Person A hat Zahlungsaufforderung ignoriert und jetzt eine weitere Mahnung erhalten:
[...]
PS: Widerspruchsbescheid ist übrigens immer noch nicht eingegangen ....
Locker bleiben , haben wir alles schon durch.
Das ist blindwütiges Säbelrasseln und Androhung einer bevorstehenden Scheinhinrichtung
[...]
Person R ist in der gleichen Lage, dass ihr eine Mahnung ihrer lokalen "Rundfunkanstalt" erging - und das, obwohl Rechtsmittel nachweislich rechtzeitig eingelegt wurden und auf diese noch nicht einmal in einem angemessenen Zeitraum rechtlich relevant reagiert wurde.
Es heißt auch in R's Mahnung:
Was passiert, wenn Sie nicht zahlen? Ihnen drohen ...
R ist auf jeden Fall megamäßig angefressen und prüft die Tage nach, ob dieses Schreiben den Straftatbestand der Nötigung nach §240 StGB erfüllt.
Was würdet Ihr einer beliebigen Person R raten, die in dieser Situation ist? Macht es für R Sinn, ihre lokale "Rundfunkanstalt" wegen eines Verstoßes gegen das StGB anzuzeigen? Oder genießt diese Einrichtung sowieso Narrenfreiheit und ein Vorgehen in dieser Form wäre für R also nur verschwendetete Liebesmüh? Könnte es vielleicht gar von Vorteil sein in einer etwaig folgenden Klage auf einen angezeigten Straftatbestand hinzuweisen?