mehr gibt.

Gerade, WEIL es nicht einmal mehr eine geräteabhängige Gebühr gibt, lohnt es sich, die Frage zustellen.

Es wäre das gleiche, wenn einem jeden Morgen ein ÖR-Printmedium in den Briefkasten gestopft wird - ungefragt und unbestellt und man dafür blechen müßte. Man könnte nicht mal mehr einen Brief zum Lesen aus dem Kasten holen, ohne auf dieses Printmedium gestoßen zu werden.


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M
  • Beiträge: 448
ORF desinformiert:

Zitat
Wer den ORF nur via Internet nutzt, muss keinen Rundfunkbeitrag leisten.

In Österreich ist wahrscheinlich wie in Deutschland: wer nicht bei der GIS/GEZ angemeldet ist, ist ein Schwarzhörer.
Rechner sind dazu da, zum Glotzen, was sonst?


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