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Autor Thema: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck  (Gelesen 55526 mal)

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  • Beiträge: 18
Klingt doch super .
Ich hätte Interesse komme aus NRW
Mit welchen Kosten müßte ich ca rechnen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. September 2014, 04:28 von Bürger«

  • Beiträge: 984
Wir haben inzwischen drei Kategorien:

1. Klage gegen den NDR vor dem VG Hamburg
2. Klage gegen den NDR vor einem anderen VG
3. Klagen gegen eine andere Rundfunkanstalt vor einem anderen VG

VG = Verwaltungsgericht

Ob und ggf. wie wir dies - zumindest teilweise- zusammenführen können, muss mit Herrn Bölck am 29.09. besprochen werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. September 2014, 04:28 von Bürger«

A
  • Beiträge: 61
Ich halte das für eine sehr gute Idee, will aber noch einen Schritt weitergehen und einen Verein/Stiftung gründen. Da das aber in diesem Thread off-topic ist habe ich hier mal einen neuen Thread angefangen:
Organisierter Widerstand
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11302.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. September 2014, 08:16 von Bürger«

  • Beiträge: 984
Das Gespräch der Klagewilligen mit Rechtanwalt Thorsten Bölck findet am Montag, 29. September, um 19.00 Uhr statt. Der Termin wurde mir inzwischen von der Kanzlei  !!! Norderstedt (Achtung! Anschrift Herr RA Bölck veraltet!) !!!  bestätigt.

Anschrift:
Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Kanzlei Köppen Scholz Bölck
Bahnhofstraße 11
Telefon: 04106/82388
Telefax: 04106/2619
Emailadresse: ra.boelck@t-online.de
25451 Quickborn


Bitte zu diesem Termin nur Klagewillige kommen.

Wer nicht vor dem VG Hamburg, sondern vor einem anderen Verwaltungsgericht gegen den NDR klagen muss (Wohnortprinzip) kann auch zu dem Gespräch kommen.

Ein Gespräch zu anderen Themen wie z.B. Postzustellungen, Widerspruchsverfahren, Pfändungsandrohungen usw. könnte ggf. an einem anderen Tag stattfinden. Das müsste dann separat von den Betroffenen mit der Kanzlei vereinbart werden und läuft nicht über mich. Vielleicht ist RA Bölck auch bereit, nochmal zum Runden Tisch in Hamburg zu kommen. Wann der nächste Runde Tisch in Hamburg stattfindet, liegt in der Hand von Seppl: http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=profile;u=5522


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. September 2015, 22:57 von Viktor7«

  • Beiträge: 984
Wir haben am 29. September mit RA Thorsten Bölck die Möglichkeiten erörtert und können das Ergebnis besprechen beim nächsten

Runden Tisch am 23. Oktober (Donnerstag) in Hamburg-Altona
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11375.0.html

Aufgrund der Komplexität der Thematik und des niedrigen Streitwertes möchte die Kanzlei Norderstedt keine Mandate nach der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/rvg/gesamt.pdf annehmen, sondern auf Basis eines Stundenhonorars abrechnen.

Allerdings ist es möglich, bei gleichartigen Klagen in Abhängigkeit von der Zahl der Klagenden eine Pauschalvergütung für die erste Instanz (Verfahren vor dem VG Hamburg) zu vereinbaren, die pro Person inkl. Mehrwertsteuer unter 500 Euro liegen würde. Die Klage muss sich dabei gegen die Verfassungsmäßigkeit eines Rundfunkbeitrages für Wohnungsinhaber richten, so dass Begriffe wie Beitrag, Vorteil und Vorzug Gegenstand des Verfahrens sind. Ziel ist es, das VG Hamburg davon zu überzeugen, die gesetzlichen Grundlagen des Rundfunkbeitrages selbst dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen. Damit würden für uns keine weiteren Kosten bei Instanzgerichten (Oberverwaltungsgericht und Bundesverwaltungsgericht) entstehen !

Hinweis: Mit Urteil vom 17.07.2014 hat das VG Hamburg u.a. festgestellt, dass es keine Befreiungstatbestand darin sieht, wenn jemand behauptet, keine Rundfunkempfangsgeräte bereitzuhalten (Az. 3 K 5371/13). Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Oktober 2014, 06:33 von Nichtgucker«

A
  • Beiträge: 61
Wie viele Leute sind das denn, die hier für eine Klage infrage kommen?
Ich kann mir eine Betreillgung als eine Art "passiver Nebenkläger" vorstellen, da uns das doch alle angeht.
Wenn die Klagegründe so allgemein gehalten wreden, sollten sie doch auch für die meisten von uns gelten.

Warum das ganze also nicht gemeinsam durchziehen?

Siehe "Organisierter Widerstand": http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11302.0.html



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Folgende Dinge sind jetzt wichtig:

1. Beitragsbescheide dürfen nicht rechtskräftig und damit vollstreckbar werden.

Daher muss seitens der betreffenden Person fristgerecht innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht http://zustaendiges-gericht.de eingereicht werden.

- Ein Rechtsanwalt ist für die Klageeinreichung nicht notwendig.

- Die Klage muss zunächst nicht begründet werden. Sie muss nur den Beklagten (jeweilige Rundfunkanstalt), den Verwaltungsakt (Beitragsbescheid vom xx.xx.2014) und das Ziel der Klage (Aufhebung des Beitragsbescheides) benennen. Siehe auch Rechtsbehelfsbelehrung im Widerspruchsbescheid.

Bei Nachfrage des Gerichtes zur Begründung kann die betreffende Person z.B. darauf verweisen, dass sie ihre verfassungsrechtlich garantierte Handlungsfreiheit durch den Zwangsbeitrag verletzt sieht.

Einer Übertragung des Verfahrens auf den Einzelrichter sollte die Person nicht zustimmen, da dies bei Verfahren von grundsätzlicher Bedeutung gemäß § 6 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) nicht vorgesehen. Die grundsätzliche Bedeutung ergibt sich aus dem Einwand, der Rundfunkbeitrag in seiner vorliegenden Form verstoße gegen die Verfassung.

2. Es muss vermieden werden, weitere Verfahren vor Verwaltungsgerichten zu verlieren.

Dazu bedarf es aus meiner Sicht aufgrund der Komplexität der verfassungsrechtlichen Fragen einer Vertretung durch einen auf diesem Gebiet kompetenten Rechtsanwaltes während des gerichtlichen Verfahrens. D.h. der Anwalt muss rechtzeitig vor der Hauptverhandlung mit der Vertretung beauftragt werden um ggf. einer unzureichenden Klagebegründung im schriftlichen Vorverfahren weitere Argumente hinzuzufügen. Aufgabe des Verwaltungsgerichtes nach dem Amtsermittlungsgrundsatz ist nur die Klärung des Sachverhaltes, aber nicht das Ausarbeiten rechtlicher Argumente für den Kläger.

Dies ist wichtig, damit sich nicht immer mehr Gerichte - evtl. sogar aus Bequemlichkeit - auf bereits getroffene Urteile anderer Gerichte berufen und es so zu einer "gefestigten Rechtsprechung" kommt, bevor das Bundesverfassungsgericht sich mit der Thematik beschäftigt. 

Hinsichtlich des von mir o.g. Urteils (Az. 3 K 5371/13) des VG Hamburg noch einige Hinweise:

- Der Klagende wurde nicht anwaltlich vertreten.

- Es wurde Berufung zum OVG Hamburg gemäß § 124a Abs. 1 in Verbindung mit § 124 Abs.2 Nr. 3 VwGO zugelassen (Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung). Davon wurde aber nicht Gebrauch gemacht, so dass das Urteil rechtskräftig ist.

- Es wurde Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht gemäß § 134 VwGO zugelassen, aber auch davon wurde nicht Gebrauch gemacht.

- Bei den Oberverwaltungsgerichten und beim Bundesverwaltungsgericht besteht Anwaltspflicht.

- Das Urteil des VG Hamburg ist sehr umfangreich, zitiert eine Reihe bereits ergangener Urteile und wird anderen Klagenden zugesandt mit der Anfrage, ob das Verfahren überhaupt noch fortgesetzt werden soll.

Die Verwaltungsgerichtsordnung kann hier eingesehen werden:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/vwgo/gesamt.pdf


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K
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Zitat
1. Beitragsbescheide dürfen nicht rechtskräftig und damit vollstreckbar werden.

Beitragsbescheide können gar nicht rechtskräftig und vollstreckbar werden, wenn sie nachweislich nicht beim Schuldner ankommen, zumal die Formfehler auch noch im Raume stehen. Das steht wohl außer Frage.

Warum also sollte jemand anhand fehlerhafter Bescheide Widerspruch oder Klage erheben? Eigentlich dürften Klagen vor dem VG überhaupt nicht angenommen werden.

Je mehr Leute es darauf an kommen lassen, dass der Blödservice sich den GV´s, Stadtkassen, Finanzämtern, ect. bedienen muss, um an die Kohle des Bürgers zu kommen, desto besser.

Da eventuell auch noch die Amts-/Landgerichte involviert werden, um unrechtmäßig eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen abzuwehren, wäre ich persönlich sehr gespannt, wann die damit die Schnauze voll haben?

Meiner Meinung nach eine der perfektesten Widerstandsstrategien überhaupt, um auch in den Medien entsprechendes Gehör zu finden. https://www.google.de/search?q=zwangsvollstreckung+gez+unrechtm%C3%A4%C3%9Fig&ie=utf-8&oe=utf-8&aq=t&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a&channel=nts&gfe_rd=cr&ei=oOktVJjjMaqF8QfJvICIDA#rls=org.mozilla:de:official&channel=nts&q=gericht+weist+zwangsvollstreckung+gez+zur%C3%BCck

Zitat
2. Es muss vermieden werden, weitere Verfahren vor Verwaltungsgerichten zu verlieren.

Genau deshalb sollte man auch nicht mehr klagen! Die anhängigen Klagen müssten eigentlich ausreichend sein, um den RBStV anzufechten.

Die Protestbewegung muss nicht vor Gericht ziehen, sondern auf die Strasse und mit Zahlungsboykott das System empfindlich treffen und zu Fall bringen.


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Das eine tun (auf die Straße gehen) und das andere nicht lassen (klagen) ist meine Meinung.

@Nichtgucker
Es besteht zwar kein Anwaltszwang vor dem VG, aber ich denke, das eine anwaltliche Vertretung, unabhängig von der bessern Kompetenz, eine ganz andere Akzeptanz vor Gericht hat und dem Widerstand eine ganz andere Bedeutung gibt. Daher halte ich eine Vertretung auch in der unteren Instanz für unbedingt vorteilhaft.


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t
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Das sehe ich auch so.

Ich beabsichtige mich an der Klage zu beteiligen.
Den Punkt
"Die Klage muss sich dabei gegen die Verfassungsmäßigkeit eines Rundfunkbeitrages für Wohnungsinhaber richten, so dass Begriffe wie Beitrag, Vorteil und Vorzug Gegenstand des Verfahrens sind."
würde ich gerne noch einmal genauer anschauen, um sicher zu sein, dass ich inhaltlich auch dahinter stehe, wenn RA Bölck dann später die Weiterführung übernimmt.
Die Schlupflochmethode ist nicht mein Ziel.


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Ein Teilnehmer unseres Gespräches am 29.09.14 mit RA Thorsten Bölck hat für den Bereich Schleswig-Holstein nun einen eigenen Thread für Klagewillige eingerichtet:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11410.0.html

Sinnvoll wäre es, wenn Klagewillige aus den anderen Beschallungsgebieten des NDR, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, sich ebenfalls so organisieren.

Nächste Runde Tische im Gebiet des NDR:

07.10.14 - Kiel            http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11354.0.html
08.10.14 - Rostock      http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11260.0.html
23.10.14 - Hamburg    http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11375.0.html


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RA Thorsten Bölck hat zugesagt, am heutigen Runden Tisch

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11375.0.html

in Hamburg-Altona teilzunehmen. Klagewillige sollten die Gelegenheit wahrnehmen, kostenlos und unverbindlich zur Gesprächsrunde mit Herrn Bölck zu kommen.


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Ich habe bisher noch keinen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid bekommen, aber hätte ebenfalls Interesse, im Falle einer Klage durch Herrn Bölck vertreten zu werden, falls dies gegen den RBB vor dem (voraussichtlichen) VG in Berlin möglich ist.


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Liebe GEZ-Mitarbeiter, lest Euch ruhig alle Argumente sorgfältig durch. Es gibt nichts zu verbergen. Schön, dass Ihr Interesse an den GG-Verletzungen habt und unsere Anliegen ernst nehmt - es sind übrigens auch Eure Rechte, für die wir uns einsetzen :)

N
  • Beiträge: 87
RA Thorsten Bölck hat zugesagt, am heutigen Runden Tisch

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11375.0.html

in Hamburg-Altona teilzunehmen. Klagewillige sollten die Gelegenheit wahrnehmen, kostenlos und unverbindlich zur Gesprächsrunde mit Herrn Bölck zu kommen.
Diese Person A hier hat einen Widerspruchsbescheid und würde gern wissen, ob noch andere Leute aus Bayern in der gleichen Situation sich an einer solchen Konstruktion mit Beauftragung von RA Bölck beteiligen würden.


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B
  • Beiträge: 422
Gibt es auch schon einen runden Tisch im Einzugsgebiet des VG Minden? Wie kann man sich da an besten organisieren? Sicherlich ist ein Rechtsbeistand von Vorteil, nicht jeder kann sich den jedoch leisten, wenn keine Rechtsschutz Versicherung besteht. Daher wäre eine Bündelung der Klagewilligen mit EINEM RA nicht verkehrt. Das wäre für den einzelnen nicht so teuer und man würde die klagepunkte besser überblicken


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"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

 
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