Mitunter bieten fiktive Geschichten ja eine ganze Reihe von Fragen
1. Wie bzw. kann A überhaupt nachweisen, dass es einen Antrag auf GEZ-Befreiung geschickt hat?
Wenn es keinen Nachweis über den Sendeverlauf gibt, ist es erstmal schwierig, dennoch sollte man nun im Widerspruch nachdrücklich auf den gestellten Befreiungsantag hinweisen. Die GEZ verliert ja gerne mal solche Befreiungsantrage, soll bei denen ja schon häufiger vorgekommen sein, aber sollte man sich natürlich nicht bieten lassen.
2. Ist es überhaupt rechtskräftig, wenn A einen Gebührenbescheid vom Beitragsservice rbb bekommt und kann A es anfechten?
Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen durchaus, sollten aber dennoch in einem Widerspruch artikuliert werden.
3. Sind die Gebührenbescheide unwirksam, weil beide Ehepartner in derselben Wohnung lebend jeweils ein Bescheid mit unterschiedlichen Beitragsnummern bekommen haben?
Mindestens einer der Bescheide ist gemäß den Regeln des neuen Staatsvertrages unwirksam, denn es gilt ja: eine Wohnung ein Beitrag. Das Versenden von mehreren Bescheiden ist nur ein weiteres Beispiel für das willkürliche Vorgehen der GEZ-Nachfolgerorganisation ...
4. Für einen Widerspruch für den Gebührenbescheid vom August ist es nun zu spät, kann A etwas anderes dagegen tun, oder soll A so schnell wie mögl. Zahlen, um keinen Schufa Eintrag zu bekommen?
So schnell bekommt meinen keinen Schufa-Eintrag. Die Behörde ist ja verpflichtet, die Zustellung eines Bescheides nachzuweisen. Wenn die Briefe nicht angekommen sind, ist es ja nicht die Schuld des Empfängers ...
5. Soll A den Widerspruch für die Festsetzungsbescheide begründen? Muss A und seine Ehefrau jeweils einen Widerspruch verfassen, da beide Ehepartner Bescheide erhalten haben.
In diesem fiktiven Fall könnte im fristgerechten Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid vom September nochmals die ganze Geschichte aufgerollt werden. Warum hat der Service nicht auf den Befreiungsantrag reagiert und stattdessen Zahlungsaufforderungen geschrieben? Da Zahlungsaufforderungen ohne Rechtsbehelfbelehrungen ja nicht widersprochen werden kann, hat Person A ja zu Recht auf die Zustellung eines förmlichen Bescheides gewartet, der nun offenbar im September angekommen ist. Jetzt wäre also der richtige Zeitpunkt, um zu reagieren. Da Person A als Hartz IV Empfänger von der Beitragspflicht befreit ist und dies auch für den Ehepartner gilt, scheinen die Chancen auf Erfolg gut zu stehen, denn die GEZ-Nachfolgeorganisation hat mal wieder ihre Kompetenzen überschritten. Es sollte nichts dagegen sprechen, dass beide Personen gemeinsam widersprechen, denn beide haben ja ein Anrecht auf Befreiung.
Im Übrigen besteht ja die Möglichkeit, seinen Widerspruch direkt bei der zuständigen Rundfunkanstalt vorzutragen, statt irgendwelche Briefe an eine nicht rechtsfähige Firma in Köln zu senden. Für Berlin wäre da folgendes
Thema von Interesse.