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Autor Thema: München, Termin, Urteil  (Gelesen 1391 mal)

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München, Termin, Urteil
Autor: 19. September 2014, 00:46
und noch eines.

VG München · Urteil vom 2. Juli 2014 · Az. M 6b K 14.2362, M 6b K 14.2361

Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 über die Popularklagen gegen den ab 1.1.2013 geltenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrag - RBStV - ist mit bindender Wirkung für die Bayerischen Verwaltungsgerichte geklärt, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnetKläger zahlte bisher Rundfunkgebühren für Hörfunk und Fernsehen;Rundfunkbeitrag im privaten Bereich für eine Wohnung;Inhaber einer Wohnung als Beitragsschuldner;Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014;Bindung der bayerischen Gerichte an Entscheidungen des Bayerischen Verfas-sungsgerichtshofs; Verfassungsmäßigkeit des RBStV; Fälligkeit des Rundfunkbeitrags; Säumniszuschlag

https://openjur.de/u/726408.html


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