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Autor Thema: Zwangsangemeldet, kein Bescheid  (Gelesen 1206 mal)

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Zwangsangemeldet, kein Bescheid
Autor: 24. September 2014, 12:50
Alles rein hypothetische, als ob ich es wäre:

Ich bin Nicht-Zahler aus Überzeugung, da ich ARD/ZDF in keiner Weise nutze.

Ich gehöre zu den Personen, die von der GEZ Zwangsangemeldet wurden und rückwirkend zum 1.3 eine Auflistung der zu zahlenden Beträge erhalten haben. Nach einigen hin und her habe ich dann mal Nachgefragt, wo denn der Bescheid bliebe, da ich gerne Widerspruch einlegen will. Darauf hin erreichte mich folgender Brief, den ich Auszugsweise hier wiedergeben will:

Sie reklamieren, dass Sie bisher keinen rechtsmittelfähigen Bescheid erhalten haben.
Gerne geben wir ihnen  hierzu einige Informationen.

Rechtsgrundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Er wurd durch die Ratifizierung in den jeweiligen Länderparlamenten zu geltendem Landesrecht.

Der Beginn der Zahlungspflicht ist in §7Abs.1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt, Abs.3 bestimmt, wann der Beitrag zu zahlen ist. Die Höhe des Beitrags ist in §8 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festgelegt. Damit sind sowohl der Zahlungszeitpunkt als auch die Höhe des Rundfunkbeitrags gesetzlich bestimmt. Die Rundfunkbeiträge müssen entsprechend der gesetzlichen Regelung auch ohne Aufforderung gezahlt werden. Eines Bescheid bedarf es daher zur Geltendmachung der Forderung nicht.

Erst rückständige Rundfunkbeiträge sind gemäß §10 Abs.5 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag mittels Bescheid festzusetzen.

Es folgt der übliche Salmon in Sachen Nennen sie uns einen Beitragsszahler in ihrer Wohnung etc.

Tja, stellt sich mir als Laie die Frage ob die Einforderung der Zahlungen zum 1.3 über die Zwangsanmeldung nicht genau der Punkt §10abs5 ist und warum man mir nichts an die Hand geben will, worauf ich widersprechen kann. Sollte die GEZ sich bewusst sein, das diese Zwangsanmeldungen und darauf basierende Forderungen auf tönernen Füßen steht?

Bislang waren meine Antworten auf die Anmeldung lediglich nicht unterschriebene Briefe mit der Frage nach einer Kopie der Anmeldung mit meiner eigenen Willenserklärung (Unterschrift) und der Frage nach dem Bescheid.

Weitere Briefe werden noch folgen, da ich auf der 2. Schiene ein Kleingewerbe betreibe. Da blieb eine Zwangsanmeldung allerdings aus und man droht bei weiterer Nicht-Anmeldung den Vorgang an die Rechtsabteilung des Zuständigen Rundfunkhauses zu übergeben. Ich sehe das allerdings eher locker, da ich im Falle eines Falles mich auf die Kleingewerberegelung über meine Zwangsanmeldung berufen werde. Den Trick über das Auto begegne ich mit einem Motorrad, was wohl nicht zur Beitragspflicht führt.

Gruß Iceberg


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. September 2014, 20:39 von René«

 
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