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Autor Thema: Rundfunkgebühren der Rundfunkanstalten  (Gelesen 7329 mal)

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Rundfunkgebühren der Rundfunkanstalten
Autor: 15. September 2014, 03:15
Wir haben eine Thaimassage-Praxis in Frankfurt und sollen zahlen, obwohl wir kein Firmenfahrzeug, kein TV, Radio, Pc /Laptop, geschweige denn einen Kabelanschluss (Installierung aufgrund einer Alarmanlage im Keller unter uns, nicht möglich) haben.

Und werden aus diesem Grund auch nicht zahlen. Und dies bis zur höchsten Instanz ausfechten. Wer sich anschliessen will (Raum FFM) kann sich anschliessen, bei der erste Stufe werde ich ohne Anwalt in den Kampf gehen. (E-Mail: Phethjb@arcor.de)

Der Rundfunkbeitrag der Rundfunkanstalten ist in dieser Form nicht mehr Zeitgemäss, da diese sich wie die Privatsender durch Pay-TV oder Werbung finanzieren können.

Aber das wollen diese nicht, da sie SELBST ARBEITEN müssten.
Im Moment ist es so, dass diese Leute wie Bettler auf der Straße sitzen und warten, das Geld in den Topf fällt, funktioniert das mit normalem Betteln nicht, wird die agressive Seite ausgepackt.

Der Rundfunkbeitrag ist keine Steuer, dass wurde wohl oft genug vor Gerichten geklärt, aber dies ist eine Finanzierung eines Unternehmens, was vergleichbar ist mit Firmen-Finanzierung (Z.B. VW)durch den Staat vergleichbar und dass kann lt. EU nicht rechtens sein, da dies ein Vorteil gegenüber anderen Ähnlichen-Branchen darstellen kann. Nur bei der R.-Finanzierung hat man den Trick angewandt, dass der Bürger zahlt.

Am besten wäre es, wenn man diese Gebühren durch ein Bürgerbegehren kippt, dies kann aber nicht nur von einer Person alleine in Arbeit genommen werden, sonder muss durch Unterstützung einiger (am Anfang) in Angriff genommen werden. Das heisst: man muss ein kurzes Schreiben verfassen, dann dies in Schreibhefte auf der ersten Seite bringen, die nötigen Zeilen für die Adressen, Unterschriften usw. vorbereiten (damit die Gebührengegner sich ordentlich eintragen können), dann muss man sich selbst in Bewegung setzen und Örtlichkeiten aufsuchen, wo sich viele Leute befinden (z.B. Geschäfte, Gaststätten, usw) und die Inhaber bitten unser vorhaben dadurch zu unterstützen, dass sie diese in ihre Räumlichkeiten dem Publikum zur Unterschrift und Adressabgabe zugänglich zu machen. (Es können dann auch Hefte und Stifte von diesen zu Verfügung gestellt werden.) Auch das ist Hilfe.

So im etwa stelle ich mir die Vorbereitung eines Bürgerbegehrens vor. (Denn so etwas Anzuleihern ist für mich das erstemal und wirkliche Ahnung habe ich nicht) Vielleicht könnte man die Medien "Facebook" oder "Twitter" (wie man das am besten macht habe ich keine Ahnung), da ich nur ein ganz normales Profil (ohne Extras) in Facebook habe.

Nochmals, nur in einem Bürgerbegehren sehe ich eine echte Möglichkeit für alle endlich das Thema Rundfunkbeitrag zu beenden.

So: Wer interesse hat mir zu helfen, egal in welcher Form (Ideen, Taten(wie schreiben) usw.) kann sich hier oder unter meiner E-Mail-Adresse "Phethjb@arcor.de" melden, zwecks nähere Absprache, bzw. Besprechung.

Gruss und Danke

Hans-Jürgen Buschke


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Re: Rundfunkgebühren der Rundfunkanstalten
#1: 15. September 2014, 12:34
Deshalb werden jetzt vermehrt runde Tische in Großstädten und Ballungsräumen gegründet bzw. bereits bestehende ausgebaut.

Schauen Sie mal hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11098.msg75753.html#msg75753

Tipp: Suchfunktion nutzen (runde Tische)! ;)


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Re: Rundfunkgebühren der Rundfunkanstalten
#2: 15. September 2014, 13:06
Um den Rundfunkbeitrag per Volksentscheid zu kippen, brauchst du in Hessen:

  • einen Gesetzentwurf,
  • Unterschriften von 87.506 Wahlberechtigten (2 % von 4.375.286 Wahlberechtigten bei der letzten Landtagswahl),
  • Namen von bis zu drei Vertrauenspersonen und deren Stellvertreter.

Weitere Informationen findest du hier:

http://www.wahlen.hessen.de/irj/Wahlen_Internet?cid=4c76b9ead1a60b669661b211455d3a27

Die Kunst wird darin bestehen, eine ausreichende Anzahl an Unterschriften zu organisieren und dann im Falle der Zulassung des Volksentscheids, mit den nötigen finanziellen Mitteln diesen auch zu bewerben. An sich kein Ding der Unmöglichkeit, aber mit gehörigen Aufwand verbunden. Insofern würde ich auch empfehlen, dich an den Runden Tisch in Frankfurt zu wenden:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,60.0.html

Nächster Termin ist wohl der 22.10.2014 bzw. heute der 15.9. um 19:00 Uhr


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Re: Rundfunkgebühren der Rundfunkanstalten
#3: 15. September 2014, 15:54
Des weiteren ist die Zulässigkeit zu prüfen. Nach Art. 124 der Verfassung von Hessen gilt: "Der Haushaltsplan, Abgabengesetze oder Besoldungsordnungen können nicht Gegenstand eines Volksbegehrens sein." Darunter dürfte auch der Rundfunkbeitrag als öffentliche Abgabe fallen.

Jemand vom RT Berlin hatte das auch für Berlin mal geprüft und sich erkundigt - in Berlin ist es aus vergleichbaren Gründen unzulässig.


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Re: Rundfunkgebühren der Rundfunkanstalten
#4: 16. September 2014, 09:32
Des weiteren ist die Zulässigkeit zu prüfen. Nach Art. 124 der Verfassung von Hessen gilt: "Der Haushaltsplan, Abgabengesetze oder Besoldungsordnungen können nicht Gegenstand eines Volksbegehrens sein."

Ok, das ist wichtig zu wissen.


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Re: Rundfunkgebühren der Rundfunkanstalten
#5: 16. September 2014, 11:17
Jemand vom RT Berlin hatte das auch für Berlin mal geprüft und sich erkundigt - in Berlin ist es aus vergleichbaren Gründen unzulässig.

Vielleicht ein Volksbegehren nicht gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, sondern gegen den Rundfunkstaatsvertrag. Einfach für die Kündigung des Vertrages durch die Regierung im allgemeinen, was nichts mit Gesetz zu tun hat, und nicht für oder gegen die Ratifizierung durch das Parlament, was doch mit Gesetz zu tun hat. Vielleicht ein Volksbegehren für einen schlanken Rundfunk, also nicht gegen die Abgabe und die Einnahmen, sondern gegen die Ausgaben. Vielleicht ein Gesetz, um alle Mitarbeiter vom Rundfunk auf die Straße zu setzen und ihnen die Sozialleistungen anbieten, die sie uns ständig für eine Befreiung empfehlen. Ein Umweg könnte man finden.


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Re: Rundfunkgebühren der Rundfunkanstalten
#6: 16. September 2014, 11:57
Vielleicht ein Volksbegehren nicht gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, sondern gegen den Rundfunkstaatsvertrag. Einfach für die Kündigung des Vertrages durch die Regierung im allgemeinen, was nichts mit Gesetz zu tun hat, und nicht für oder gegen die Ratifizierung durch das Parlament, was doch mit Gesetz zu tun hat. Vielleicht ein Volksbegehren für einen schlanken Rundfunk, also nicht gegen die Abgabe und die Einnahmen, sondern gegen die Ausgaben. Vielleicht ein Gesetz, um alle Mitarbeiter vom Rundfunk auf die Straße zu setzen und ihnen die Sozialleistungen anbieten, die sie uns ständig für eine Befreiung empfehlen. Ein Umweg könnte man finden.


Wir sind natürlich noch weit davon entfernt, ein Volksbegehren mit (je nach Bundesland) mehreren 10Tsd. oder gar 100Tsd. Unterschriften zu organisieren. (In Brandenburg braucht man im ersten Schritt 20Tsd. Unterschriften) Aber mein Eindruck ist auch, dass der Hebel ja nicht zwingend am Beitrag angesetzt werden muss... oder?

@Redfox

Also nicht den RBStV angehen, sondern sich den RStV vornehmen. Ginge das? Was spräche dagegen?

Regelt


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Re: Rundfunkgebühren der Rundfunkanstalten
#7: 16. September 2014, 12:29
Wenn ein Volksbegehren nicht gegen den Rundfunkbeitrag an sich möglich sein sollte, dann aber gegen das überbordende Programmangebot der Nutznießer dieser gesetzlichen Regelung und eine Einführung der Verschlüsselung auch ÖR Rundfunkprogramme.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Re: Rundfunkgebühren der Rundfunkanstalten
#8: 16. September 2014, 12:49
Im Volksabstimmungsgesetz Brandenburg heißt es:

Zitat
§ 5
Zulässigkeit

(1) Volksinitiativen sind zulässig zu Gegenständen der politischen Willensbildung, die in die Zuständigkeit des Landtages fallen. Sie können auch Gesetzentwürfe und Anträge auf Auflösung des Landtages einbringen.

(2) Volksinitiativen zum Landeshaushalt, zu Dienst- und Versorgungsbezügen, Abgaben und Personalentscheidungen sind unzulässig.

Der Beitrag wäre damit unantastbar, soweit ich das verstehe, wenn man nicht argumentieren könnte, dass er ja gar keine staatliche Abgabe ist, sondern eine öffentlich-rechtliche... ??? Keine Ahnung.

Generell würde man vor der Planung einer solchen Initiative wohl einen Rechtsanwalt zu Hilfe ziehen, der das prüft.


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Re: Rundfunkgebühren der Rundfunkanstalten
#9: 16. September 2014, 12:57
Das müsste grundsätzlich gehen. Ziel des Gesetzesentwurfs wäre dann die Kündigung des RStV, weil ändern kann nicht ein Land allein. Die Zielstellung wäre dann die Definierung einer engen Grundversorgung, denn mobilisieren kann man nur über die Ziele. Das eigentliche Ziel erreicht man dann aber nicht, höchstens der Beitrag verringert sich.

Die Frage ist auch, ob man genug Manpower für die Unterschriftensammlungen auf die Straße bekommt. Wenn ich mir die Beteiligung an Aktionen in Berlin abseits des Runden Tischs anschaue.  (Im "T.e.a.m."= Toll ein anderer machts wird nicht reichen ;) ).

Eine andere Idee wäre Bayern, es wäre zu prüfen, ob dort eine direkte Kündigung des RBStV erreichbar ist.

Der Begriff Abgabe ist systematisch ein Oberbegriff und trifft sowohl für Steuern als auch ö.r. Beiträge zu, siehe Übersicht Abgaben.


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Re: Rundfunkgebühren der Rundfunkanstalten
#10: 16. September 2014, 13:03
Wikipedia zu Antrag auf ein Volksbegehren:

Zitat
Zudem darf sie nicht der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland oder der verfassungsmäßigen Ordnung des jeweiligen Bundeslandes widersprechen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Antrag_auf_ein_Volksbegehren

Dies wirft die Frage auf, ob eine generelle Kündigung bzw. derartige Änderung des Rundfunkstaatsvertrages möglich wäre, so dass der ÖRR in seiner bisherigen Form ausgehebelt werden würde. Denn das Bundesverfassungsgericht argumentiert ja regelmäßig dahingehend, dass durch das Grundgesetz klare Vorgaben bezüglich des ÖRR gemacht werden.

Also könnte ein Volksbegehren schon deswegen abgewiesen werden, weil die Länder durch das Grundgesetz verpflichtet sind, die Finanzierung des ÖRR sicher zu stellen.

Die Frage ist auch, ob man genug Manpower für die Unterschriftensammlungen auf die Straße bekommt. Wenn ich mir die Beteiligung an Aktionen in Berlin abseits des Runden Tischs anschaue.  (Im "T.e.a.m."= Toll ein anderer machts wird nicht reichen ;) ).

Davon sind wir im Augenblick noch weit entfernt. Aber träumen darf man  :)


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Re: Rundfunkgebühren der Rundfunkanstalten
#11: 16. September 2014, 13:11
Die Frage ist auch, ob man genug Manpower für die Unterschriftensammlungen auf die Straße bekommt. Wenn ich mir die Beteiligung an Aktionen in Berlin abseits des Runden Tischs anschaue.  (Im "T.e.a.m."= Toll ein anderer machts wird nicht reichen ;) ).
Davon sind wir im Augenblick noch weit entfernt. Aber träumen darf man  :)

Ich beschäftige mich eher mit realistischen Zielen. ;)


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Re: Rundfunkgebühren der Rundfunkanstalten
#12: 16. September 2014, 13:41
Die Frage ist auch, ob man genug Manpower für die Unterschriftensammlungen auf die Straße bekommt. Wenn ich mir die Beteiligung an Aktionen in Berlin abseits des Runden Tischs anschaue.  (Im "T.e.a.m."= Toll ein anderer machts wird nicht reichen ;) ).
Davon sind wir im Augenblick noch weit entfernt. Aber träumen darf man  :)

Ich beschäftige mich eher mit realistischen Zielen. ;)

Und welche sollen das sein? Klagen einreichen? Was sind eigentlich die konkreten Ziele der Verantwortlichen dieses Forums? Bin da leider noch nicht dahinter gestiegen? Nur die Zahlungsverweigerer zum Klagen vor Gericht aufzurufen und dann sich selbst zu überlassen, zeugt nicht besonders von geschlossener Einheit!

Zitat
Davon sind wir im Augenblick noch weit entfernt. Aber träumen darf man  :)

Weil ihr es versäumt habt, vor der Umstellung GEZ-BS-RBStV das Volk schon wachzurütteln und der BS leichtes Spiel hatte seine bisherigen treuen "Zahlschäfchen" weiter bei der Stange zu halten.

Wie hieß es doch gleich sinngemäß: "Sie brauchen nichts zu unternehmen. Alles bleibt bei der Beitragserhebung beim Alten. Wenn Sie jetzt noch die Einzugsermächtigung nicht erteilt haben, dann empfehlen wir Ihnen das jetzt zu tun!"



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Re: Rundfunkgebühren der Rundfunkanstalten
#13: 16. September 2014, 14:01
Weil ihr es versäumt habt, vor der Umstellung GEZ-BS-RBStV das Volk schon wachzurütteln und der BS leichtes Spiel hatte seine bisherigen treuen "Zahlschäfchen" weiter bei der Stange zu halten.

Wie soll man denn einfach so aus dem Stehgreif "das Volk wachrütteln?"  ;) Ich glaube du machst dir etwas falsche Vorstellungen von den Möglichkeiten, die ein (wachsendes) "Special-Interest"-Internetforum hat.


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mcsurfy

Re: Rundfunkgebühren der Rundfunkanstalten
#14: 16. September 2014, 14:13
Weil ihr es versäumt habt, vor der Umstellung GEZ-BS-RBStV das Volk schon wachzurütteln und der BS leichtes Spiel hatte seine bisherigen treuen "Zahlschäfchen" weiter bei der Stange zu halten.
Wie soll man denn einfach so aus dem Stehgreif "das Volk wachrütteln?"  ;) Ich glaube du machst dir etwas falsche Vorstellungen von den Möglichkeiten, die ein (wachsendes) "Special-Interest"-Internetforum hat.

Ich habe sehr wohl Ideen, die auch umsetzbar wären. Natürlich braucht man da geeignete Mitstreiter und Menschen die davon überzeugt sind was sie da tun.

Leider gehen meine Ideen mit denen der Verantwortlichen des Forums nicht konform und deshalb verschaffe ich mir Gehör auf den Stammtischen mit realen Menschen, die ich sehen kann, um mir ein eigenes Bild zu machen.

Ob du es glaubst oder nicht oder wer auch immer hier mitliest?

Mach doch mal ne Umfrage unter der Bevölkerung, wer den RBStV eingestampft haben will oder kostenlose Nutzung bevorzugt? ;)

Mehr muß man eigentlich nicht sagen, mit welchen primitiven Mitteln man die Stimmung des Volkes beeinflußen kann? Das ist nichts anderes als Wahlkampf, weils hier eh nur um Politik geht!!! ;)

Das Zauberwort heißt GELD und gleich danach kommt, mit welchen Zwangsmethoden der Staat für fragwürdige Finanzierungen sich das Geld des Bürgers einverleibt?


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