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Er selbst sagt, dass wenn man annehmen würde, ein Gerichtsvollzieher der GEZ würde vor der Tür stehen und dieser nicht beamtet wäre, so könnte man einfach die Tür zuschlagen und auf wiedersehen sagen. Er selbst sagt aber auch, dass der BS eine Art Amts Status genießt und gedeckt wird. Somit ohne Richterliche Unterschrift aktiv werden kann....
Aha, und was glaubt 'dein' Gerichtsvollzieher, wie ein GV der GEZ (die es zudem ja nichtmal gibt denke ich mal) aktiv werden könnte (wenn man ihn nicht rein lässt)? Polizei zur Unterstützung rufen zum gewaltsamen öffnen der Wohnung? Nen Teufel würden die tun ohne richterlichen Beschluß/Unterschrift.
Insofern ist die Frage von Redfox berechtigt, denn viel Ahnung scheint 'dein' GV nicht zu haben. Also sollte die erste Frage an ihn die von Redfox sein. Und falls er das nicht bejahen kann, hat sich der Rest schon erledigt.
Ein Hinweis für euch alle:
auch wenn ihr keine z.Zt. keine Probs habt, könnt ihr jederzeit die für euch zuständige Vollstreckungsbehörde/GV aufsuchen und denen mal mit Fragen löchern. Grade nach dem Beschluß vom LG Tübingen gibt es einige interessante Punkte, auf die man die dadurch mal Aufmerksam machen könnte. Besonders auch hinsichtlich der besonderen Sorgfaltspflicht bzgl. der Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Vollstreckungsauftrags ....diverse Gerichtsbeschlüsse/- urteile ausdrucken und mitnehmen/vorlegen.
Klar, es ist nicht unsere Aufgabe den Behörden zu erklären, wie sie etwas richtig zu machen haben, aber so ist das nunmal mit denen, in jeder Behörde/Verwaltung. Andereseits sind es aber auch nur Menschen, die nicht alles wissen können. Ausserdem werden die bei Seminaren v.d. GEZ quasi 'gebrieft', wie die mit deren Anliegen umzugehen haben (wurde meinem Kumpel so vom Behördenleiter mitgeteilt !!!). Dass die GEZ dabei wohl (offensichtlich rechtswidrige) Vorgehensweisen nach ihren Wünschen vorträgt, kann man ja letztendlich von den praktizierten Vorgehensweisen ableiten und muß nur 1+1 zusammenzählen.
Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass es langfristig was bringt, wenn viele von euch ihre zuständigen Vollstreckungsbehörden auf die diversen Mißstände im Vollstreckungs-Verwaltungsakt der GEZ aufmerksam machen. Da sollte man mal vermehrt ansetzten. Mein Kumpel hats bereits erledigt, persönlich vor Ort.
Die ist keine Rechtsberatung meinerseits. Meine Beiträge stellen lediglich mein bescheidenes Wissen, Gedanken und/oder Erfahrungen dar.