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Mein Widerspruch

Begonnen von Ovid, 17. September 2014, 22:18

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Ovid

Hallo mal wieder, liebe Leute!

Also, Person A hat sich auch rangesetzt und hat einen Widerspruch geschrieben, der geht morgen raus.
Den Groß-Teil hat A von einem anderen User genommen, etwas verkleinert und umgeschrieben:
Widerspruch 2014
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html

Dabei hat A eine Seite gefunden, mit noch interessantem Inhalt:

http://dig.ga/wirtschaft/8-gruende-den-rundfunkbeitrag-nicht-zu-zahlen/

Dann hat sich eine fiktive Freundin von A damit auseinandergesetzt, die sich mit Steuerrecht auskennt und hat ebenso ein paar Paragraphen dazu beisteuern können,
wo der Beitragsservice ebenso verstößt.

Danach gings an eine weitere Person, die juristisch gut drauf ist und hat das alles noch etwas korrigiert und ebenso ihren Beitrag dazu getan.

Jetzt ist A gespannt, was dieser Verein dazu zu sagen hat! ;)

Natürlich lade ich das Ding ebenso mit hoch, damit jeder eine gute Vorlage hat um damit diesen A****geigen mal eins vor den Latz zu ballern :)

schöne Grüße erstmal

Ovid

smartorakel

Hallo,

finde ich gut formuliert.

Zu Bedenken gebe ich aber das die Umsatzsteuernummer auch für nicht Unternehmen wie z.B. Körperschaften des öffentlichen Rechts vergeben werden.

Die Nummer sagt noch nicht zwangsläufig etwas über die unternehmerischen Absichten aus.

VG

Ovid

Hmm...du hast zwar Recht, aber was soll der Beitragsservice denn innergemeinschaftlich erwerben (laut §27a UStG)?

Er soll ja offiziell nur die Beiträge eintreiben und weitergeben.

ARNOLD

@Ovid

na, irgendwas aus der EU halt, Briefpapier für ihre tollen Schreiben, Weinflaschen für (tägliche ?) Betriebsfeiern,
Fliegenklatschen um sich gegenseitig aufzuwecken, etc was auch immer ...

degard

#4
Hallo Ovid,

danke für Deine Arbeit!

Ich habe den Widerspruch von Person A mit kleineren Änderungen übernommen und werde diesen morgen gegen einen Festsetzungsbescheid verwenden.

Mal sehn, wie es weitergeht.  :)

Gruß Degard

Redfox

Es handelt sich bei Staatsverträgen zwischen den Bundesländern nicht um ö.r. Verträge i.S. des Verwaltungsrechts. Die Staatsverträge werden statt dessen über entsprende Ratifizierungsgesetze in Landesrecht transformiert.
"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

messi

#6
Hallo Ovid,

hat Person A denn schon eine Reaktion auf ihren Widerspruch?


Ovid

#7
@degard:

Mach dis ;)

@messi:

Nö, Person A wartet geduldig auf ne Antwort, aber so schnell werden die nicht antworten ;)

Grüße Ovid

messi

Noch ne Frage zu den Kosten:

wenn Person A Widerspruch eingelegt hat - der wahrscheinlich abgelehnt wird und dann ist der nächste Schritt ja ne Klage vor welchem Gericht?eigentlich - ab wann kommen dann nennenswerte Kosten auf Person A zu ?

Ich denke, da möglichst genau zu wissen, was auf jmd. zukommt, ist für viele hier enorm wichtig!

Wer kann dazu konkret was  sagen, bzw. ist bereits davon betroffen?


Ovid

So, übrigens hier mal ne kleine Zwischenmeldung, Beitragsservice hat sich noch nicht gemeldet  >:D (#)
Also bis jetzt nichts mit abgelehnt ;)

torrasque

#10
Hallo Ovid,

ich hab mich mal an deinem Wiederspruch bedient. Elegant formuliert.
Hat Person A mittlerweile was Neues vorliegen oder herrscht immer noch Funkstille?

MfG Torrasque

Ovid

Hallo torrasque,

jop, danke.

Nope, bis jetzt kam nichts ;)

Gruß

Ovid

JamesDean08

Super gemacht. Werde ihn auch für ein Widerspruch nutzen.

LG

Ovid

Hallo alle zusammen,

Person A habe vor ein paar Tagen eine Antwort bekommen.
http://www.file-upload.net/download-10640054/24052015-221105839-002.PDF.html

Jetzt meine Fragen:

Wie geht es weiter?

Das Schreiben ist doch noch kein Widerspruchsbescheid, oder? Sonst wäre doch da eine Rechtsbehelfsbelehrung dran, richtig?
Klage ist demnach noch nicht zulässig.

Nachdem Berlin nun schon das Musterurteil verwendet hat, gibt es noch Möglichkeiten, wie Person A weiterhin nicht bezahlen muss?

Aussetzung der Vollziehung ist doch auch weiterhin zu gewähren oder?

Auf eure Ideen gespannter

Ovid

12121212

Ansprechpartner für einen Widerspruch
ist die Landesrundfunkanstalt nicht der "Beitragsservice"
Das Schreiben vom Beitragsservice ist ein belangloses Infoschreiben.
Dem Widerspruch und die Aussetzung der Vollziehung wird nicht stattgegeben ....spielt auch keine Rolle
ob ein Bescheid kommt oder nicht ....ob Klage eingereicht wird oder nicht... (Hemmt die Vollstreckung nicht)
Demnächst erfolgt der Versuch der Vollstreckung.