Nicht ganz. Zwar kann entgegengesetzt werden, dass man auch bei der Krankenversicherung für die Möglichkeit
unabhängig von der Nutzung zahlt. Aber wie gesagt, es geht nicht um den Beitragszwang, sondern um den Teilnahmezwang: beim Rundfunk sollte es wegen der Informationsfreiheit ausgeschlossen sein. Ich meine, die Idee muss man als Argument schleifen.
Das ist richtig, meine Formulierung war etwas überspitzt. Der Rundfunkbeitrag darf verfassungsrechtlich niemals zum Teilnahmezwang ausarten, deswegen argumentieren die Gerichte, dass selbst bei geringem Einkommen eine Einschränkung der Informationsfreiheit nicht vorliege, da die Möglichkeit der Befreiung aus sozialen Gründen besteht und der Beitrag darüber hinaus so geringfügig wäre, dass eine Einschränkung nicht gegeben sei.
Beim Krankenversicherungszwang bestehen solche aus dem Grundgesetz abgeleiteten Vorbehalte nicht. Der Staat darf jeden Bürger zur "Teilnahme" an der Krankenversicherung (!) zwingen, so lautet die bisherige Rechtssprechnung. Vor allem da die Krankenversicherung anders, als ich schrieb nicht gleichzusetzen ist mit unserem Gesundheitssystem, dass man auch ohne Krankenversicherung nutzen kann, indem man eben privat bezahlt. Insofern besteht die Gegenleistung der Krankenversicherung darin, manche in Anspruch genommenen Angebote des Gesundheitssystems zu bezahlen, die "Gegenleistung" des Zwangsfernsehsystems besteht darin, prinzipiell öffentlich-rechtliches Fernsehen zur Verfügung zu stellen, unabhängig davon, ob es in Anspruch genommen wird oder nicht.
Der Unterschied zwischen beiden System liegt formaljuristisch darin, dass der Rundfunkbeitrag sich an das Innehaben einer Wohnung anschließt und eine Wohnung in der Regel, so die Argumentation, über Rundfunkempfangsgeräte verfügt, so dass der Gesetzgeber hier pauschalisierend Rundfunkbeiträge für das Innehaben einer Wohnung erheben darf.
Der Krankenversicherungszwang ist hingegen Pflicht für jede natürliche Person. Es besteht für jede Person allerdings die Wahlfreiheit (bei Selbständigkeit oder ausreichend großem Einkommen) sich alternativ privat, oder (noch) über kleine Versicherungssolidargemeinschaften (wie die Atabana) zu versichern.
Reicht dies als Abgrenzung aus?