Die Vollstreckungsbehörden haben ALLE eine Prozedere vom BS erhalten in dem festgesetzt wurde (!) wie in jedsem Fall zu verfahren ist... (kein Scheiss - gibt hier irgendwo einen Thread drüber!)
Es wird in jedem Fall die Sache falsch behandelt!
Das sollten die VollstrBehörden eigentlich wissen - handeln aber teilweise entgegen! Also nicht Alle - handeln gleich...
Eine höfliche Diskussion mit dem Vortragen der Sachlage gemäß endsprechenden §§ und der Erkenntnis, dass noch nicht höchstrichterlich entschieden wurde, sollte eigentlich die Angelegenheit klären und der Behörde genügen um das Ersuchen zurückzugeben...
Zum Thema Widerspruch und auf das erhaltende Infoschreiben vom TE zurückzukommen, würde ich die sache erstmal als Ruhepause einstufen! Da kommt auch keine Vollstreckung!
Eine Vollstreckung kommt nur, wenn
- keine Bescheide mit Rechtsbelehrung erhalten hat (warum auch immer)
- auf Nichts reagiert wurde (oder man nicht konnte)
- auf Festsetzungsbescheide nicht reagiert hat,
- auf Widerspruchbescheide nicht mit einer Klage vorm VG antwortet..
Infoschreiben und Mahnungen VOR einem Widerspruchsbescheid sind ebenso wie Infoblätter zu behandeln > Tonne !
So würde ich die Sachlagen vorerst sehen... ?!
Vielleicht geht der Vollstrecker auch für dich einkaufen oder bittet auf ein Stück Kuchen herein (-:
Macht der bestimmt! Auf jeden Fall MUSS er einen angeblichen Schuldner anhören!
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )