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Autor Thema: Ratifizierung des RBStv durch die Länderparlamente (für Widerspruchsbegründung)  (Gelesen 4775 mal)

C
  • Beiträge: 16
Hallo, Gemeinde,

wer weiß, wie und wo man die Abstimmungsergebnisse der Landtage zum RBStV erfragen oder einsehen kann? Oder haben einige von Euch diese vorliegen? Insbesondere interessiert hier das Abstimmverhalten: Ja-Stimmen, Nein-Stimmen und Enthaltungen -auch nach Parteien/Fraktionen gegliedert.

Da noch kein Gebührenbescheid vorliegt, handelt es sich hier prophylaktisch um das Sammeln von Widerspruchs- bzw. spätere Klagebegründungen. Da »der Feind« mich Sicherheit mitliest, können weiter gehende Informationen noch nicht genannt werden.

Die spätere Veröffentlichung hier im Forum wird zugesichert.

Vielen Dank im Voraus

Cairol



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  • Beiträge: 285
Wenn ich es richtig sehe, gäbe es eine solche Aufschlüsselung nur bei namentlicher Abstimmung. Ich bezweifle, dass der RBStV in einer solchen beschlossen wurde.


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"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

G
  • Beiträge: 84
Der WDR hat hierzu was veröffentlicht (nicht namentliche Abstimmung):

http://www.wdr.de/landtagslupe/Abstimmungen/legislaturperiode_15/111208_top7.php5?l=15


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R
  • Beiträge: 375
Letztlich waren alle Blockparteien einschl. der Linken dabei, da alle in irgend einem Land in der Regierung sind. Da gibt es dann Fraktionszwang. (Einzelne Abweichler wird es gegeben haben, aber nicht der Rede wert).

Rechtlich relevant ist nur, dass zugestimmt wird. Aber aus der Stellungnahme von Herrn Ingo v. Münch könnte zitieren, aber entscheidend sind auch dort nur die rechtlichen Argumente.


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

  • Beiträge: 285
Im Beschlussprotokoll des Landtags (hier Brandenburg) liest sich das dann lapidar so:

"TOP 5 - Gesetz zu dem Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 5/3022 vom 31.03.2011
2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses
Drucksache 5/3195 vom 12.05.2011

Der Landtag verabschiedete das Gesetz."
http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku//w5/beschlpr/protokolle/36.pdf (S. 3)


Letztlich waren alle Blockparteien einschl. der Linken dabei, da alle in irgend einem Land in der Regierung sind. Da gibt es dann Fraktionszwang. (Einzelne Abweichler wird es gegeben haben, aber nicht der Rede wert).

Hier verweise ich auf meine Ausführungen zum Verhalten der Linkspartei in Brandenburg:

Zitat von: leonardodavinci
Die Sprüche der Linkspartei sind das eine, das Handeln in Regierungsverantwortung (Regierungsmitglied in Brandenburg) das andere. Zur Annahme des RBStV:

"Im Ergebnis beschloss der Hauptausschuss gegen die Stimme der FDP-Fraktion, dem Landtag die Annahme des Gesetzes zu empfehlen." (http://www.parldok.brandenburg.de/.../drs/ab_3100/3195.pdf)

"Abgeordnete Kaiser (DIE LINKE) erklärt, dass sie die Darstellung des Abgeordneten Ness (SPD) teile. Auch in der Fraktion DIE LINKE halte man eine Anhörung, unabhängig davon, dass man zum Beispiel hinsichtlich der fehlenden Sozialstaffelungen,
der Ausgestaltung der Befreiungstatbestände oder auch der Fragen des Datenschutzes unterschiedlicher Auffassung sein könne, nicht für erforderlich." (http://www.landtag.brandenburg.de/.../5701/21.15811024.pdf)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5320.msg67453.html#msg67453

Ergänzung:

Abgeordnete Meier (DIE LINKE) im Plenum des brandenburgischen Landtags:

"Ich möchte anknüpfend an die 1. Lesung nur in Erinnerung rufen, dass dieser Staatsvertrag aus linker medienpolitischer Sicht nur ein erster Schritt sein kann, den wir begrüßen, weil er zu mehr Beitragsstabilität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks führt."

http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w5/plpr/36.pdf (S. 2884)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. September 2014, 17:11 von leonardodavinci«
"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

R
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Wer jetzt sagt, ok die FDP: Die hat mit Sicherheit in Sachsen zugestimmt wo sie der Steigbügelhalter der CDU war. (Keine S** braucht die FDP  >:D)


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Wer jetzt sagt, ok die FDP: Die hat mit Sicherheit in Sachsen zugestimmt wo sie der Steigbügelhalter der CDU war. (Keine S** braucht die FDP  >:D)

Ja, denn die Regierungsfraktionen haben ja den Gesetzesentwurf eingebracht.

Hier übrigens das Abstimmungsergebnis aus Sachsen:

"Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Schlussabstimmung über den Entschließungsantrag mit der Drucksachennummer 5/7536. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. - Danke sehr. Gegenstimmen? - Vielen Dank. Stimmenthaltungen? - Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen ist die Drucksache beschlossen, meine Damen und Herren, und der Tagesordnungspunkt beendet."
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=44&dok_art=PlPr&leg_per=5&pos_dok=201 (S. 4387)

Volkskammer 2.0


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Dank leonardodavincis nicht gerade geringer Recherchearbeit und übersichtlicher Aufbereitung... ;)

Abstimmungsverhalten im Ratifizierungsprozess
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11179.0.html

Vorbildlich, wie hier in offensichtlicher Eigeninitiative ein wertvoller Beitrag im Sinne aller geleistet wurde!

Das sollte Ansporn für alle sein, sich ein eigenes oder untereinander abgestimmtes Thema selbst vorzunehmen und Material und Argumente gemeinsam zusammenzutragen und für die Allgemeinheit aufzubereiten.

Tut Euch bei solchen Fragen zusammen - teilt Euch die Arbeit - und erarbeitet die Ergebnisse gemeinsam.
Wir sind hier ein Forum der gegenseitigen Hilfe, wo alle anpacken dürfen - und durchaus auch sollen.

Vielen Dank im Namen aller & weiter so! :)


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C
  • Beiträge: 16
Hallo, Gemeinde,

erst einmal Danke für die Antworten. Damit lässt sich schon einiges anfangen.

Eigentlich sollte man meinen, dass den Rundfunkjustitiaren angesichts der inzwischen enorm angewachsenen Zahl von verschiedenen Widersprüchen
allmählich die Argumente ausgehen müssten. Lassen wir uns überraschen..

LG
Cairol


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