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Autor Thema: Erster Brief Beitragsservice kurz vor Umzug  (Gelesen 2724 mal)

M
  • Beiträge: 2
Erster Brief Beitragsservice kurz vor Umzug
Autor: 15. September 2014, 15:14
Moin Moin,

Alles fikkiv: Person A hat am 20.08.14 das erste Mal ein Schreiben mit Antwortbogen von der GEZ bekommen - mit der Aufforderung zu zahlen und anzugeben seid wann die Person in der Wohnung gemeldet ist. Bis zum 20.09.14 muß geantwortet werden.

Die Person hat vor dem 01.01.13 keine GEZ gezahlt und wohnt schon vor diesem Datum in de selben Wohnung.
Am 01.11.14 zieht die Person um und meldet sich beim Amt um.

Fragen:
1. Was passiert, wenn man den Brief ignoriert? Kann man durch stillschweigen etwas Zeit schinden und nach dem Umzug eine hohe Nachzahlung verhindern?

2. Wird die Angabe, wie lang man schon in der Whg gemeldet ist immer überprüft, oder kann man durch eine nicht ganz richtige Aussage die höhe der Nachzahlung für die Person positiv beeinflußen?

Danke :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. September 2014, 21:55 von René«

g
  • Beiträge: 181
Re: Erster Brief Beitragsservice kurz vor Umzug
#1: 18. September 2014, 00:41
moin,
die Aufforderung zu zahlen ist ein Infoschreiben das keinen Verwaltungsakt darstellt, somit ist die Entscheidung einer Person A, diesen zu ignorieren durchaus möglich.
ob durch den Umzug eine Nachzahlung verhindert werden kann, ist von vornherein weder mit ja noch mit nein beantwortbar.
Sobald der Name von Briefkasten von Person A verschwindet, werden die Briefe zurückgeschickt, aber nur dann, wenn kein Nachsendeauftrag erteilt wurde.

Die Meldung in der neuen Wohnung wird früher oder später dem BS von den Einwohnermeldeämtern weitergeleitet. Erst danach hat Person A dann wieder Post zu erwarten.


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M
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Re: Erster Brief Beitragsservice kurz vor Umzug
#2: 22. September 2014, 08:34
Danke für die Antwort!

Angenommen der Antwortbogen würde nicht korrekt mit dem gemeldetem Datum der Anmeldung in der Wohnung ausgefüllt...
Wird dies überprüft von der GEZ?

Danke!


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R
  • Beiträge: 375
Re: Erster Brief Beitragsservice kurz vor Umzug
#3: 22. September 2014, 10:28
Zumindest hat die GEZ die Meldedaten übermittelt bekommen - könnten also auch prüfen.


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t
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was ist, wenn man umzieht und sich, erstmal, weder ummeldet noch nen nachsendeauftrag einrichtet?

hab "schon" den 2. brief bekommen. der dritte (anmeldebestätigung) wird mich nicht mehr erreichen ;)


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K
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Kurz und knapp:

Wer dem Beitragsservice entgehen will und sich in Deutschland aufhält kann das nur als Wohnsitzloser erreichen. Allerdings muss auch das laut RBStV dem Beitragsservice angezeigt und gemeldet werden. Wer sich nicht abmeldet, bei dem bleibt die Schuld bestehen. Einfach mal durchlesen. ;)

https://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e1734/15terRundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf


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t
  • Beiträge: 20
nunja...ich wills dem BS ja nur nicht leichter machen als es sein muss....dann melde ich mich erst nä jahr um und hoffe, dass die dann ab 2015 fpr meine neue anschriftsauskunft blechen müssen...da war doch iwas :D


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L
  • Beiträge: 1
Guten Tag ,
Meine Frage ist was ich nun am besten tun soll .
Person A ist am 8.14 umgezogen(davor bei Eltern gemeldet), hat sich aber erst 11.15 rückwirkend beim Einwohnermeldeamt angemeldet da er im gleichen Ort geblieben ist. Nun hat Person A am 7.3.16 einen Brief von der GEZ zur Anmeldung des Beitrages und wollen nun wissen seit wann ich in der Wohnung gemeldet bin.
Vielen Dank schon mal im Voraus


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